Hauptdiagnose bei kosmetischer OP

  • Guten Morgen liebes Forum,

    Pat mit operiertem Brustkrebs bekommt an gesunder Brust eine Reduktionsplastik,um den Größenunterschied auszugleichen. Da kann das Ca aber doch nicht HD sein?
    Zwar ist ursächlich alles durchs Ca ausgelöst.Dennoch finde ich hat dies nichts mit einer Folgebehandlung vom Ca zu tun, sondern ist eine rein kosmetische OP.

    Ich bräuchte eine recht konkrete Antwort, wenn möglich.

    Vielen Dank

    Liebe Grüße
    Nika :)

  • Guten Tag (10:37) -

    stellen Sie sich doch ggf. die \"Gegenfrage\": Aufbauplastik auf der kranken Seite - auch \"rein kosmetisch\" oder doch Folgebehandlung?

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die DKR 0201 sagt:
    Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (...) anzugeben,

    Eine \"Notwendigkeit\" liegt wohl eher nicht vor (bzw. wäre deutlich kontrovers zu diskutieren), sodass die DKR nicht wirklich zweifelsfrei das CA als HD fordert.

    1205d Plastische Chirurgie
    Der Einsatz plastischer Chirurgie kann aus kosmetischen oder medizinischen Gründen erfolgen.
    Bei Operationen aus medizinischen Gründen ist der Krankheitszustand bzw. Risikofaktor, der Grund für den Eingriff war, als Hauptdiagnose zu kodieren. Ist der Grund für den Eingriff rein kosmetisch, dann ist ein „Z-Kode“ die Hauptdiagnose.

    Also, wenn medizinischer Grund ( psychische Belastung? ), dann \"Krankheitszustand bzw. Risikofaktor\". Nur ist das dann auch nicht das CA, sondern eine unterschiedliche Brustgröße.

    Kodiertechnisch am einfachsten wäre, es unter dem Gesichtspunkt \"kosmetisch“ zu sehen. Dass dies nicht wirklich bei der Frage nach dem Rechnungsadressaten hilfreich ist, ist klar.

    Bin gespannt, welche Vorschläge kommen, wenn man mal von einer medizinischen Begründung ausgehen würde.....

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo -

    http://www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/032-045.pdf Langversion Interdisziplinäre S3-Leitlinie für die Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms

    Kapitel B1 Generelle diagnostische und therapeutische Konzepte

    ... gezielte Operationsplanung. Hier können die Ausdehnung der Operation unter Einbeziehung der onkologischen Sicherheitsabstände, evtl. notwendige onkoplastische Operationen zur Rekonstruktion des operativen Defektes und die Wünsche der Patientin zu einem operativen Gesamtkonzept zusammenführt werden.

    Der vermehrte Einsatz von intramammären Rekonstruktionen mit glandulärer Rotationslappen-Technik zur Vermeidung größerer Gewebsdefekte und die Defektdeckung mittels lokaler Lappentechniken, insbesondere mittels thorakoepigastrischem Verschiebelappen bzw. Latissimus-dorsi-Lappen mit und ohne Hautinsel, ermöglichen heute eine Brusterhaltung auch bei größeren Gewebsresektionen mit annehmbaren kosmetischen Ergebnissen und wiederhergestellter Körperintegrität bei maximaler onkologischer Sicherheit.

    Und Seite 170 dort zu Kapitel B 4.4 (Eine angleichende Operation der gegenseitigen Brust kann erforderlich werden, um ein symmetrisches
    Bild zu erreichen.) Anhang 2 Flowchart Plastisch rekonstruktive Eingriffe explizit: Brustpaar symmetrisch, asymmetrisch -> Mammareduktionsplastik, Mammaaugmentation, Mastopexie.


    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Eigentlich bereits alles gesagt.

    Medizinischer Grund, also CA als HD. Wäre es eine rein kosmetische OP, wie von Ihnen geschildert, würden Sie den Sachverhalt zwar in eine DRG kodiert gekommen. Aber diese DRG könnten Sie dann als Selbstzahlerrechnung an die Patientin weiterreichen, da die GKV bei kosmetischen OP nicht leisten darf.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wieso ist alles gesagt? Wieso soll zwangsläufig ein medizinischer Grund vorliegen? Uns selbst wenn, warum sollte das CA HD sein. Nicht wegen des CA wird operiert, sondern wegen des Unterschiedes der gesunden Brust zur operierten Seite. So einfach ist das nicht.....

    TT:

    \"Eine angleichende Operation der gegenseitigen Brust kann erforderlich werden, um ein symmetrisches Bild zu erreichen.\"
    --> Ich sehe hier keinen Hinweis auf eine notwendige Folgeoperation, so wie in der DKR gefordert. Es geht hier um die Reduktion der gesunden Brust aus kosmetischen Gründen (\"symmetrisches Bild\").

    \"annehmbaren kosmetischen Ergebnissen und wiederhergestellter Körperintegrität\"
    --> Das betrifft die erkrankte Brust.

    Aber vielleicht möchte ja jemand mit einer anderen DKR argumentieren? Vielleicht mit der D005d?

    Wenn man also davon ausgeht, dass es ein geplanter Folgeeingriff war, dann ist das CA als HD zu nennen.

    Aber: Konflikt, welche DKR greift: D005 vs 1205. Zudem Vorrang von Speziellen DKR gegenüber Allgemeinen....

  • Guten Tag -

    hier wird wegen des Ca operiert. Und zwar auch die \"gesunde\" Seite. Bei der Logik gibt es demnächst bei einer Hodenentfernung auch kein Implantat mehr - sondern als \"kosmetische\" OP und Selbstzahlerleistung in zweiter Sitzung. Auch eine Bein-Prothese ist eigentlich kosmetisch - Rollstuhl reicht doch ... Und die Epithesen bei MKG Tumoren - rein kosmetisch - einfach zu Hause bleiben.

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo TT,

    ihre Vergleiche helfen da nicht wirklich bei der Anwendung der DKR in diesem speziellen Fall. Die Erwiderung würde auch keinen Kassenmitarbeiter/Prüfer davon abhalten, dies anders sehen zu können.

    Hier muss der medizinische Grund (bzw. die Notwendigkeit der Folgeoperation) dargestellt und belegt werden. Können Sie das anhand der vorliegenden Informationen? Ich nicht....

  • Zitat


    Original von Selter:
    Bin gespannt, welche Vorschläge kommen, wenn man mal von einer medizinischen Begründung ausgehen würde.....

    Hallo Nika,

    eine konkrete Aussage aus (und in) Richtung KK wäre doch dann die MDK- Kodierempfehlung Nr. 106, in welcher die DKR 0201 der DKR 1205 gegenübergestellt wird mit dem Resultat, dass das Ca HD ist.

    [c=green]MfG
    Codemaker[/c]

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Codemaker,

    wir sind leider auf der gesunden Seite zur Reduktion, nicht auf der kranken Seite mit Aufbau. Daher kann dies nicht als abschließende Begründung herhalten.
    Wir haben hier leider das Wort \"notwendig\" in der DKR stehen und daran wird sich ggf. der Streit festmachen.

    Wenn man nur diesen Teil nimmt, dann sieht es schon ein bisschen anders aus:
    Obwohl das Malignom/die Metastasen möglicherweise durch die erste Operation entfernt worden ist/sind, wird der Patient während des darauffolgenden Krankenhausaufenthaltes nach wie vor wegen der Folgen des Malignoms/der Metastasen behandelt, d.h. das Malignom/die Metastasen ist/sind auch der Anlass zur Folge-Operation.\"

    Dann würde ich deutlich weniger Probleme sehen das CA als HD zu nehmen.

    Man sollte das Wort \"notwendige\" aus den DKR streichen, dann gäbe es diesbezüglich keine Probleme.

    Daher mein Vorschlag: Kodieren Sie das CA als HD und erklären es im Streitfall mit diesem Passus der DKR. Sollte keine Einigung erzielt werden, würde ich so einen Fall vors Gericht tragen.

  • Guten Morgen -

    eigentlich war ich der Meinung die Leitlinie lässt hier kein Fragen offen. Wird doch gerade die Brusterhaltung bei onkologischer Sicherheit als der Fortschritt gefeiert und von einem operativem Gesamtkonzept geschrieben.

    Es hat mich dann aber nicht losgelassen: leider zeigen meine doch recht intensiven Recherchen im Netz (Mammazentren, Anbieter für \"ästhetische Chirurgie\" etc. aber auch gerade in Patientenforen etc.) - hier gibt es eine typische Grauzone bei der nicht Ärzte (und deren Leitlinien) zusammen mit den Patientinnen (Männer sehr selten betroffen) bestimmen was \"medizinisch notwendig\" und im \"Leistungskatalog\" ist, sondern die Kasse respektive die Sozialgerichte.

    Wer also das Malignom als HD nimmt, bekennt sich zum Gesamtkonzept - riskiert aber letztlich das Sozialgericht. Also empfehlen recht viele \"Anbieter\" eine Kostenzusage einzuholen. Häufig findet sich der Satz in Informationsbroschüren etc. \"wird bei Brustkrebs von der Kasse übernommen\" im Zusammenhang mit Reduktion oder Angleichungsoperation (der gesunden Seite). Ein Sachbearbeiter stellt damit im Zweifel die Weiche Richtung Sozialgericht. Das Ganze wird dann noch durch eine zusätzliche DKR Auslegungsdebatte garniert.

    Im übrigen deuten die Daten wohl auf Konstellationen hin, bei der durch die Mammareduktion der \"gesunden\" Seite das Krebsrisiko auf dieser Seite gesenkt werden kann ...

    So unpassend scheinen meine o.g. und durchaus polemischen gemeinten Beispiele hier also gar nicht zu sein.

    Evtl. haben wir im Forum Mitarbeiter mit/aus Mammazentren die über Erfahrungen berichten können?


    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)