Direktprüfung ohne MDK

  • Zitat


    Original von E_Horndasch:
    Hallo,
    klingt zunächst gut. Das heisst Sie haben den selben Vorbereitungsaufwand wie für eine regelrechte Prüfung nur ohne 300 Euro.
    Richtig?

    ... und der MDK zudem mehr \"Valenzen\" für \"andere\" Prüfungen

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Sicher geht es der Kasse um 300€, ich kann aber 90% nur aus der Epilrise, das ist ein Blick in den Rechner, heraus bearbeiten, die gesamte Kopierarbeit entfällt, der Postverkehr bleibt aus, es sind wenige Fälle, da kleine Kasse, die Fälle sind frisch, keine Altlasten, ich denke, dass beide Seiten sehr gut davon profitieren.
    Gruß aus dem Osten BANY

  • Sehr geehrter Mitstreiter/-innen,

    auch ich agiere aktuell gegenüber einer \"kleinen Kasse mit eigenem MDK\" per Telefonkonferenz nach Liste.

    Aus der Erfahrung der Vorjahre ist damit allerdings eine sehr viel schnellere und einvernehmlichere Lösung zu erzielen als nach den weitestgehend unsubstantiierten Gutachten nach bis zu 2 Jahren durch die \"Gutachter dieses MDK\", zumal diese \"Gutachten\" überraschenderweise in nahezu 100% den \"Wünschen der Kasse\" entsprachen.

    Somit entsprechen auch die Ergebnisse dieses Telefonhandels viel eher den Ergebnissen im regulären MDK-Verfahren als dies vorher der Fall gewesen wäre.

    Die Fälle sind also ohne großen Aufwand, zeitnah und endgültig im Konsens entschieden, was für beide Seiten Vorteile mit sich bringt.

    Die Frage der 300€ wird \"kulant\" im Einzelfall entschieden.

    Dr. med. Jürgen Linz
    Weiterbildungsassistent Orthopädie/Unfallchirurgie
    Facharzt für Chirurgie (BLÄK), Sportmedizin (BLÄK)
    Diplom-Krankenhausbetriebswirt (VKD), Qualitätsmanagement (BLÄK)

  • Hallo zusammen,

    ja mit einer einvernehmlichen Lösung auf dem kurzem Wege habe ich auch durchwegs positive Erfahrungen, nun habe ich aber das Problem der massiven Rückweisung per §301 DTA ohne dass eine vernünftige Kommunikation mit der Kasse möglich ist. Uns bleibt nun keine andere Wahl als entsprechende Zahlungsklagen vorzunehmen...

    Leider werden gar selbst med. Kriterien seitens der Kasse nicht akzeptiert, daher muss eben nun der steinige Weg gegangen werden.

    Die 300 Eur waren speziell bei \"Kulanzentscheidungen\" meist dann kein Thema unsererseits.

    Gratulation an alle, dies es geschafft haben, mit Krankenkassen einen \"vernünftigen\" Weg zu gehen bzw. zu finden, bei dem auch der Datenschutz nicht zu kurz kommt.

    Beste Grüße

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo PoltERGEIST,

    es kann bisweilen hilfreich sein, Meinungsverschiedenheiten mit der KK über die Sachbearbeiterebene zu heben. Ich möchte damit nicht die Sachbearbeiter kritisieren, aber Abteilungsleiter oder sonstige Vorgesetzte haben, weil Sie u.U. nicht so in dem Streit verfangen sind, eine objektivere Sichtweise und auch eine weiterreichende Entscheidungs- und Einigungskompetenz. Damit machen Sie sich bei \"Ihrem\" Sachbearbeiter nicht unbedingt beliebt, aber dass lässt sich abmildern, wenn Sie den Sach- und Streitstand ohne persönliche Vorwürfe schildern und den Wunsch einer Einigung/ eines Gesprächs etc. äußern.

    Fassen Sie einfach mal den Sach- und Streitstand der in Betracht kommenden Fälle zusammen, formulieren Sie die Auffassung Ihres Hauses dazu, lassen Sie Ihren GF unterschreiben und adressieren Sie das Schreiben an den Vorstand der KK. Mit etwas Glück landen Sie dann bei einer dienstvorgesetzten Stelle, mit der Sie dann hoffentlich noch mal neu verhandeln können.

    Solange Sie den Ablauf von Verjährungsfristen zu befürchten haben, sollten Sie jede Möglichkeit der gütlichen Einigung zumindest mal versuchen.

    Viel Glück dabei,
    DRGRecht

  • Hallo zusammen,

    ich möchte ungern als Paragraphenreiter rüberkommen, aber trotzdem muss der Hinweis sein: die Weitergabe medizinische Daten (was über den 301er hinausgeht) an Kassenmitarbeiter verstößt nach meiner Auffassung gegen die Schweigepflicht.
    Auch wenn es wohl selten jemanden stört und der Patient das ja auch nie mitkriegt.

    Nur im Rahmen der Kurzanfrage oder eben durch Beauftragung des MDK darf das KH solche Daten herausgeben.

    Man muss also gut aufpassen, sich im Zuge einer Telefonkonferenz über eine Liste offener Fälle nicht zu allzu freizügigen Äußerungen hinreissen zu lassen.

    Beste Grüße - NV