In welchem Rhythmus müssen die OPS übermittelt werden?

  • Hallo Herr Katterbach,
    um das ambitionierte Ziel unter Verwendung der Zahl zwei noch einmal zu formulieren:
    zwei Stunden nach Entlassung des Patienten sollte die Kodierung fertig sein.

    Übrigens: Fühle mich nicht angegriffen.

    Und dann noch einmal eine grundsätzliche Frage:
    Sie verwenden Kodierer, wenn ich Ihre Antwort richtig lese. Und ich unterstelle, dass Sie Ihre Kodierer adäquat schulen. Und deren Arbeit (Kodierung) wird dann vom Oberarzt freigegeben. Das bedeutet aber auch, dass der Oberarzt kodiertechnisch und in der Anwendung der Kodierregeln mindestens die selbe Qualifikation hat wie der Kodierer. Wie soll der denn sonst dessen Arbeit beurteilen? Ist das so?

    Oder ist die Freigabe ein formaler Selbstzweck, damit ein Mediziner am Ende der Prozesskette steht? Dann würde ich die Prozesse überdenken.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Sehr geehrte Herren,

    vielen Dank für Ihre interessanten und hilfreichen Diskussionsbeiträge.

    Die Liquidität des Hauses ist die Argumentation für eine raschere als zweiwöchige Endabrechnung. Wir haben also nicht eine zwei Wochen verzögerte gesamte Abrechnung, sondern nur die Verzögerung bei der Abrechnung für die kürzer als zwei Wochen und für die letzten zwei Wochen der länger stationär behandelten Patienten. Dennoch offenbar ein relevanter Geldbetrag. Wir wollen daher ersteinmal die entlassenen Patienten schnell Kodieren, bis wir nach einer Übergangszeit alle Patienten schnell erfaßt haben. Für mich besonders interessant, daß es offenbar an guten Kliniken so auch möglich ist. Meine Sorge war, daß man die medizinischen Mitarbeiter mit den Dokumentationsaufgaben vielleicht allzusehr von ihrer eigentlichen Arbeit abhalten könnte. Aber ich nehme mir an Ihnen ein Beispiel!

    Viele Grüße aus dem heißesten Sommer des Jahrhunderts!
    TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Hallo, zusammen,

    für die \"Neulinge\" in Sachen Abrechnung in Kombination mit der Kodierung:

    Es gibt eine Datenübermittlungsvereinbarung nach §301 SGB V, in der die Fristen zur Übermittlung der Daten glasklar geregelt sind:

    § 4 Zeitabstände der Datenübermittlung

    (1) Der Aufnahmesatz ist spätestens 3 Arbeitstage nach Aufnahme des Versicherten an die Krankenkasse oder die von der Krankenkasse benannte Stelle zu übermitteln. Die Verlängerungsanzeige ist in der Regel vor Ablauf der vorausgegangenen Kostenübernahme zu übermitteln, wenn der Vertrag nach § 112 Abs. 2 Nr. 1 SGB V dies erfordert.

    (2) Die Krankenkasse oder die von der Krankenkasse benannte Stelle übermittelt den Kostenübernahmesatz spätestens 3 Arbeitstage nach Eingang des Aufnahmesatzes bzw. der Verlängerungsanzeige an das jeweilige Krankenhaus oder die vom Krankenhaus benannte Stelle.

    (3) Sofern in der Anlaufphase eine Übermittlung des Aufnahmesatzes oder des Kostenübernahmesatzes innerhalb der ersten 3 Arbeitstage nicht möglich ist, ist unverzüglich zu übermitteln.

    (4) Die Entlassungsanzeige soll innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Entlassung oder Verlegung des Versicherten an die Krankenkasse oder die von der Krankenkasse benannte Stelle übermittelt werden. Sie ist spätestens mit der Schlußrechnung zu übermitteln.

    (5) Der Rechnungssatz ist in der Regel einmal pro Kalenderwoche an die Krankenkasse oder die von der Krankenkasse benannte Stelle zu übermitteln.

    Der letzte Absatz funktioniert so eigentlich nur in Bereichen, die tagesgleiche Pflegesätze abrechnen, also z.B. in der Psychiatrie. Im Geltungsbereich des KHEntgG (derzeitiger DRG-Bereich) kann dies schon deshalb nicht ohne weiteres funktionieren, weil hier die Rechnung durch die DRG des Gesamtaufenthaltes erst entsteht. Also ist die Festlegung auf eine KH-Haupt-/Entlassungsdiagnose erforderlich. Dies geschieht in den meisten KIS-Systemen endgültig erst nach der Entlassung.

    Wir übermitteln für die Psychiatrie 1x wöchentlich Teil/Abschlags/Zwischenrechnungen - vorausgesetzt für den Zeitraum liegt eine Kostenübernahme vor - vorausgesetzt, die lieben Ärzte haben schon eine Aufnahmediagnose erfasst bzw. rechtzeitig die Gründe für eine Verlängerungsanzeige formuliert.

    Sie sehen also, die rechtskonforme und liquididtätssichernde zeitnahe Übermittlung der Daten an die Kasse hängt zwingend von der zeitnahen Erstellung und Freigabe der Daten durch die behandelnde Abteilung ab. Das ist auch für die Psychiatrie überhaupt nichts Neues, sondern seit Jahren so geregelt. Insofern kann man Sie nur ermutigen, in den psychiatrischen FA die Dokumentationsabläufe für die Zukunft entsprechend zu optimieren. Im Gegensatz zur Somatik haben wir da auch noch Nachholbedarf. Denn ob unter den Bedingungen eines pauschalierenden Entgeltsystems in der Psychiatrie noch Teilrechnungen möglich sein werden, steht genauso in den Sternen wie das System als solches.

    Viele Grüße
    AnMa

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für die weiteren Diskussionsbeiträge!

    Für mich als Neuling (ganz ohne Tüdelchen, ich bin nunmal ein Neuling) sind nicht alle betriebswirtschaftlichen Fachbegriffe verständlich.
    - Aufnahmesatz ist in etwa selbsterklärend, hierin Aufnahmediagnosen.
    - Verlängerungsanzeige ist ebenfalls verständlich.
    - Entlassungsanzeige und Schlußrechnung erscheint auch eindeutig.
    - Was ist der [c=#0064ff]Rechnungssatz[/code]? Was enthält er? Auch OPS?
    - Wo in dem Gesetz steht etwas über Zwischenabrechnungen?
    - Woran erkenne ich hier, wann ich OPS übermitteln muß?

    Die Psych-Fächer rechnen ja auch nach §17d nicht mittels Fallpauschalen ab, sondern in Tagespauschalen. Somit dürfte es theoretisch möglich sein, jeweils recht genaue Zwischenabrechnungen zu erstellen.

    Übrigens kam auch bei uns ein warmer Sturm auf, und jetzt regnet es auch hier, aber noch recht unergiebig. Ein nicht allzu schwerer Regen über ein paar Stunden dürfte wohl alle Gärtner erfreuen, aber wie sieht es bei den Bauern aus, brauchen die trockene Tage oder Regen?

    Gute Nacht und beste Grüße, TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
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  • Guten Morgen die Herrschaften,
    lieber Herr Kollege (und Urlauber) TicTac!

    Der Rechnungssatz (RECH) enthält keine OPS, vgl. hier, Seite 34f.
    Handelt es sich um einen Rechnungssatz Ambulante Operationen (AMBO), so sind dort allerdings OPS enthalten, was Sinn macht, aber die Sache nicht einfacher ;)

    OPS werden erst in der Entlassungsanzeige (ENTL) übermittelt, vgl. hier, Seite 36f.

    Auf den Seiten 54ff findet sich eine gute Übersicht, welche Daten in welchen Datensätzen zu übermitteln sind. Entsprechend kann man sich die Arbeitsabläufe ableiten.

    In §4 Satz 5 der Datenübermittlungsvereinbarung wird deutlich, dass

    Zitat


    Der Rechnungssatz in der Regel einmal pro Kalenderwoche an die Krankenkasse oder
    die von der Krankenkasse benannte Stelle zu übermitteln

    ist.

    Einen schönen Urlaub noch!
    Ich geniesse derweil den ersten kühlen Tag in meinem Büro :P

    Herzlichste Grüße,

    bgohr.

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo Herr Katterbach,
    in unserem Hause werden im Zweiwochenrhytmus Zwischenabrechnungen durchgeführt. Scheinbar gibt es hierbei keine Schwierigkeiten.

    Grüße,
    bgohr.

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.