welche Hauptdiagnose

  • Mitternächtlicher Gruß an Alle,

    neues Problem:

    nach TVT Einlage kommt es zum Harnstau, so daß das Band wieder durchtrennt wird.
    Nimmt man die T 83.1 oder die N 99.8 als HD oder gar den Harnstau? :d_gutefrage:

    Liebe Grüße
    Nika :)

  • nach TVT Einlage kommt es zum Harnstau, so daß das Band wieder durchtrennt wird.
    Nimmt man die T 83.1 oder die N 99.8 als HD oder gar den Harnstau? :d_gutefrage:
    [/quote]


    Hallo liebes Forum,

    ich wäre echt froh, wenn mir jemand helfen könnte. Je mehr ich darüber nachdenke, um so verwirrter werde ich.
    Ich muß eine konkrete Antwort abliefern, was ich aber ungern tun möchte , ohne vorher Eure Meinung gehört zu haben.

    Liebe Grüße
    Nika :)

  • Hallo Forum!

    Jetzt muss ich dieses bereits so oft diskutierter Thema leider doch nochmal aufwärmen weil wir hier bei einem Fall vollkommen anderer Meinung sind wie die zuständige Krankenkasse:

    Es geht um einen Patienten mit bekanntem Harnblasencarcinom. Er war deshalb auch schon mehrfach in unserer stationären Behandlung. Jetzt kommt der Patient aber notfallmäßig wegen schlechtem Zustand bei Leukopenie und Thrombopenie und wird entsprechend versorgt.
    Am Ende des stationären Aufenthalts ist von den planmäßigen zeitlichen Abständen her wieder ein Zyklus der Chemotherapie durchzuführen. Die Laborwerte haben sich normalisiert, deshalb wurde die Chemo auch verabreicht.

    Unsere HD: D70.13, unsere ND C67.8

    Die Krankenkasse möchte es einfach vertauschen, mit der Begründung: Es wurde eine Chemotherapie durchgeführt - Pech fürs Krankenhaus.

    Vielen Dank, wenn jemand Antwort geben kann oder einen Link hat, in dem es um das gleiche Problem geht!

  • Hallo,

    Zitat

    Die Krankenkasse möchte es einfach vertauschen, mit der Begründung: Es wurde eine Chemotherapie durchgeführt - Pech fürs Krankenhaus.


    das ist natürlich reiner Blödsinn: \"War der Aufnahmegrund weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie, so ist die Hauptdiagnose gemäß DKR D002 Hauptdiagnose zu wählen\" (DKR 0201f).

    ALLE Vorschriften in DKR 0201f zur Auswahl der Hauptdiagnose bei Chemo- und Strahlentherapie stehen unter dem Vorbehalt, dass der Patient spezifisch zur Durchführung eben dieser Therapie aufgenommen wurde!

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Vielen Dank für die schnelle Reaktion!

    Genau den von Ihnen zitierten Satz der DKR habe ich zur Begründung auch herangezogen, aber die KK beharrt stur auf dem Anfang dieses Absatzes (Malignom-Kode ist HD für JEDEN KH-Aufenthalt...). Dann geht dieser Prüffall einfach in eine neue Runde.
    Nochmals vielen Dank für die Bestätigung!

  • Hallo,

    da muss ich nochmal nachfragen. Ist die Ursache der Leuko-/Thrombopenie denn nicht der Tumor und dieser somit HD?
    Ich bin etwas verwirrt, denn wenn ich an eine kardiale Dekompensation bei VHF denke, ist doch auch das VHF und nicht die Dekompensation die HD, oder etwa nciht? :sterne: :sterne: :d_gutefrage:

  • Hallo DRG_Fan,

    m.E. vermischen Sie hier die Zuweisung von Symptom und HD mit Äthiologie und Manifestation.

    Eine Herzinsuffizienz ist nicht als Symptom des VHF zu werten, sondern stellt eine eigene Erkrankung dar. Die auch spezifisch therapiert wird.
    Syptome sind im ICD10 unter \"R\" gelistet. Die meisten anderen Diagnosen treten dann als Manifestation im Vordergrund. Ich denke da z.B. an die bereits von mir gestern erwähnte Konstellation I42.-/I25.5 und I50.-.

    Entscheidend ist m.E. nach wo der höhere Ressourchenverbrauch bei den Diagnosen liegt, habe ich bei der Äthiologie also z.B. I42.- od I25.5 den Mehraufwand oder eher bei der Manifestation I50.01.

    Und genauso ist das auch zu bewerten bei der Konstellation I48.- gegenüber I50.-

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo DRG_Fan,

    die Leuko-/Thrombopenie ist sicherlich als Folgeerscheinung der Chemotherapie zu sehen, aber in dem von mir geschilderten Fall ist es ja trotzdem eine andere Situation wie bei einer kardialen Dekompensation.

    Hier wäre dann ja die zutreffende DKR-Regel:
    Wenn sich ein Pat. mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankeheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, jedoch nur das Symptom behandelt wird, ist das Symtpom als HD und die zugrunde liegende Krankheit als ND zu kodieren.

    Hierauf wird sich die Krankenkasse auch beziehen wenn sie sagt: aber es wurde ja doch eine Chemotherapie durchgeführt.

    -> Aber gilt dann nicht: Spezielle DKR geht vor allgemeine DKR???

  • Hallo Poltergeist,

    danke für die schnelle Antwort.
    Oh...so wie Sie das beschreiben, ist es sehr einleuchtend.
    Find es nur enttäuschend, dass \"meine\" Medizincontroller etwas anderes behaupten bzw. die HD in diesem Fall zum VHF geändert haben, ohne Argumentation... :(

    Auch danke an ME.
    Mit solchen Argumentationen lässt es sich doch viel leichter kodieren!