Langzeitige Abhängigkeit vom Respirator (Z99.1)

  • mit Z99.0 bzw. Z99.1 ließen sich die langzeitige Abhängigkeit vom Aspirator bzw. vom Respirator (ccl-bewertet) kodieren. Daß eine langzeitige Abhängigkeit mindestens 3 Monate betragen muss ist mir bekannt, was aber genau ist die Definition vom Aspirator (Absaugung)? und Respirator (Druckbeatmung)?. Kann eine Heimsauerstofftherapie in einem dieser Kodes abgebildet werden? Darf hier zusätzlich die J96.1 kodiert werden (auch ccl-bewertet)? Und was ist mit den Schlafapnoe-Patienten, die nachts ihr CPAP-Gerät benötigen? Diese Patienten pausieren ja tagsüber. Ist die \"langzeitige Abhängigkeit\" damit noch gewährleistet?
    Viele Fragen auf einmal. Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen!
    ?(

  • Hallo MEDCOnsilium,

    ich hatte mich mit einer ähnlichen Fragestellung bereits ans DIMDI gewandt. Dort wird der ICD-Schlüssel folgendermaßen gesehen:

    \"Wir sehen den Kode Z99.1 zur Verwendung für die kontinuierliche Heimbeatmung mittels Respirator.

    Sollte die Notwendigkeit zur Kodierung der nächtlichen (intermittierenden) Maskenbeatmung bei Schlafapnoe gegeben sein, so kommen die Kodes Z46.8 bzw. Z99.8 in Frage. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Z-Kodes aus klassifikatorischer Sicht Kontaktanlässe darstellen (siehe auch die Hinweise am Anfang des Kapitels XXI).\"

    Viele Grüße
    S. Seyer

  • Hallo,

    für das Schlafapnoe-Syndrom können Sie ggf. die Z99.8 kodieren bei der HD G47.xx

    Die Heimsauerstofftherapie können Sie mit der J96.1 (Chronische respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert) kodiren, vielleicht kann noch mit der Z99.9, nicht aber mit Z99.0 oder Z99.1 abbilden.
    Die Z99.1 meint die Abhängigkeit vom Respirator, also z.B. der Heimbeatmung bei Partienten mit neuromuskulären Erkrankungen (ALS), die Z99.0 die dauerhafte Absaugung (bei z.B. Wachkoma-Patienten).

    \"Diese Patienten pausieren ja tagsüber. Ist die \"langzeitige Abhängigkeit\" damit noch gewährleistet?\"

    JA! genau wie Dialyse-Patienten, welche in aller Regel 3 x wöchentlich für 4 bis 6 Stunden dialysiert werden.

    Die Z46.8 meint \"Versorgen mit und Anpassen von sonstigen näher bezeichneten medizinischen Geräten oder Hilfsmitteln - Inkl.: Rollstuhl\". Ich vermag nicht zu sagen, ob dieser Kode zutreffender ist als die Z99.8.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag und einen erholsamen Feierabend!

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Guten Morgen,

    will mein Problem hier mit anhängen:

    Patientin mit bekannter COPD und Sauerstoffkonzentrator in der Häuslichkeit kommt wegen Nierenstein auf die Urologie

    HD ist klar, die N20*

    aber welche ND?

    J44.81 wegen der Grunderkrankung
    Z99.1 - ist ja aber kein Respirator im eigentlichen Sinne
    J96.1 - keine Blutgasanalyseergebnisse

    Danke im voraus

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

  • Hallo,

    wie kommen Sie auf den Gedanken, zur Kodierung einer chronischen respiratorischen Insuffizienz wären aktuelle Blutgasanalysen erforderlich? Wenn ein nachweisbarer Aufwand besteht (O2-Gabe), dann sind die Kriterien zur Angabe als Nebendiagnose erfüllt. Würden Sie etwa dem Patienten den Konzentrator sofort wegnehmen, falls eine Blutgasbestimmung normale Werte ergibt?

    Einen Respirator können Sie hier natürlich nicht kodieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo -

    mhollerbach: evtl. durch \"meine dollen Kollegen\" (MDK) und deren spezielle \"Auslegung\" der

    Kodierempfehlung Nr. 37

    Schlagwort: Insuffizienz, respiratorische
    Stand: 2007-01-10
    Aktualisiert: 2010-01-28
    DRG:
    ICD: J96.-
    OPS:

    Problem/Erläuterung:
    Wann ist respiratorische Insuffizienz zu kodieren?

    Kodierempfehlung:
    Respiratorische Insuffizienz liegt vor, wenn pathologische Blutgasveränderungen im Sinne einer respiratorischen Partial- oder Globalinsuffizienz nachweisbar sind. Eine Dyspnoe ohne BGA-Veränderung ist keine respiratorische Insuffizienz. J96.- Respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert kann bei Aufwand (z.B. Sauerstoff-Gabe) zusätzlich zur Grundkrankheit verschlüsselt werden. Für Fälle ab 2010 sind die Änderungen der DKR D003 zu Symptomen als Nebendiagnosen zu berücksichtigen

    Bei uns wird ohne BGA immer mal auf die .9 bestanden die natürlich nicht CCL relevant ist. Ist natürlich Quatsch.

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo Herr Mollerbach,

    genau wie TT (danke!) beschreibt - unter Bezug auf die Kodierempfehlung - keine BGA - keine J96 kodierbar?

    und Konzentrator wegnehmen - nein - ist eben nur die Frage der möglichen Kodierfähigkeit

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

  • Hallo -

    die FoKA bringt es auf den Punkt:

    Dissens:

    Das Vorhandensein (1) einer respiratorische Insuffizienz definiert sich nicht ausschließlich an pathologischen BGA-Veränderungen, sondern liegt immer dann vor, wenn ein Patient die klinischen und/oder paraklinischen Zeichen einer Gasaustauschstörung erfüllt und ein entsprechender Ressourcenverbrauch nachweisbar dokumentiert ist. Evtl. BGA-Veränderungen unterstützen legendlich die Diagnose einer respiratorischen Insuffizienz.

    und ich würde hier (1) ergänzen: und auch die Unterscheidung ob akut oder chronisch.

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo TT,

    danke, die Erklärung der FoKA ist eigentlich auch nachvollziehbarer als die Kodierempfehlung, also J44.81 und J96.1

    Einen schönen Sonnentag

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

  • Zitat


    Original von rhodolith:

    die Erklärung der FoKA ist eigentlich auch nachvollziehbarer als die Kodierempfehlung, also J44.81 und J96.1

    ... Respekt!

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)