Haftungsrechtliche Konsequenzen aus UPCODING

  • Hallo allen da draussen,

    nachdem ich den Referentenentwurf durchgelesen habe, und den Passus mit Überprüfung durch den MDK-Zurückerstattung erstmal geschluckt hatte, habe ich ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses sollte klären, ob der Arbeitnehmer haftbar gemacht werden kann, wenn er falsch, schlecht, nicht kodiert. Dieses Gutachten liegt jetzt vor. Ich würde es gerne an der Gemeinde verteilen, kann es aber nicht gegen umsonst rausgeben (hat mich auch einige Märkers gekostet!!). Wer es habe will, kann es gegen eine UKB 100,- DM mit Rechnung von mir erhalten. Postadresse zumehlen, evtl. Telefonnummer mitgeben, dann können wir drüber schnacken und schon geht das Dinges mit der Post raus.
    Ich will mich gewiss nicht damit bereichern, aber für nix gehts nicht.

    Gruss Kuypers:smile: :smile:

    Kuypers Hügo, MeDoKu, Waiblingen

  • Sehr geehrter Kollege Kuypers, sehr geehrte „DRG-Gemeinde“,

    als „Leistungserbringer“ und neuerdings auch Kodierer / AEP-Dokumentierer vor Ort interessiert mich in diesem Zusammenhang natürlich auch die Frage, ob ich im Ernstfall für Regressforderungen nach MDK-Prüfungen in Haft genommen werden kann. In unserem Hause bekommen jetzt neue ärztliche Kollegen die korrekte Dokumentierpflicht in den Arbeitsvertrag geschrieben und die anderen Kollegen erhalten eine entsprechende Dienstanweisung. Schwebt jetzt gar das Damokles-Schwert der Regressforderungen nicht mehr über dem Krankenhaus, sondern über den (Fach-)Ärzten? Mit dem Dokumentieren und Kodieren ist das ja so eine Sache: Wegen des ohnehin bestehenden Mißverhältnisses aus zu erbringenden Leistungen und vorhandener (bzw. vergüteter) Arbeitszeit, wird man es wohl häufig nicht schaffen, „auf den Punkt“ zu kodieren / zu dokumentieren. Ergo: zu wenig kodiert = Schaden für das Krankenhaus = Haftung, oder: zu viel oder falsch kodiert (unbeabsichtigt) oder stationäre Notwendigkeit anders als MDK-Mitarbeiter eingeschätzt = Schaden für das Krankenhaus = Haftung.
    M.E. stellt sich folgende Frage: Muß jeder in der Klinik tätige Facharzt in Zukunft eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung in Millionenhöhe abschließen.

    Mit freundlichen Grüßen

    AHanisch