Gebärdendolmetscher

  • Hallo Forum,
    kann ich die Rechnung für einen Gebärdendolmetscher irgendeinem Kostenträger (Rentenversicherung ?? Sozialamt ?? oder ??? ) auf´s Auge drücken???
    In die DRG ist sowas ja eher nicht kalkuliert?!

    Danke schon mal für alle Ideen und Erfahrungen.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Dem Patienten???
    \"Nur\" taubstumm oder auch noch andere Probleme? Sonst könnte man ja sagen, dass Zettel und Stift ausreichend wären...

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo -

    evtl. als Wahlleistung wie z.B. Einzelzimmer? Ich fürchte aber wenn Sie in den Spiegel schauen, sehen Sie m.E. die beiden einzigen Möglichkeiten jemanden jenseits der DRG \"etwas auf die Augen\" zu drücken.

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo,
    wenn das tatsächlich relevant sein sollte, dann wurde das sicher in den Kalkulationshäusern entsprechend berücksichtigt und wird sich dann auch über einen CCL-Wert der ND ausdrücken :d_zwinker:

    Ansonsten empfiehlt sich das Vorschlagsverfahren, wenn denn der Dolmetscher so teuer sein sollte.

    Realistisch wird jedoch die Auskunft von TT sein.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Hallo
    Der OPS 8-x900 - Einsatz eines Gebärdendolmetschers triggert ab 2011 das ZE 900 (n. bewertet).
    8-x900.de für deutsch
    8-x900.cn für Chinesisch
    8-x900.co.uk für englisches Englisch
    8-x900.com für Geschäftsleute
    8-x900.xxx für Patienten aus dem Rotlichtmilieu
    usw.

    Im Ernst: Mir gefällt auch die Antwort von TT am Besten :)

    Viele Grüße
    B. Sommerhäuser

  • Hallo
    Schön das man hier immer wieder aufgemuntert wird....

    Zettel und Stift sind bei einer Krebserkrankung und OP-Aufklärung nicht unbedingt ausreichend.

    Ja und die Gebärdendolmetscher sind unverschämt teuer - wahrscheinlich eine Frage von Angebot und Nachfrage.

    Also ich warte dann auf das ZE 900 und schaffe mir einen Spiegel im Büro an...

    ;))

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo -

    evtl. als kleine Hilfe und \"Einstieg\" zur Vertiefung:

    Rundschreiben I Nr. 19/2006
    über Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern und deren Vergütungsansprüche

    http://www.berlin.de/sen/soziales/b…hr/2006_19.html

    oder

    Vergütung KHVO M-V
    Vergütung von Gebärdensprachdolmetschern und Kommunikationshelfern
    gemäß KHVO M-V

    http://www.lagus.mv-regierung.de/land-mv/LAGuS_…O_M-V/index.jsp

    dort: Gemäß Kommunikationshilfeverordnung Mecklenburg-Vorpommern (KHVO M-V) vergütet das Landesamt für Gesundheit und Soziales auf Antrag Gebärdensprachdolmetscher und Kommunikationshelfer gemäß den in der Anlage zur Verordnung genannten Grundsätzen, soweit deren Leistungen erforderlich sind. Antragsberechtigt sind die Personen oder Stellen, welche die Leistungen erbracht oder bereitgestellt haben. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales leistet die Vergütung unmittelbar an die Antragsberechtigten.

    evtl. gibt es in Sachsen sowas ja auch ...

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)