Praktisches Kodierproblem medizinische Indikation Interruptio

  • Hallo Allerseits,

    folgendes Kodierproblem hat sich heute eingeschlichen :augenroll: :

    16-jährige Patientin, Konfliktgravidität, G II, P I, 8. SSW, Z. n. tiefer Beinvenethrombose in 1/2010 bei Faktor-V-Leiden und aktueller Marcumartherapie kommt zur Interruptio aus medizinischer Indikation.

    Ich habe die O04.9 + O09.1 als HD, O99.1 mit der D68.2 und die Z92.1 als ND kodiert. Mein Problem ist die stattgehabte Beinvenenthrombose und ich muss einene Kode aus O35.- kodieren, finde aber nichts passendes um die medizinische Indikation auszudrücken. ;(

    Vielen Dank für jede Info. :sonne:

    Luna

  • Hallo Luna,

    für die stattgehabte Thrombose fiele mir nur die Z86.7 ein.

    Was die O35.- betrifft, welche Anomalie oder Schädigung vermuten Sie denn beim Fötus? Wenn es um die Faktor-V-Leiden-Mutation geht, würde ich die O35.1 vorschlagen.

    Sonnige und verschwitzte Grüße,

    C. Mertens

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Luna,
    ist die stattgehabte Beinvenenthrombose die Indikation, so wäre allenfalls Z86.2 zu kodieren. Sollte allerdings die befürchtete Schädigung des Feten durch Marcumar die Indikation gewesen sein, wäre O35.5 richtig. Ich meine, dass die ND D68.2 alleine ausreichend ist, die Indikation darzustellen.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Zitat


    Original von gefi:

    [...]ist die stattgehabte Beinvenenthrombose die Indikation, so wäre allenfalls Z86.2 zu kodieren. [...]


    Hallo, Herr Dr. Fischer,

    nun will ich doch noch auf Ihren Beitrag reagieren.

    In den Hinweistexten zu den Kodes Z86.* steht beschrieben, welche Zustände damit beschrieben werden. Unter Z86.2 steht \"Zustände, klassifizierbar unter D50 - D89\", unter Z86.7 steht \"Zustände, klassifizierbar unter I00 - I99.\" Da die tiefe Beinvenenthrombose mit I80.1 oder I80.2 kodiert wird, tendiere ich weiterhin zu Z86.7. Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich mich täusche.

    Da Luna die Faktor-V-Leiden-Mutation bereits mit O99.1 und D68.2 darstellt, wäre die Z86.2 nicht noch zusätzlich zu verwenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Frau Mertens,
    es kommt auf die medizinische Indikation an. Z.n. Beinvenenthrombose (mütterliche Indikation, Z86.2). Schädigung des Feten (fetale Indikation, O35.5).
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt