welche Hauptdiagnose

  • Guten Morgen allerseits,

    brauche bitte zu folgendem Fall Eure Meinung:

    Pat. kommt ursprünglich mit C49.9 zur Chemo. Diese wird aber nicht durchgeführt, weil dysurische Beschwerden.Es erfolgt ein DJ-Wechsel.Danach hohes Fieber und Candida im Blut.Behandlung mit Caspofungin.
    Als HD war die B37.7 Candida Sepsis kodiert.Der MDK fordert die C49.9.

    Bin gespannt wie Ihr das seht.
    Vielen Dank im Voraus :)

    Liebe Grüße
    Nika :)

  • Hallo,

    ich würde hier die C49.9 wählen, wenn dies alleinige Ursache der Aufnahme war.
    Sollten aber bei Aufnahme beide Krankheitsbilder vorliegen ist die HD nach dem Ressourchenverbrauch zu wählen. So wie es aber hier im Text rüber kommt war wohl die Sepsis wenn gesichert erst nach Aufnahme festgestellt worden, würde mich dann schwer tun die Sepsis zu kodieren.
    Sepsis unter B37.7??

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo Poltergeist,
    B37.7 ist Candida Sepsis.
    Wieso ist C49.9 Hd? Es ist doch keinerlei Behandlung bezüglich des Krebs gelaufen.Man hat sich sofort um die urologische Problematik gekümmert.

    Liebe Grüße
    Nika :)

  • Hallo nika,

    entscheidend für die Beurteilung wäre für mich die DKR 0201f:
    Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung
    der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen,
    Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) (siehe Beispiel 2) sowie zur Diagnostik (z.B.
    Staging) (siehe Beispiel 3) anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, also
    auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung eines
    Malignoms folgen. Denn obwohl das Malignom operativ entfernt worden ist, wird der Patient
    nach wie vor wegen des Malignoms behandelt. War der Aufnahmegrund weder die maligne
    Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie, so ist die Hauptdiagnose gemäß DKR D002
    Hauptdiagnose (Seite 4) zu wählen.

    Sollte diese nicht zutreffen folgt DKR D002.

    Also es bleibt zu klären, erfolgte die Aufnahme nun wegen der Chemo oder wegen der dysurie, wenn beides vorlag im sog. Aufnahmestatus, dann lässt die DKR 0201f auch eine andere HD zu. Wenn ich im Aufnahmestatus feststelle dass der Pat. aus verschiedenen Gründen nicht die Chemo bekommen kann, kodiere ich dann auch nicht die Neubildung, sondern den Grund der Aufnahme nach DKR D002.
    Aus der Praxis heraus weis ich dass sich das leicht schreibt, hat man eine Akte mit rel. schlechter Dokumentation vorliegen, kann man schon verzweifeln....
    Mit B37.7 konnte ich nicht nachsehen, da ich derzeit nicht im G-DRG Land bin.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Guten Morgen liebes Forum,

    bin unsicher bei der Auswahl der Hauptdiagnose.
    Tumorpatient kommt wegen red. AZ, es wird Clostridien-Enteritis festgestellt und behandelt und dann steht im Brief es wurde auch ein ReStaging durchgeführt.Gehören zum Staging bzw Re Staging bestimmte Untersuchungen? Ich befürchte die Docs bezeichnen jeden Thorax als Staging.
    Es ist nämlich nur ein CT-Thorax gelaufen...wenn das reicht, kann ich den Tu als HD nehmen...

    Vielen Dank und einen schönen Tag

    Liebe Grüße
    Nika :)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von nika:
    Es ist nämlich nur ein CT-Thorax gelaufen...wenn das reicht, kann ich den Tu als HD nehmen...


    Nein, dass reicht eigentlich nicht. Wenn im Fordergrund die Enteritis als Aufnahme-(Behandlungs)diagnose stand, ist diese HD. Sie können dann das CA als Nebendiagnose angeben, wenn ein entsprechender Aufwand bestand. Aufgenommen haben Sie nicht wegen des Stagings.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Forum,
    ich habe folgende Fragestellung:
    Wie ist die Kodierung in diesem Fall?

    Aufnahme: 13.2. Entlassung 15.2.
    Die stationäre Einweisung des Versicherten erfolgte zum geplanten Zwischenstaging bei metastasierendem kleinzelligem Bronchialkarzinom und Z.n. mehreren Radio- und Chemotherapien.
    Klinisch zeigte sich neben einer persistierenden Schmerzsymptomatik im LWS-Bereich, Gang- und Wortfindungsstörungen mit einer verlangsamten Bewegungsablauf.
    In der daraufhin durchgeführten CT Untersuchung des Schädels / Thoraxes und des Abdomens zeigte sich ein progredientes Tumorwachstum in allen Bereichen.
    Insbesondere die schon klinisch vermuteten cerebralen Metastasen waren deutlich progredient.
    Nach interdisziplinärer Tumorkonferenz am 14.2. wurde die Entscheidung für eine Zweitlinien-Hirnschädelbestrahlung getroffen und eine hochdosierte Cortison-Therapie mit Fortecortin begonnen.

    Kodierung Kankenhaus:
    HD:C79.3 (sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns und seiner Häute)
    ND: C34.0 (Bösartige Neubildung Hauptbronchus und Lunge)
    DRG: B66B
    Kodierung MDK:
    HD: C34.0 (Bösartige Neubildung Hauptbronchus und Lunge)
    ND: C79.3 (sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns und seiner Häute)
    DRG: E71B

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,
    kurze Zwischenfrage:
    die Einweisung wurde beschrieben.
    Aber warum wurde der Patient aufgenommen? Wegen des Stagings lt Einweisung oder wegen der Symptomatik der Hirnmetastasen beim Aufnahmeprozess nach §39 SGB V?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,
    hier der Auszug aus dem Arztbrief:

    Anamnese: Die stationäre Aufnahme der Patientin erfolgte planmäßig zur Tumorverlaufskontrolle bei Zustand nach 4 Zyklen Chemotherapie mit Topotecan. Im Aufnahmegespräch berichtet die Patientin über 7 kg Gewichtsreduktion in den letzten 4 Wochen, leichter Husten mit grünlichem Auswurf, persistierende Schmerzen im LWS-Bereich, progredientem Schwindel, Brechreiz, Gangstörungen, Wortfindungsstörungen, verlangsamte Bewegungen.

    Status: 5x-jährige adipöse Patientin (1,54 m, 69,7 kg) in reduziertem Allgemeinzustand, verlangsamte Bewegungen, blasse Haut, starre Mimik, enge Pupillen, blasse Lippen, belegte Zunge, schleimbedeckter Rachen.
    Pulmo: Deformierter Thorax, Thoraxexkursion eingeschränkt rechtsseitig, Atemfrequenz 16/min, Belastungsdyspnoe, abgeschwächtes Atemgeräusch rechts, inspiratorisches Giemen im rechten Oberlappen.
    Cor: Herztöne leise, tachycard, rhythmisch, Herzfrequenz 100/min, RR 160/90 mmHg.
    Abdomen: Adipöser, schlaffer Bauch, Bauchorgane nicht palpabel, Unterschenkelvarizen bds.
    Positiver Romberg-Syndrom, Zielblind rechts mehr als links.


    Therapie und Verlauf: Die Patientin wurde planmäßig zur Tumorverlaufskontrolle mit progredienter cerebraler Symptomatik stationär eingewiesen.

    Die Chemotherapie mit Topotecan wurde vom 24.10. bis zum 19.01. durchgeführt und aufgrund radiologischen Verdachts auf Tumorprogress sowie auch neu aufgetretener Fingernägelveränderungen, welche als Nebenwirkung von Topotecan-Therapie gedeutet wurde, beendet.

    Die radiologische Kontrolle des Tumorbefundes zeigt einen größenprogredienten Tumor rechts zentral sowie neu aufgetretene Herde im rechten Unterlappen, die metastasenverdächtig sind. Das CT des Abdomens zeigt auch progrediente Lebermetastasen sowie auch eine größenprogrediente Nebenniere links, welche stark metastasenverdächtig ist.

    Die progredienten cerebralen Metastasen, welche schon klinisch vermutet wurden, konnten durch die Compu-tertomographie des Schädels bestätigt werden. Aus diesem Grunde haben wir am 14.02. die Patientin in der interdisziplinären Tumorkonferenz zur Entscheidung über die weitere Therapie vorgestellt. Mit Einleitung einer Zweitlinien-Hirnschädelbestrahlung am 18.02. um 11:00 Uhr in der Ambulanz der Klinik für Strahlentherapie des Klinikums ist die Patientin einverstanden.

    Nach Einleitung einer hochdosierten Cortison-Therapie mit Fortecortin 4 mg 2 x täglich besserte sich die Symptomatik leicht. Die Therapie mit Fortecortin sollte im Verlauf der Strahlentherapie reduziert werden.


    Danke

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Michu,

    ich meine hier ist DKR 0201 bzw. DKR D002 anzuwenden:

    Zitat

    Erfolgt die Aufnahme des Patienten sowohl zur Behandlung des Primärtumors als auch der Metastasen, ist gemäß DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) (zwei Diagnosen erfüllen gleichzeitig das Kriterium der Hauptdiagnose) diejenige Diagnose als Hauptdiagnose auszuwählen, die die meisten Ressourcen verbraucht hat.

    Schöne Grüße,
    B. Liebermann

  • Hallo,

    Zitat


    Original von PoltERGEIST:
    Hallo nika,

    kodiere ich dann auch nicht die Neubildung, sondern den Grund der Aufnahme nach DKR D002.

    Etwas zur sprachlichen Differenzierung:

    Grund der Aufnahme war die Neubildung : Pat. kommt ursprünglich mit C49.9 zur Chemo. Diese wird aber nicht durchgeführt.

    Dennoch blieb der Pat. stationär wegen: dysurische Beschwerden >> es erfolgt ein DJ-Wechsel.Danach hohes Fieber und Candida im Blut. Behandlung mit Caspofungin.

    Somit hat retrospektiv der Harnwegsinfekt, der bereits bei Aufnahme vorlag, die stat. Behandlung (hauptsächlich) veranlasst und ist daher als HD anzugeben (obwohl dies nicht der eigentliche Aufnahmegrund ist).

    Gruß
    Ordu