Sepsisnachweis in BK und ZVK

  • Hallo zusammen,

    Fall:
    Pat. kommt mit aktuem Nierenversagen in die Klinik,
    nach Besserung entwickelt die Pat. interkurrent eine Sepsis durch Staph. aures mit SIRS infektiöser Genese mit Organkomplikation bei Infektion des ZVK´s.

    Meine Frage wie kodiere ich die Nebendiagnosen:

    Ist es möglich hier sowohl die Spesis mit Stauph aures als auch die
    ZVK Infektion mit Staph. aures zu codieren. Pat. wurde antibiotisch behandelt. (Beide Blutkulturen nachgewiesen).

    Vielen Dank!

  • Hallo Lichtinger,

    hier ein Zitat aus einem Kodierleitfaden (Onkologie 2009, steht aber in mehreren ähnlich drin):

    \"5.8.4 Sepsis
    Eine Sepsis wird folgendermaßen kodiert:
    .. Sepsiskode +
    .. SIRS-Kode +
    .. Infektionskode, falls vorhanden +
    .. Erregerkode, falls nachgewiesen\"


    Also kurz: ja, Sie kodieren die Sepsis als auch die Infektion durch den ZVK.
    Jedoch brauchen Sie den Erregerkode nicht speziell aus dem B-Kapitel angeben, da es einen Kode \"Sepsis durch Staph. Aureus\" (oder ähnlich) gibt. Auch sollten Sie jede Organkomplikation als Nebendiagnose verschlüsseln, sofern sie die Kriterien erfüllt.

    Dies könnte dann so aussehen:

    A41.0
    R65.1
    T82.7
    [Organkomplikationen]

    Hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

    _______________
    Freundliche Grüße

    S.

  • Hallo Zusammen,

    die Ausführungen von A. sind soweit korrekt, bis auf den Erreger am ZVK.

    Falls nachgewiesen ist der Erregercode B95.6 obligatorisch anzugeben, wie vor der Tabelle in den DKR (optionale Kodes ff.) nachzulesen ist.

    Der Erreger muss kodiert werden, auch wenn sich dessen Vorhandensein aus dem spezifischen Sepsis - Code ergibt.

    Schönen Tag noch, Gruß - Ralf Römer

  • Hallo Romulus,

    hätten Sie ein aktuelles Zitat für mich welches besagt, dass bei einem Sepsis-Kode (inkl. dem Erreger) zusätzlich noch ein Erregerkode angegeben wird? Wäre dies nicht eine Doppelkodierung?
    Ich denke der Sepsiskode (A41.0 - Sepsis durch SA) ist ausreichend, dem stimmen auch mehrere Kodierrichtlinien zu.

    _______________
    Freundliche Grüße

    S.

  • Hallo A.,

    sorry, falls ich mich ungenau ausgedrückt habe.

    Gemeint war, den Erregercode an die von Ihnen vorgeschlagene T82.7 zu hängen.

    Zitat 1
    DKR D001a nach Beispiel 9
    \"Tabelle 2: Mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete Kategorien/Kodes, die obligatorisch anzugeben sind (nicht optional):
    B95.–! Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind...\"

    Damit ist das Problem der sogenannten Dopppelkodierung bei Errregern zu unserer Erleichterung vor einigen Jahren ad acta gelegt worden.

    Zitat 2
    DKR D003i
    \"Für Kodierungszwecke müssen Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:
    • therapeutische Maßnahmen
    • diagnostische Maßnahmen
    • erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand

    Bei Patienten, bei denen einer dieser erbrachten Faktoren auf mehrere Diagnosen ausgerichtet ist, können alle betroffenen Diagnosen kodiert werden.\"

    Spätestens hier wird die Befürchtung einer Doppelkodierung bezichtigt zu werden von Ihnen fallen. :-))

    Freundliche Grüße - Ralf Römer

  • Guten Morgen Herr Römer,

    ah, ich habe Ihre Aussage dann nur falsch verstanden. Wird der Zusatzkode an den T-Kode gehängt, besteht natürlich keine Doppelkodierung.
    Sie haben meine vollste Zustimmung.

    Vielen Dank und

    _______________
    Freundliche Grüße

    S.