Liebe Kollegen,
wenn ein Patient intern zwischen Haupt- und Belegabteilungen verlegt wird, dann regelt die FPV die Abrechnung der Haupt- bzw. Belegpauschale nach der Verweildauer (§ 1 Abs. 4). Grundlage der Zählung ist laut FPV die Zahl der Belegungstage.
Wie wird dies nun konkret berechnet? Wenn ein Patient (theoretisch) an ein und demselben Tag um 00.05 Uhr in einer Hauptabteilung aufgenommen wird, dort 5 Minuten liegt, dann am nächsten Tag in eine Belegabteilung verlegt wird (z. B. nach 25 Stunden) und dann wieder in die Hauptabteilung verlegt und am nächsten Morgen früh (z. B. 07.00 Uhr) entlassen wird, dann müßte dies, wenn man die Definition der Belegungstage heranzieht (Abs. 7), zwei Belegungstage HA (Tag 1 und Tag 2) und ein Belegungstag BA (Tag 1, Tag 2 zählt nicht wegen Entlassung) ergeben, obwohl die Verweildauer insgesamt in der BA deutlich länger ist. Ist dies aber wirklich so gemeint, oder müßte man dies nicht dann eher minutengenau zuordnen? Zugegebenermaßen sind diese Fälle selten, aber da ich gerade an einer Software zum Thema schreibe, würde ich auch gerne die Kolibris korrekt behandeln.
Vielen Dank,
V. Blaschke