Vorschläge wie das Gesundheitssystem finanziell entlastet werden kann

  • Zitat


    Original von RW2010:
    Aus meiner Erfahrung heraus gibt es aber unter den Medizinern überdurchschnittlich viele, die sich organisatorisch auf einem extrem niedrigen Niveau befinden. Dies wird dann aber oft durch die \"Wichtigkeit\" des Arztes überspielt und durch Improvisation klappt es dann schon irgendwie.

    Hallo RW2010,

    da muss ich Ihnen leider recht geben.

    Es hat aus meiner Erfahrung den Anschein, das manche die digitale Entwicklung anschieben und ihr gleichzeitig im Weg stehen, soll heißen:

    Nachdem das iphone auf dem Schreibtisch direkt neben dem ipad abgelegt wurde, kontaktierte der Arzt die Angestellte, sie solle bitte die Patientenakte der übersandten CD zwecks Einsichtnahme ausdrucken...

    Sie verstehen?

    [c=green]MfG
    Codemaker[/c]

  • Zitat


    Original von RW2010:

    ... meiner Erfahrung heraus gibt es aber unter den Medizinern überdurchschnittlich viele ...

    Zitat


    Original von Codemaker:

    ... aus meiner Erfahrung den Anschein, das manche ...

    ja ja - die Erfahrung mit den Medizinern ... irgendwie müssten die mal alle ein Upgrade zum Mediziner 2.0 bekommen und der Arzt 1.0 müsste bei der Gelegenheit mal gelöscht werden ... ich nutze meinen ipod auch gleich als Lesezeichen und fahr mein Gehirn für heute runter.

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • hallo,
    und wenn der Patient seine voll digitale Akte wieder mitgenommen hat werden die darin enthaltenen und für die Versorgung möglicherweise relevanten Diagnosen wieder gestrichen, da die Diagnostik hierzu nicht belegt werden konnte.
    Wir haben zum einen das medikolegale Problem, dass ich mich auf mitgebrachte Befunde auch im haftungs- udn strafrechtlichen Sinn voll verlassen muss, andererseits sollen unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden.
    Und was unnötig ist, wird dann oft ex post festgestellt.

    Die Gefahr wegen einer Überdiagnostik vor dem Kadi zu landen ist erhbelich geringer als die wegen einer unterlassenen Untersuchung.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Forum,

    der Äußerung von Herrn Horndasch kann ich mich voll und ganz anschließen.
    Natürlich wäre es wünschenswert und kostensparend, wenn Voruntersuchungen ambulant durchgeführt würden und verlässlich wären. Solange die Vergütungen für ambulant und stationär aber aus unterschiedlichen Geldtöpfen fließen bleibt das ein Wunschgedanke, denn \"das Gesundheitswesen\" bzw. \"die Gesundheitskosten\" sind abstrakte Begriffe.
    Warum sollte der Niedergelassene seine Zeit opfern für eine Untersuchung die er schlecht/nicht bezahlt bekommt wenn diese auch in der Klinik erfolgen kann? Ob sich dadurch evtl. das OP-Programm verzögert ist ihm - gelinde gesagt - wurscht.
    Anderer Fall: was soll ich mit einem ambulanten Echobefund anfangen, der eine \"ordentliche LV-Funktion\" oder eine \"deutliche Mitralinsuffizienz\" beschreibt? Da kaum ein KH ohne Konkurrenz arbeitet und man keinen Zuweiser verlieren will macht man die Untersuchung halt diskret nochmal bevor man den Patienten durch weiterführende, riskantere Diagnostik unnötig traktiert.

  • Hallo Forum,
    noch ein Wort zu den \"Alkoholleichen\":
    Bei uns ist es üblich Kurzinsassen im KH wegen \"Akutem Rausch\" mit einem Schreiben über die verursachten Kosten zu informieren und anzudrohen, diese Kosten im Wiederholungsfall nicht mehr zu übernehmen.
    Ich denke, das ist zumindest ein kleiner Schritt in die richtige Richtung und wir hatten auch tatsächlich schon einen Wiederholungsfall, der dann auch brav (in Raten) die Kosten des Aufenthalts abstottert.
    Ansonsten kann ich aus Erfahrung berichten, dass Rückforderungen bei sog. Selbstverschulden juristisch sehr sehr schwierig umzusetzen sind.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Herr Bauer,
    machen Sie das auch mit Sportlern, die sich mehrfach verletzen? Nach meiner Einschätzung tragen die Krankenversicherer alle Risiken, auch das Risiko der Unvernunft.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo Hr. Fischer,
    Unvernunft spielt oft eine Rolle. Jedoch müssen wir natürlich der Vorschrift der vorsätzlich zugezogenen Erkrankung Rechnung tragen.
    Ich vergaß jedoch vorhin zu erwähnen, dass wir Menschen mit alkoholischer Suchterkrankung nicht auf den Pelz rücken. Damit relativiert sich Ihr Vergleich, wenn ich den Sportler mal als einen bezeichne, der sich chronisch und unverbesserlich sportlich betätigt :d_zwinker: und somit eher dem Alkoholiker nahekommt, als demjenigen, der mal über die Stränge schlägt. Sie haben übrigens im Bereich der PKW-Versicherung ein ähnliches Phänomen, dass ab einer gewissen Promille-Grenze nicht mehr geleistet wird.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Herr Bauer,
    der Vergleich mit der Kfz.-Versicherung hinkt. Haftpflichtschäden werden immer geleistet, auch bei grober Fahrlässigkeit. Unter vorsätzlich zugezogene Krankheiten würde ich auch die Adipositas, den Diabetes mellitus als Folge der Erstgenannten, die Volkskrankheit Kreuzschmerzen und die vielen Rauchererkrankungen zählen. Wo ziehen Sie die Grenze? In der GKV gibts halt keine Risikozuschläge, also bleibt nur Prävention. Da könnten die 169 Krankenversicherungen mal Wettbewerb machen.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Tja Herr Fischer,
    das kann ich alles nicht abstreiten. Hier habe ich halt die Möglichkeit die Kausalität 1 : 1 herzuleiten. Zuviel gesoffen --> Krankenhaus. So einfach und stringent geht es in den von Ihnen genannten Beispielen meist nicht.
    Ein schmaler Grat ist und bleibt es, da gebe ich Ihnen völlig recht!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Mein Vorschlag:

    ... die kranken Kassen holen sich das Geld bei der DB zurück was gerade gezahlt werden musste weil es in den Zügen zu heiß war und die Fahrgäste (keinen Aufguß gemacht haben und) krank wurden, die DB verklagt die Klimaanlagenhersteller, diese die DB da das Leistungsverzeichniss der Ausschreibungen mangelhaft war, die DB verklagt dann die Bundesregierung da überhaupt nur deshalb eine Ausschreibung nötig war weil der Börsengang verschoben wurde ... die Bundesregierung verklagt dann die UNO die ja nichts gegen die globale Erwärmung tut ...

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Zitat


    Original von TT:
    Mein Vorschlag:

    ... die kranken Kassen holen sich das Geld bei der DB zurück


    § 294a SGB V - Mitteilung von Krankheitsursachen und drittverursachten Gesundheitsschäden

    (1) Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Krankheit [...] die Folge oder Spätfolge [...] einer Körperverletzung[...] ist oder liegen Hinweise auf drittverursachte Gesundheitsschäden vor, sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sowie die Krankenhäuser nach § 108 verpflichtet, die erforderlichen Daten, einschließlich der Angaben über Ursachen und den möglichen Verursacher, den Krankenkassen mitzuteilen. Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die nach § 116 des Zehnten Buches auf die Krankenkassen übergehen, übermitteln die Kassenärztlichen Vereinigungen den Krankenkassen die erforderlichen Angaben versichertenbezogen.

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA