Abrechnung Überlieger

  • Hallo DRG-Forum,

    kann mir jdm. sagen, mit welchem Pflegesatz Überliegerpatienten abgerechnet werden?

    a) Pflegesatz ohne Ausgleiche und Zuschläge aus 2002 oder
    b) vereinbarter LKA-Pflegesatz 2003.

    Aufgrund der Tatsache, daß Erlöse für Überlieger nicht bei der Ermittlung des Basisfallwertes 2003 und somit des Budgets 2003 berücksichtigt wurden, ist dann doch eigentlich Punkt a) richtig, oder?

    MfG
    A.Borgstede

  • Hallo Herr Borgstede,

    Überlieger werden und wurden immer mit Pflegesätze aus dem Jahr der Aufnahme abgerechnet.


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Forum,

    der Antwort von Herrn Konzelmann kann ich mich nicht so ganz anschliessen.

    Überlieger, die mit Basis- und Abteilungspflegesätzen abgerechnet werden, werden bis zum 31.12. des alten Jahres mit den Pflegesätzen des alten Jahres abgerechnet, ab dem 01.01. des neuen Jahres gelten die Pflegesätze des neuen Jahres (wenn dann schon eine genehmigte Pflegesatzvereinbarung für das neue Jahr vorliegt; ansonsten gelten die Pflegesätze des alten Jahres, dann jedoch ohne Ausgleiche und Zuschläge bis zu einer Neuvereinbarung).
    Für Überlieger, die mit einer Fallpauschale abgerechnet werden, gilt der Fallpauschalenbetrag des Aufnahmetages des Patienten (hier muß dann in der Bilanz/GuV ein Abgrenzungsbetrag für diese sog. "unfertigen Leistungen" gebildet werden).

    Mit freundlichem Gruß

    Dietmar Volkmann :roll:

  • Hallo Herr Volkmann,

    die Frage ist: wer hatte am 01.01. eines Jahres einen NEUEN gültigen Pflegesatz? Wir nie! Es dauerte oft bis Mai oder später. Deshalb meine (zu) kurze pragmatische Antwort. Rein rechtlich und formal haben Sie Recht. Und es kann natürlich Patienten geben, die aus dem alten Jahr bis zur Gültigkeit des neuen Pflegesatzes stationär liegen. Oft haben wir dann Zwischenrechnungen erstellt.


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Volkmann,

    welcher Pflegesatz bei Überliegerpatienten zur Abrechnung kommt, wenn es sich um ein Optionshaus handelt, dass zum 01.01.2003 eine genehmigte Pflegesatzvereinbarung hat, ist für mich noch offen. Im Genehmigungsbescheid werden nicht mehr die vereinbarten LKA-Pflegesätze genehmigt, sondern das DRG-Erlösbudget. Somit stellt sich für mich noch immer die (auch juristische) Frage, ob der Pflegesatz ohne Ausgleiche und Zuschläge aus 2002 oder tatsächlich der vereinbarte LKA-Pflegesatz 2003 abzurechnen ist, wenn das Krankenhaus ab dem 01.01.2003 DRGs abrechnet. Bitte um Aufklärung.

    MfG

    Orfeas
    Dipl.-Kaufm./Controlling

  • Mittlerweile liegt mir eine telefonische Stellungnahme der NKG vor. Als Optionshaus (mit bereits genehmigter Entgeltvereinbarung)haben wir keine Pflegesätze für das Jahr 2003 vereinbart. Die LKA, die wir unserer Entgeltvereinbarung beifügen mußten, haben wir eigentlich "nur so zum Spaß" erstellt. Aus diesem Grund können Überliegerpatienten nur mit den Pflegesätzen 2002 ohne Ausgleiche u. Zuschläge abgerechnet werden.

    MfG
    A. Borgstede

  • Hallo Forum,

    der § 1 abs. 7 des krankenhausentgeltgesetzes sagt:

    ab dem 1.1.2003 ist nach den neuen Entgeltsätzen abzurechnen.
    Für Aufnahmen vor diesem Zeitraum sind die bisherigen Entgeltsätze
    abzurechnen nach § 15 Krankenhausentgeltgesetz vom 23. April 2002.

    Noch klarer geht es nicht.

    Mfg
    --
    MFG
    aus Stuttgart
    Peter Hackmann

    MFG
    aus Stuttgart
    Peter Hackmann