Hallo.
Patient entlassen am 02.06 im Krankenhaus A (Aufnethalt dort länger als 24 h)
Patient aufgenommen Krankehaus B am 06.06 und entlassen am 12.06.
Ist hier ein Verlegungsabschlag zu berechnen?
Meiner Meinung nach nein, da eine Verlegung folgendermaßen definiert ist.
Aufnahme im Krankehaus B unter 24h nach Entlassung aus Krankenhaus A.
Liege ich da richtig?
Danke für die Antworten