Konsilleistungen

  • Liebe Mitstreiter,

    wer weiß, wie man als reines psychiatrisches Fachkrankenhaus externe Leistungen wie z.B. MRT+ KM, Internistischen Konsil (art. Hypertonus), notfallmäßige Vorstellung im somatischen KH (Schnittverletzung zum Nähen, Abklärung kardialer Beschwerden) dokumentieren kann oder muss.

    Freu mich auf Antwort

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    [f1]FÄ für Psychiatrie und Psychotherapie, MBA[/f1][/verdana]
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  • Hallo,
    alle Leistungen im OPS sind zu kodieren. Nur die psychiatrischen Leistungen werden differenziert nach § 17b und § 17 d KHG, also zwischen Somatik und Psychiatrie.

    DKR PP001a Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren :
    Alle Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung vorgenommen wurden und im OPS abbildbar sind, sind zu kodieren. Dieses schließt alle diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Prozeduren ein, einschließlich traditioneller „nicht-chirurgischer“ Prozeduren.


    Es empfhielt sich daher, sich von den Somatikern und Leistungserbringern die dazugehörigen ICD- und OPS-Ziffern mit geben zu lassen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,
    herzlichen Dank für die Info wir werden versuchen mit dem KH in unserer Nähe in den Kontakt zu treten. Es ist jedoch so, dass wir auch Leistungen von niedergelassenen Kollegen in Anspruch nehmen und die haben keine OPS im Gebrauch, gibt es einenTip wie man dieses Problem lösen kann?

    Puh ich seh schon, dass wird etwas ....

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  • Guten Morgen,
    meiner Meinung nach kann man bei den o.g. Beispielen keine OPS Kodes verschlüsseln. Die Abbildung der Leistung erfolgt über die Nebendiagnosenverschlüssellung. Z.B. I 10.00 (Hypertonie). Der erbrachte Aufwand besteht in dem Konsil und einer eventuellen medikamentösen Behandlung. Ebenso würde ich mit den anderen Beispielen verfahren. Laut Kodierrichtlinien gehören Konsile zu den nicht kodierbaren Prozeduren.
    Einen schönen Tag
    Suse

  • Guten Morgen,
    sicherlich darf man seine Leistungen welche man in einer anderen Einrichtung als Konsiliarleistung erbringen lässt auch kodieren.
    Der Auftraggeber zahlt für diese Leistung und somit gehört diese auch zum Verlauf und wird ja während des Aufenthaltes erbracht. Also unbedingt mit aufführen, sprich kodieren. Und das Ganze somit als ICD und OPS!

    Viele Grüße

    Akim

  • Schönen guten Tag allerseits,

    ich denke mal, es geht nicht darum, das Konsil als solches darzustellen, sondern die im Rahmen des Konsils erbrachten abbildbaren Leistungen wie z. B. Wundversorgung o. ä. Diese Leistungen können natürlich kodiert werden, wenn sie der Klinik in Rechnung gestellt (oder innerbetreiblich verrechnet) werden.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Zitat


    Original von bellisima:
    Hallo Herr Horndasch,
    herzlichen Dank für die Info wir werden versuchen mit dem KH in unserer Nähe in den Kontakt zu treten. Es ist jedoch so, dass wir auch Leistungen von niedergelassenen Kollegen in Anspruch nehmen und die haben keine OPS im Gebrauch, gibt es einenTip wie man dieses Problem lösen kann?

    Puh ich seh schon, dass wird etwas ....


    Hallo Frau Kempf,
    hier ist Verhandlungsgeschick gefragt. Möglicherweise lässt sich die Bezahlung der Konsilleistung an die Lieferung eines OPS koppeln. Ist aber eher nervig und zeitaufreibend, da Sie den OPS im Streitfall gegenüber dem MDK belegen müssen.

    Bei immer wiederkehrenden Leistungen empfiehlt sich die Anlage einer Hit- oder Favoritenliste.

    Falsch ist die Aussage, dass Konsilleistungen nur über ND abgebildet werden. Sofern kodierbare Prozeduren erbracht werden, sind diese zu kodieren. Am häufigsten dürften hier radiologische bildgebende Verfahren vorkommen, gefolgt von den chirurgischen Wundversorgungen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch