Hüft-Infektion bei Girdlestone-Situation

  • Hallo DRG-Forum Mitglieder,
    ich hoffe Ihr könnt mir bei der folgenden Fallkonstellation weiterhelfen:

    April: Spacerentfernung Hüfte rechts und Anlage einer Girdlestone-Situation nach Infektion des rechten Hüftgelenkes und rezidivierenden Prothesenluxationen und Prothesenrevisonen
    Jetzt: starke putride Sekretion aus dem oberen Wundpol, Narbenverhältnisse gerötet und geschwollen; Therapie: mehrere Debridements, Jetlavage etc.

    Was ist Hauptdiagnose? Ich schwanke zwischen T81.4 und T84.5. Bin mir beim Letzteren nicht so sicher, da ja keine Endoprothese mehr vorliegt.

    Erlösunterschied ca. 4700€!

    Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße
    goody

  • Hallo goody,
    wenn es eine geplante Folgebehandlung ist, dann ist die HD T84.5, Bei Girdlestonesituation M96.88 nicht vergessen.

    Und im Prinzip handelt es sich um eine Folge-OP.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe eine Frage zum Thema:

    dem Patienten wurde wegen septischer Coxitis in einem anderen Haus der Schenkhals resiziert. Nur erfolgte in unsere Haus die implantation einer HTEP.

    Was ist nun hier die HD? M00.95 - eitrige Arthritis?

    Vielen Dank für die Hilfe! Viele Grüße

    OrthoB

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe auch eine Frage zur HD T84.5 Infektion Gelenkendoprothese.

    Der Patient kommt zum geplanten Wiedereinbau einer im Voraufenthalt entfernten infizierten Hüft-TEP. Wir hatten als HD T84.5, da es sich unserer Meinung nach um einen geplanten Folgeeingriff handelt und somit die ursprüngliche Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren wäre (s. DKR D005).

    Wird leider so nicht anerkannt, da die ursprüngliche Krankheit laut Prüfer die Coxarthrose wäre ???????? Bin jetzt etwas verunsichert ...

    Kann mir vielleicht jemand aus dem Forum weiterhelfen?
    Vielen Dank ...

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wie Sie schon sagten, erfolgte der Ausbau wegen des Infektes, die geplante Folgeoperation der Reimplantation ist wegen der vorausgegangenen Infektion nötig. Das ist dann auch die ursprüngliche Hauptdiagnose für diese Konstellation.
    Wie lautet denn die Argumentation?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Morgen,

    die Argumentation lautete: Laut der DKR D005 wäre ja die ursprüngliche Krankheit für die Implantatation der Endoprothese die Coxarthrose gewesen und daher als HD zu kodieren und nicht die T84.5.

    Mit freundlichem Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Was dann wohl völlig außer Acht lässt, dass eine Reimplantation nicht auf die Koxarthrose zurückzuführen war, sondern auf den Infekt. Reden sie mit der Kasse. Sollte es nicht fruchten, würde ich klagen.

    • Offizieller Beitrag

    Schauen Sie auch noch in die SEG4-Kodierempfehlungen. Dort wird das Prinzip verstanden und vielleicht bringen Sie dann den Gutachter wieder in die Spur. Zumindest sollte es der Kasse dann zu denken geben, ob sie hier eine Klage haben möchte.

    Kodierempfehlung: 90
    Schlagworte: Folgeeingriff, Stententfernung
    Erstellt: 28.06.2006
    Aktualisiert: 15.01.2014

    Problem /Erläuterung:
    Erster Aufenthalt: Laparoskopische Cholezystektomie bei Cholezystolithiasis; Zystikusstumpfinsuffizienz am 7. postoperativen Tag, nachfolgend ERCP und Choledochusstenteinlage.
    Zwei Monate später geplante Wiederaufnahme zur Stententfernung.
    Was ist die Hauptdiagnose für den zweiten Aufenthalt?

    Kodierempfehlung: Entsprechend DKR D005 wird die Zystikusstumpfinsuffizienz als ursprüngliche Krankheit für den geplanten Folgeeingriff als Hauptdiagnose kodiert. Hauptdiagnose ist K91.81 Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert, Insuffizienzen von Anastomosen und Nähten nach Operationen an Gallenblase und Gallenwegen.