Teerstuhl und "prophylaktische" Ligatur von Ösophagusvarizen

  • Guten Morgen Zusammen,

    ich komme bei einem Widerspruch nicht recht weiter und bitte um Meinungen.

    Patient kommt mit Teerstuhl. Es zeigen sich 4 Ösophagusvarizenstränge ohne Blutungszeichen sowie eine hypertensive Gastropathie. Es erfolgt eine Ligatur der Stränge. Pat. hat eine bekannte Leberzirrhose (mit Ascites), Alk karenz wurde dringend empfohlen.

    Meine HD K70.3 + I98.20* Da Meläna Symptom der I98.20*, welche an der K70.3 hängt behandelt wurde.

    MDK will aber Meläna, weil er sagt, die Ösophagusvarizen hätten nicht geblutet, wären nur prohylaktisch therapiert worden, der Pat. hätte kein Erbrechen bei Anamnese gezeigt und letztlich wurde keine Ursache der Teerstühle gefunden....

    Die Stuhlbeschaffenheit war bei Entlassung normal.....

    Habe bereits mit DKR widersprochen, ein weiterer Widerspruch wird wie leider gewohnt mit \"keine neuen Erkentnisse\" abgetan und schließlich verrechnet werden.

    Hat jemand einen guten Tipp?

    Vielen Dank

  • Moin,

    klagen?

    Die KR sagt \"Wenn keine kausale Verbindung zwischen Symptom und dem Ergebnis der Untersuchung besteht, ist zunächst das Symptom und danach das Untersuchungsergebnis anzugeben.\"

    Teerstuhl: \"Die schwarze Verfärbung des Stuhls wird durch den Gehalt an Hämatin verursacht. Hämatin entsteht, wenn Hämoglobin mit Magensäure in Verbindung kommt. Das Eisen im Hämoglobin wird hierbei oxidiert und es kommt zu einer Farbänderung.
    Die Blutungsquelle ist bei einer Meläna entsprechend am ehesten oberhalb der Papilla duodeni major anzunehmen, beispielsweise Ulcus ventriculi.
    Seltener kann Hämatin auch bei Blutungen im Dünndarm und oberen Dickdarm auftreten, wenn Hämatin durch bakterielle Zersetzung des Hämoglobins entsteht.\"
    [DocCheckFlexikon]

    Da Sie mit den Ösophagusvarizen eine mögliche Blutungsquelle gefunden haben ist entsprechend zu kodieren. Da es sich um Varizen als Folge einer Leberzhirrose handelte, genau so, wie von Ihnen gemacht. Dadurch, dass der Stuhl bei Entlassung normal war, ist eine andere Blutungsquelle ausgeschlossen. Dementsprechend wieder die KR:\"Wird aufgrund der Vorgeschichte oder anderer Anhaltspunkte [Teerstuhl] eine klinische DIagnose gestelt, schließt die Tatsache, dass während des Krankenhausaufenthaltes keine Blutung auftrit, nicht von vornherein die EIngabe eines Kodes mit der Modifikation \"mit einer Blutung\" aus.....\"(ist mir jetzt zu viel zu schreiben. :)

    VIel Erfolg

    P.S.: Im Widerspruch auch schreiben, dass Sie ein anhand der gültigen DKR nachvollziehbares GA wünschen, und dass sie GA ohne Bezug zur DKR ablehnen. Bei Verrechnung Klage, lange diskutieren würde ich nicht mehr....

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo,
    wie wurde denn der Fall klinisch gewertet? Wurden die Varizen als Blutungsursache \"angeschuldigt\" oder tappt der Hausarzt nach Empfang des Arztbriefes auch im Dunkel bezgl. der Blutungsursache?
    Auf diesen Infos würde ich die weitere Argumentation aufbauen (Varizen oder Meläna).

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Forum,

    ein Frage bitte zur VWD bei elektiver Aufnahme zur Ligatur bei Ösophagusvarizen.

    Pat wird elektiv aufgenommen - keine Blutungszeichen.

    ÖGD:
    Es handelt sich um einen Z.n. mehrmaliger Ligaturbehandlung. Im therapiertenSchleimhautbereich sind Narben zu sehen. Nach Therapie Ösophagusvarizen Grad II (Varizen ragen unter Luftinsufflation bis 1/3 des Lumendurchmessers vor). In einer Höhe von 30 cm bis 38 cm von der Zahnreihe. 
    Diagnose: Z.n. endoskopischer Therapie von Ösophagusvarizen, teilweise Varizenrückbildung im 
    Ösophagus (jetzt Grad II) (ICD-I85.9). V.a. portal-hypertensive Gastropathie (ICD-K29). Nicht stenosierender Narbenbulbus ICD-K31.88 

    Reicht die Beobachtung unter st. Bedingungen über eine Nacht aus? 

    Ich meine gelesen zu haben - und Ärzte bestätigen mir das auch -, dass ein erhöhtes Blutungsrisiko nach 48 besteht. 

    Gruß, 

    B. Schrader