Übermittlung Vorbehalt per §301 im SAP/IS-H

  • Guten Abend zusammen,

    in Verbindung mit den BSG-Urteilen bzgl. Nachforderungen wird ja immer geraten, einen Vorbehalt mit der Rechnungsstellung zu übermitteln. Einen generellen Vorbehalt halte ich rechtlich für problematisch, so dass wir die Idee hatten, bei Eingang eines Prüfauftrages (innerhalb der 6-Wochen-Frist) einen Vorbehalt zu übermitteln.

    Meinen Fragen an das Forum:

    - Wer arbeitet in welcher Form mit Vorbehalten?

    - Wie handhaben Sie generell technisch mittels SAP die Vorbehaltsmitteilung in ausgewählten Fällen? Gibt es eine schnelle, praktikable Handhabung, ohne jeden einzelnen Fall \"angreifen\" zu müssen?

    - Gibt es Erfahrungswerte/Feedbacks von den Krankenkassen bei Vorbehalten?

    Herzlichen Dank schon vorab!

  • Hallo,

    durch Erteilung eines Prüfauftrages stellt die Krankenkasse einen Fall ja sowieso schon unter Vorbehalt, ansonsten wäre eine Rechnungskorrektur nach Fallprüfung gar nicht mehr möglich. Eine \"einseitige\" Vorbehaltserklärung der Kasse, wonach nur Rechnungsänderungen zu deren Gunsten akzeptiert werden, wäre meines Wissens nach rechtlich ebenso unwirksam wie generelle Vorbehaltserklärungen des Krankenhauses. Insofern ist Ihr Vorhaben eigentlich überflüssig.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Moin,

    Die Farg von SuSeKa zielt in die richtige Richtung. Es gibt Kassen, die Zahlen unsere Nachforderungen problemlos.
    1 Kasse weigert sich unter Berufung auf die 6-Wochen -Frist.
    Deren Rechnungen würden auch wir gerne unter Vorbehalt stellen, zumal die Kasse genau mit dem Hinweis auf den fehlenden Vorbehalt argumentiert.
    Wir gehen jetzt den Umweg einer Extr-Liste, die wir vorab an die Kasse schicken und die Rechnungen per DTA ankündigen und unter Vorbehalt stellen, da der DTA dies für uns nicht zuiässt.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    einige Häuser übermitteln uns den Vorbehalt im Feld Referenznummer. Per Papierpost geht natürlich auch.

    Ein Vorbehalt gegen alle Rechnungen ist aber m.E. unsinnig, steckt doch schon in den BSG-Urteilen drin, dass das nicht geht. Die Kassen sind laut BSG auf tragfähige Berechnungsgrundlagen angewiesen und müssen sich somit grundsätzlich auf Schlussrechnungen verlassen können. Dies wäre bei einem Generalvorbehalt nicht möglich. Das sieht auch der Jurist der DKG so (Juliausgabe von \"Das Krankenhaus\"). Wenn Sie nun alle Rechnungen unter Vorbehalt stellen, laufen Sie Gefahr, dass er für alle nicht gilt, also auch für die Fälle, wo sie tatsächlich einen begründeten Vorbehalt haben.

    Das nur am Rande, eigentlich ging es ja nur um die technische Frage.

  • Hallo zusammen,

    auch ich halte den generellen Vorbehalt für rechtlich fragwürdig und bedenklich. Den Vorbehalt per DTA zu übermitteln halte ich auch für bedenklich, weil laut § 301 Vereinbarung und der Datensatzbeschreibung dies nicht vorgesehen ist. Wenn es einen Grund für einen Vorbehalt im Einzelfall gibt, halte ich Papier für die einzig wahre Lösung!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo merguet,

    Zitat

    Deren Rechnungen würden auch wir gerne unter Vorbehalt stellen

    mit welcher Begründung? Und wozu?

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Moin,

    Wir werden das Problem von Datensatzkorrekturen immer wieder bekommen.
    Die Validierungen im ext. QS-Verfahren stoßen wir jetzt schon relativ regelmäßig an, aber ob das unter 6 Wochen zu drücken sein wird, wissen wir nicht. Einige Korrekturen gelingen auch erst im Rahmen des strukturierten Dialoges, die somit z.B. max. 1,5 Jahre nach Ereignis augenfällig würden.

    Im zusammenhang mit Drittleistungen bei Verbringung von Patienten sind Sie auf die zeitgerechte Rechnungsstellung durch die Erbringer angewiesen. Darauf lkönnen Sie nur begrenzt Einfluss nehmen.

    Schließelich nehmen wir als Kalkulationshaus an der IneK Klakulation teil. Hier gibt es jährlich im März-Mai eine Datenvalidierungsphase, bei der sich Änderungen in der Fallbewertun, insbesondere bei der Zuordnung der HD und Kombination mit ND ergeben.
    Dies betrifft unter 1 o/oo der Fälle. Dennoch müssen wir hier auch die Abrechnungen korrigieren, weil sonst die interne Buchführung völlig aus dem Takt gerät.

    Da sich nun eine Krankenkasse offenabr generell weigern will, Rechnungskorrekturen anzuerkennen, suchen wir nach einem Ausweg, um nicht die Abschreibungen aus Forderung in unsinnige Höhen zu treiben.

    Diese Kasse ist übrigens die einzige. Alle anderen haben meine oben vorgetragene Argumetation verstanden und sind bereit, den Weg mitzugehen, zumal im Zuge der Vailiderung der QS-Daten und bei der Kalkulation auch Rechnungskorrekturen nach unten zu erwarten sind und selbstredend auch an den KTR weitergegeben werden.

    Ferner sträubt sich mir weiterhin alles bei der Vorstellung, dass Kassen hinnehmen, dass definitv durchgeführte teure Leistungen zurückgewiesen werden.

    Kleines Schmankerl: Ich habe diese Woche schon die zweite GA-Anforderung für Fälle aus 2006 auf dem Tisch.

    Gruß

    merguet

  • Zitat


    Original von merguet:
    Kleines Schmankerl: Ich habe diese Woche schon die zweite GA-Anforderung für Fälle aus 2006 auf dem Tisch.

    Ganz sicher nach Treu und Glauben - oder?

    Gut Schwitz am Wochenende!

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank an alle für die informativen Antworten!

    Habe noch eine ergänzende Frage: zwar wird durch den Prüfauftrag auch nach meiner Meinung die Rechnung seitens der Kasse unter Vorbehalt gestellt; aber was ist, wenn sich im Laufe der Prüfung eine Nachcodierung von unserer Seite ergibt? Inzwischen haben unsere Kassen mit dem MDK entschieden, dass sie dann erst eine neue Rechnung möchten, um dann zu entscheiden, ob die Kasse einen neuen Prüfauftrag an den MDK erteilt, um unsere Nachcodierung zu prüfen.

    Ich warte schon auf die Reaktion der Kassen auf die neue Rechnung, dass die 6-Wochen-Frist zur Nachberechung überschritten ist...

    Wie gehen Sie mit dem Sachverhalt um?

    Herzlichen Dank und ein schönes WE an alle

    Susanne Seiler

  • Hallo Frau Seiler,

    wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dann übermitteln Sie halt bei jedem eingeleiteten Prüfverfahren innerhalb der 6-Wochen-Frist einen individuellen schriftlichen Vorbehalt an die Kasse.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach