Z85.0 Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane in der EA

  • Liebe Kollegen, liebes Forum,

    ich beschäftige mich gerade mit einem Gutachten des MDK. Dabei geht es um folgenden Sachverhalt:

    Wir nahmen einen Patienten im Notfall aufgrund eines entgleisten Blutdrucks bei bekanntem Hypertonus stationär auf. Die RR-Langzeitmessung zeigte stark schwankende Werte, vor allem auch eher hypotone Phasen.
    Laborchemisch fiel eine normochrome, normozytäre Anämie mit einem Hb-Wert von 10,5 g/dl auf. Bei Z.n. Coecum-Ca zeigte sich in der Coloskopie keine Blutungsquelle. Eine polypoide Struktur wurde biopsiert, die Histologie ergab keine Rezidivneubildung. Differentialdiagnostisch kommt bei bekannter diabetischer Nephropathie auch eine renale Anämie in Frage.

    Der MDK streicht nun die von uns kodierte ND C18.9, mit der Begründung, dass es sich im vorliegenden Fall um eine Nachuntersuchung nach abgeschlossener Primärbehandlung des Kolon-Ca., daher sei die ND Z85.0 Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane in der Eigenanamnese zu Kodieren (welche nicht Erlösrelevant ist). Der MDK beruft sich auf die DKR 0209 (2009).

    Es ergab sich der V. a. einen Rezidivtumor, der sich in der Histologie nicht bestätigte. Ich würde gerne widersprechen.

    Was meint Ihr?

    Viele Grüße und besten Dank im voraus.

    Chris

  • Hallo chris,

    in diesem Fall kann die Zeit, die für einen Widerspruch benötigt würde, für andere Dinge besser genutzt werden.

    Die C18.9 ist nicht zu kodieren:

    1. Der jetzige Zustand ist ein Zustand nach Coecum-Ca, wie im Fall beschrieben.

    2. Es ergab sich nur ein Verdacht auf einen Rezidivtumor, der sich histologisch nicht bestätigte.

    Kodiert werden kann aber die \"polypoide Struktur\" (Histologie nachlesen, was diese Struktur genau ist). Sie hat einen diagnostischen Aufwand: nämlich die Biopsie.

    Viele Grüße
    kemia

  • Hallo chris,

    entscheidend ist, was hier in dem Fall \"Zustand nach\" tatsächlich bedeutet.
    Der MDK hat Recht, dass nach abgeschlossener Primärbehandlung C18.9 nicht mehr zu kodieren ist. Ob das aber hier der Fall war, geht aus Ihrer Schilderung nicht hervor. \"Zustand nach\" wird in Entlassbriefen oft unabhägig davon gebraucht, ob die Ca-Behandlung ein halbes oder 10 Jahre her ist.

    Viele Grüße,
    fimuc