Ballonkyphoplastie mit Sextant

  • Hallo Forummitglieder,

    ich brauche bitte wieder eure Hilfe zum folgenden Fall:

    Diagnose: BWK 6, 11 und 12-Fraktur

    OP:
    1. percutane unilaterale extrapedikuläre Ballonkyphoplastie BWK 6, minimalinvasive percutane zementaugmentierte dorsale Stabilisierung mittels Sextant BWK5-BWK7
    2. percutane bilaterale transpedikuläre Ballonkyphoplastie BWK 11&12

    Ist die folgende Kodierung korrekt?
    5-839.a0 \"Kyphoplastie\"
    5-836.31 \"Spondylodese: dorsal: 2 Segmente\"
    5-835.5 \"Osteosynthese an der Wirbelsäule durch Schrauben-Stab-System\" oder eher die
    5-834.6 \"Offene Reposition der Wirbelsäule mit Fixateur-interne-System\" (hierzu gibt es unterschiedliche Meinungen :sterne: )

    Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

    Viele Grüße
    goody

  • Hallo,

    ohne den orthopädischen Kollegen vorgreifen zu wollen:
    - Die Kyphoplastien an BWK 6, 11 und 12 werden mit dem Kode 5-839.a2 abgebildet.
    - Die Versteifungs-OP mit 5-834.6 (wobei mir der Unterschied zu einem Schrauben-Stabsystem auch nicht klar ist, in vielen Veröffentlichungen werden die Begriffe mehr oder minder synonym verwendet).

    Ein Kode aus 5-835.- darf hier definitionsgemäß nicht verwendet werden, da es sich um eine Frakturversorgung handelt. Eine \"zusätzlich\" zur Frakturstabilisierung durchgeführte Spondylodese wiederum wurde nach Ihrer Beschreibung nicht durchgeführt, daher auch kein Kode aus 5-836.-.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo, Forum,

    gerade wollte ich die gleiche Eingangsfrage an einen der schon vorhandenen Pfade anhängen.

    In unserem Fall wurde eine LWK-II-Fx durch Ballonkyphoplastie \"aufgerichtet\". Danach erfolgte minimalinvasiv das Einbringen des o.g. Fixateur-Systems.

    Wir hatten neben der Kyphoplastie die 5-385.5 kodiert, da es sich zwar insgesamt um eine Frakturversorgung handelte, das Fixateur-System jedoch nicht zur Reposition der Fraktur und erst recht nicht offen eingebracht wurde. Da es sich beim Code 5-385 um einen Zusatzcode handelt und keine Exclusiva, z.B. Fraktur, aufgeführt sind, sehe ich keinen Grund, die 5-834 zu verwenden. Hier fand ich auch Argumente dafür. Jetzt bin ich aber durch die o.a. Antworten doch wieder verunsichert.
    Natürlich hatte unsere Kodierung den MDK auf den Plan gerufen...

    Wer kann helfen ?

    Vielen Dank
    AnMa

  • Hallo AnMa,

    bei Ihrem Vorschlag (Kyphoplastie plus 5-835.5) bleibt die Reposition gleich vollkommen auf der Strecke (eine Kyphoplastie ist m.E. keine Frakturreposition). Die orthopädischen Kollegen im Forum mögen mich korrigieren, bis dahin bleibe ich dabei, dass nach den Vorgaben des OPS die Versorgung einer Wirbelfraktur primär mit einem Kode aus 5-834.- zu kodieren ist und nur eine hierbei noch zusätzlich eingebrachte Osteosynthese mit einem Kode aus 5-835.- beschrieben werden kann.

    Der Begriff \"offen\" bezieht sich im übrigen auf die Art der Reposition, nicht auf das Einbringen des Osteosynthesematerials, und stellt das Gegenstück zu 5-833.- \"Geschlossene Reposition der Wirbelsäule ...\" dar. Auch wird eine Osteosynthese nicht zur Reposition, sondern zur Fixierung einer bereits reponierten Fraktur durchgeführt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Sehr geehrter Herr Hollerbach

    Zitat


    Original von mhollerbach:

    Der Begriff \"offen\" bezieht sich im übrigen auf die Art der Reposition, nicht auf das Einbringen des Osteosynthesematerials, und stellt das Gegenstück zu 5-833.- \"Geschlossene Reposition der Wirbelsäule ...\" dar.

    Genau ! Deshalb passen ja weder 5-834, weil eben nicht offen, sondern geschlossen reponiert, noch 5-833, weil nicht \"mit externer Fixation\"
    Nur das Inklusivum \"Bei Fraktur\" kann doch nicht dazu verpflichten, den OPS zu verwenden, wenn der Code ansonsten inhaltlich nicht paßt.

    Zitat


    Original von mhollerbach:

    bei Ihrem Vorschlag (Kyphoplastie plus 5-835.5) bleibt die Reposition gleich vollkommen auf der Strecke (eine Kyphoplastie ist m.E. keine Frakturreposition)

    Zitat OP-Bericht: \"Es zeigt sich, dass die Aufrichtung des Wirbels [Anm.: nach der Ballonkyphoplastie, vor der durch mehrere Mini-Incisionen erfolgten Implantation des Fix.] durchaus erfolgreich war.\"

    :d_gutefrage:

    Viele Grüße
    AnMa

  • Liebe MitstreiterInnen.
    Die Kyphoplastie (5-839.a) beinhaltet im Gegensatz zur Vertebroplastie (5-839.9) auch eine Frakturreposition (=Wirbelkörperaufrichtung). Sofern nicht im OP-Bericht explizit eine zusätzliche Reposition dokumentiert ist, würde ich die Osteosynthese hier lediglich mit 5-835.5 abbilden.
    Nur falls im OP-Bericht steht, dass der Wirbelsäulenabschnitt mit den Pedikelschrauben zusätzlich aufgerichtet wurde (was mit dem Sextant-System schon nur eingeschränkt möglich ist), wäre m.E. evtl. ein anderer, eine Frakturreposition enthaltender OPS-Kode zu diskutieren. Das wirft aber dann in der Tat das Problem auf, dass hier eine geschlossene Frakturreposition mit interner Fixation erfolgte, so dass weder 5-833 noch 5-834 wirklich passen.

    Liebe Grüße

    H. Weyland
    Facharzt für Chirurgie

  • Guten Tag liebe Mitglieder,

    ich habe Ihre Diskussion verfolgt und bin diesbezüglich über folgende Publikation gestolpert.
    Hier wird explizit auf die Kodierung dieser Prozeduren-Kombination eingegangen. Dass im Zusammenhang mit der Hauptprozedur die dazu verwendeten Hilfsmittel erwähnt werden (sprich die Ballone), scheint firmengetrieben zu sein.

    Der Artikel selbst ist sachlich sehr gut aufgearbeitet und verständlich.
    Link: Operative Versorgung instabiler osteoporotischer Wirbelsäulenfrakturen

    Mir hat es etwas mehr Klarheit gebracht. Ich hoffe es hilft auch Ihnen.

    Mit freundlichem Gruß,
    P.A. Reichelt

  • Hallo,

    nun ja, eine Formulierung wie \"Voraussetzung dafür ist aber die Verschlüsselung der Kyphoplastie als Hauptdiagnose\" wirft gewisse Zweifel an der Kompetenz der Autoren hinsichtlich Kodierung/DRG-Abrechnung auch. Das wird auch nicht wesentlich besser, wenn man den Begriff \"Hauptdiagnose\" durch \"Hauptprozedur\" ersetzt, denn mit der Zuordnung zu einer DRG hat auch das nichts zu tun.

    Außerdem ist der OPS ja kein Ausstattungshaus, aus dem man sich einfach ein paar Kodes aussucht, mit denen man dann eine schöne Abrechnung bastelt, sondern erhebt den Anspruch einer \"monokausalen\" Kodierung. Und da ist es eben weiterhin erklärungsbedürftig, warum das Inklusivum \"Bei Frakturen\" bei 5-834.- im Zusammenhang mit einer Kyphoplastie auf einmal nicht mehr gelten soll.

    Im übrigen: auch eine minimalinvasiv durchgeführte Reposition ist immer noch eine offene Reposition und keine geschlossene.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Sehr geehrter Herr Hollerbach.
    Bei einer offenen Reposition wird die Fraktur mindestens teilweise freigelegt bzw. dargestellt, d.h. es gibt einen direkten Zugang vom Operateur zur Fraktur. Wenn mithilfe des Sextanten gar kein Zugang zur Fraktur erfolgt und diese nur indirekt aufgerichtet wird, würde ich dies als geschlossene Reposition bezeichnen.

    Trotzdem hat mich Ihr Einwand aber nachdenklich gemacht: ist eine Ballonkyphoplastie eine offene oder eine geschlossene Reposition? Zwar wird die Fraktur nicht chirurgisch dargestellt, aber es wird ja immerhin ein (minimal invasiver) Zugang \"in\" die Fraktur geschaffen.
    Jetzt bin ich mal gespannt, was Herr Schemmann dazu meint...

    Liebe Grüße

    H. Weyland
    Facharzt für Chirurgie

  • Hallo Herr Weyland,

    das Grundproblem ist doch, dass der OPS die Versorgung instabiler Wirbelfrakturen durch minimalinvasive Verfahren nicht abbildet (bzw. keine entsprechenden Hinweise enthält). Insofern kann man eigentlich nur mehr oder minder falsch kodieren und sich trefflich darüber streiten, was denn nun die am wenigsten falsche Kodierung ist...

    Die Kodes aus 5-833.- sind ja schon im OPS 1.0 von 1994 enthalten und wurden offensichtlich zur Abbildung von Extensionen (\"Die Extension der Wirbelsäule ist gesondert zu kodieren\") in Verbindung mit externer Fixation geschaffen (macht man das eigentlich heute noch? ), während die minimalinvasive \"Aufrichtung\" (vermutlich hat man mit Absicht den Begriff \"Reposition\" vermieden) erst sehr viel später hinzukam. Da dieses Verfahren aber nicht unter die Kodes für die Frakturenversorgung eingereiht wurde, kann man daraus im Grunde gar nichts ableiten.

    Insofern bringt uns der Charakter der Reposition (offen / geschlossen) leider nicht weiter: handelt es sich um eine geschlossene Reposition, wird trotzdem niemand 5-833.x für den Sextanten verwenden, aber als Argument für die Verwendung eines Kodes aus 5-835.- taugt es dann auch nicht. Umgekehrt verhindert die Einstufung als offene Reposition nicht die Argumentation, dass die Instrumentierung ein zusätzlich zur Kyphoplastie durchgeführtes Osteosyntheseverfahren darstellt und selbst keine Reposition darstellt. Wie weit reicht aber dann das Inklusivum \"\"Bei Frakturen\"?

    Verflixt nochmal.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach