Hallo,
meine Frage ist: Von welcher Berufsgruppe werden die Leistungen erbracht? vom Arzt? von der Pflegepersonal? :sterne:
Danke!
Hallo,
meine Frage ist: Von welcher Berufsgruppe werden die Leistungen erbracht? vom Arzt? von der Pflegepersonal? :sterne:
Danke!
Hallo lulu,
ich verstehe den OPS so:
9-640 => gilt für alle \"Therapeuten\", was aber ist darunter zu verstehen? Wenn Pflegefachkräfte Therapieeinheiten erbringen können, sie also therapeutisch tätig sind, zählen sie m.E. auch mit dazu, alle anderen Berufsgruppen, die TE erbringen können, natürlich auch. Für mich unklar ist, ob die bei den TE ausgeschlossenen Schüler, Praktikanten etc. hier auch nicht mitzählen.
Ist das überhaupt realistisch, eine 1:1 oder gar 2:1, 3:1 Behandlung durch Ärzte/Psychologen? Wo gibt es denn solche Stellenpläne, die das ermöglichen?
9.641 => kann nur durch Ärzte und Psychologen erbracht werden
9-642 => stellt m.E. nicht die Leistung einer Berufsgruppe dar, sondern eines ganzen Teams u. stellt \"komplexe\" Mindestanforderungen.
Gruß,
AnBle
Hallo AnBle!
Wer ist lulu, und darf auch jemand anderes antworten?
9-640: Das war mir gar nicht aufgefallen, aber da steht tatsächlich \"Therapeuten\". Das ist möglicherweise ein Irrtum. Sinn ergibt diese OPS nur, wenn damit alle \"Berufsgruppen\" gemeint sind.
9-641: Ist klar.
9-642: Das ist wohl eher für spezielle Stationen/Einheiten gedacht, wo tatsächlich psychosomatisch gestörte und gleichzeitig somatisch kranke Patienten sowohl psychosomatisch als auch somatisch ärztlich und pflegerisch betreut werden. Ich kenne kein Beispiel, könnte mir aber vorstellen, daß etwa ein Patient mit M. Crohn, der psychische Probleme hat, auf so einer Spezialstation liegen könnte.
Beste Grüße, TicTac
Hallo,
meiner Meinung nach müssen Pflegekräfte mit zu den Therpeuten zählen. Ende des Monats weiß ich aber endgültig mehr, da besuche ich eine Fortbildung speziell zu den Komplexpauschalen.
mfg