Verlegungsabschlag Ja oder Nein?

  • Hallo.

    Patient entlassen am 02.06 im Krankenhaus A (Aufnethalt dort länger als 24 h)

    Patient aufgenommen Krankehaus B am 06.06 und entlassen am 12.06.

    Ist hier ein Verlegungsabschlag zu berechnen?

    Meiner Meinung nach nein, da eine Verlegung folgendermaßen definiert ist.

    Aufnahme im Krankehaus B unter 24h nach Entlassung aus Krankenhaus A.

    Liege ich da richtig?

    Danke für die Antworten

  • Hallo,

    nein, kein Verlegngsabschlag. Patient ist entlassen. Wenn zwischen Krankenhaus A und B unter 24 h wäre - dann wäre es eine Verlegung und damit der Abschlag zu berechnen.

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Ich nehme mal den alten Thread (weil er den passenden Titel hat):

    Ich habe gerade ganz viel ältere Kommentare gelesen, aber es steht heute einer auf der Leitung:

    Aufnahme KH A (1 d)
    Verlegung nach KH B (2 d)
    Rückverlegung und Entlassung nach Hause KH A (6 d)

    Ein Fall für KH A - soweit logisch - fallen bei einer MVD 8 d lt. FPV ein Verlegungsabschlag an?
    Es hat einen erzeugt - bin aber gerade verunsichert, da die Fälle als Fehler im §21 auftauchen: Zitat Fehlermeldung \"Es wurde ein Entgelt für einen Verlegungsabschlag übermittelt ohne einen relevanten Aufnahme-oder Entlassgrund in der Datei \"Fall\".\"

    Ist unser KIS falsch oder die Datenstellenprüfsoftware??

    Danke für erhellende Worte....

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo Frau Zierold,

    Zitat

    Ist unser KIS falsch oder die Datenstellenprüfsoftware??


    FPV § 3 Abs. 3 S. 1 beschreibt die Regel zur Fallzusammenführung bei Rückverlegungen, der Satz endet dann mit: \"[..] sowie Absatz 2 Satz 1 anzuwenden\". Damit ist § 3 Abs. 2 S. 1 gemeint, und der wiederum definiert die Anwendung des Verlegungsabschlages in Bezug auf die mVD.

    Somit ist klar: Ihr KIS rechnet richtig, die Meldung der Datenstellen-Prüfsoftware ist hier, sagen wir mal, \"nicht hilfreich\" (von der Datenstelle wurde mir kürzlich erklärt, ihre Fehlermeldungen seien konform mit den Vorgaben des InEK und könnten daher gar nicht \"falsch\" sein). Da es sich nur um einen Hinweis handelt, können sie ihn getrost ignorieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach