Vorschläge wie das Gesundheitssystem finanziell entlastet werden kann

  • Hallo Herr Bauer,
    gibt es schon Erfahrungen aus diesem Vorgehen?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,

    die Antwort auf die Frage von MiChu würde mich auch interessieren.

    Zahlen \"die\" dann auch brav, oder muss man sich streiten?

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo MiChu,
    diese Frage kann ich nicht beantworten. Erfahrungen in dem Sinne, dass durch unser Vorgehen die Zahl der Fälle signifikant gesunken wären, gibt es nicht. Dazu ist aber auch die Anzahl der Fälle zu gering, um einen statistisch einigermaßen reellen Wert zu erhalten.
    Bei den \"Probanden\" handelt es sich überwiegend um Kinder und Jugendliche ab dem 13. Lebensjahr. Unsere Anschreiben gehen bis mindestens zum 15. Lebensjahr an die Eltern der \"Komasäufer\" und wir erhoffen bzw. erwarten und bereits dadurch einen gewissen erzieherischen Effekt, den ich allerdings nicht quantifizieren kann.

    Nachtrag: Die zahlen brav, in der Regel über eine Ratenzahlungsvereinbarung! Wir sind allerdings nicht ganz sicher, ob diese Vorgehensweise vor einem Sozialgericht Bestand hätte!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Forum,

    der o.g. Vorschlag ist sicher dazu geeignet das Gesundheitssystem finanziell zu entlasten.

    Aber die Berner Zeitung schreibt \"...wobei die Zahlungsmoral äusserst schlecht zu sein scheint.\"

    Dieser Vorschlag würde dazu führen, dass sich die KH darum kümmern müssen ihr Geld zu bekommen. Und bei dieser Klientel wird das nicht einfach werden....

    Gruß

    Sven Lindenau

  • Hallo papiertiger_2,
    ja, wir verweisen darauf. Allerdings sind wir nicht sicher, ob die Voraussetzungen erfüllt sind (\"vorsätzliches Zuziehen einer Krankheit\". Außerdem heißt es da weiter \"...an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen...\" und wir fordern ja den Gesamtbetrag!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Zitat


    Original von Michael Bauer:
    Außerdem heißt es da weiter \"...an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen...\" und wir fordern ja den Gesamtbetrag!

    Ich halte das für eine angemessene Beteiligung an den Kosten :teufel: :biggrin:

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Da sind wir einer Meinung! Ich befürchte jedoch, dass diese Meinung vor dem Sozialgericht nicht bestehen könnte. Aber wo kein Kläger, da kein Richter!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Vor vielen Jahre hatte eine KK, bei welcher ich damals beschäftigt war, das gleiche Ansinnen. Wurde dann aber unter dem Hinweis, Alkoholismus sei eine Krankheit als nicht durchsetzungsfähig wieder aufgegeben.

    Ich denke auch, vor einem Sozialgericht hätte es nicht bestand.

    MfG

    Johjo

  • Hallo Johjo,
    wir unterscheiden hier aber schon. Der (kranke) Alkoholiker, der natürlich hin und wieder auch mal volltrunken im KH landet wird natürlich nicht angeschrieben. Wir beschränken uns auf die Party-Säufer!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt