Hüft-Infektion bei Girdlestone-Situation

  • Guten Tag zusammen,

    mein Fall passt ja prima hierher :thumbup:

    Pat. 2 Monate zuvor septische Hüftkopfnekrose. Es erfolgte Hüftkopfresektion mit Spacereinbau. Unsere damalige akzeptierte(!) Kodierung:

    HD: M87.95 Knochennekrose Beckenregion ....; ND: M00.95 eitrige Arthritis n.n.b. .. + B95.6! Staph. aureus ..... ; sowie M00.95 + M01.85 Arthritis bei sonstigen anderenorts ....

    Pat. wird jetzt wieder aufgenommen zum Spacerausbau und zur TEP-Implantation.

    Wir kodierten im Wesentlichen gleich (Folgeeingriff!?) (kein Keimnachweis mehr beim Zweiteingriff!):

    HD: M87.95 Knochennekrose Beckenregion ....; ND: M00.85 Arthritis durch sonstige ... bakterielle Erreger ...; sowie M00.95 + M01.85 Arthritis bei sonstigen anderenorts ....

    Bei diesem 2. Aufenthalt will die Kasse nun als HD die M00.95!

    War unsere Kodierung beim ersten Aufenthalt ggf. falsch :?: und die beim 2. Aufenthalt evtl. auch (M00.85) :?: :!:

    Können/müssen wir wegen Folgeeingriff dann die HD vom ersten Aufenthalt wieder nehmen einschl. des Keims (Staph. aureus), obwohl er jetzt nicht mehr nachweisbar war. ?(

    Würde mich über ein Feedback freuen :rolleyes:

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo riol,

    mal ein paar Gedanken von mir dazu. Die alleinige Hüftkopfnekrose hätte schon die Hüftkopfresektion bedingt. Normalerweise hätte man aber sicherlich bei einer reinen Hüftkopfnekrose ohne Infekt gleich eine Endoprothese eingebaut. In ihrem Fall wurde doch sicher ein zweizeitiges Vorgehen wegen des Infektes gewählt. Daher hätte man auch im ersten Fall schon die M00.- zur HD wählen können, da zwei Diagnosen vorlagen, aber die M00.- ja evtl. doch den größeren Ressourcenaufwand hatte (vermutlich Antibiose und pflegerisch wohl auch). Für den zweiten Fall scheint mit die M00.- logisch, weil ja der notwendige Zweiteingriff eher durch die Infektion bedingt war, welche eine Erstversorgung mittels Endoprothese unmöglich machte. Das sind aber nur meine Gedanken dazu. Wenn der Keim im zweiten Aufenthalt nicht nachweisbar war und eine gesonderte Therapie erforderte, würde ich diesen im zweiten Aufenthalt nicht kodieren.

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo Findus,

    danke für die schnelle Antwort.

    Ich befürchte, wir hatten beim 1. Aufenthalt falsch kodiert, die Kasse hat es aber so gelassen, da sich an der DRG nix geändert hätte. :evil:

    Wenn wir jetzt aber die HD vom 1. Aufenthalt für den Folgeaufenthalt wählen, warum nicht wieder den Keim dazu? auch wenn er jetzt nicht mehr da ist, damals aber schon und als (!)-Diagnose gehörte es doch dazu ?(

    Gruß

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Riol,

    aus dem gleichen Grund, warum man auch bei einer geplanten ME nicht noch mal den Weichteilschadenkode der ursprünglichen Fraktur angibt. Die Folgeoperation wird durch den Infekt, nicht durch den Keim verursacht. Dies ist zwar im 1. Fall relevant, nicht aber im Fall, wo der Keim auch gar nicht mehr nachweisbar ist. Weichteilverletzung und Keim sind beim Akutereignis durch die Kodierrichtlinien festgelegt, zusätzlich zu kodieren, aber nicht bei geplanten Folgeeingriffen.

  • Hallo, Forum,

    obwohl es mir nicht um die ICD, sondern um den OPS geht, hänge ich mich mal hier dran.

    Folgende Situation:
    Z.n. Plattenosteosythese einer Acetabulumfraktur mit posttraumat. Coxarthrose und Verdacht auf Infekt bei einliegendem Osteosythesematerial.

    1. OP: Materialentfernung, Schaffung einer Girdlestone-Situation und Einbau eines Spacers

    2. OP nach Nachweis der Infektfreiheit: TEP

    Meine Frage ist, ob man bei der ersten OP neben der 5-787* die 5-829.2 und 5-829.9 gemeinsam kodieren darf. Stichwort ist die sog. Monokausale Kodierung. Ich kann einen Spacer ja überhaupt erst einbringen, wenn vorher der Hüftkopf reseziert wurde.

    Bin gespannt
    Grüße
    AnMa

  • Hallo AnMa,

    aus meiner Sicht sind alle 3 Kodes zu kodieren; man kann einen Spacer auch einbringen, wenn vorher nicht der knöcherne Hüftkopf, sondern der Hüftkopf einer Endoprothese entfernt wurde. Und nicht bei jeder Hüftkopfentfernung wird eine Spacer eingebracht.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo zusammen,

    ich wollte keinen neuen Thread eröffnen, deswegen schreibe ich hier meine Frage und hoffe , dass es so ok ist:

    kann ich zum OPS 5-782.2e partielle Resektion von erkranktem Knochengewebe mit Kontinuitätsdurchtrennung, Schenkelhals,

    den OPS 5-829.2 Girdlestone-Resektion am Hüftgelenk, primär zusätzlich kodieren.

    Pat. hatte eine metastasenbedingte Acetabulum#, dieses ist trotz vorheriger Zementierung wieder durchgebrochen. Zusätzlich besteht jetzt eine Femurkopfnekrose weswegen jetzt der Femurkopf reseziert wurde ohne Ersatz.

    Der eine OPS beschreibt ja den Schenkelhals, der andere die Hüftsituation.

    Vielen Dank schon mal im Vorraus,

    Grüße