In welchem Rhythmus müssen die OPS übermittelt werden?

  • Ein weiteres Hallo, Herr Katterbach!

    Zitat


    Entlassanzeige innerhalb von 3 Tagen an KK.


    Korrekt.

    Zitat


    Der Rechnungssatz ist ja etwas anderes, da gibt es erstmal keine Festlegung, eben nur einmal pro Woche.


    Das sehe ich genauso.

    Zitat


    So habe ich daraus verstanden, dass WENN DER PATIENT ENTLASSEN IST mit dem nächsten Wochen Rhythmus der Rechnungssatz an die KK gesendet wird, unabhängig von der Entlassanzeige. Ich habe bisher nicht daraus verstanden, dass man jede Woche einen Rechnungsatz erstellen muss.


    Ich kann Ihnen nicht genau sagen, wie die Kassen tatsächlich reagieren, wenn der Rechnungssatz erst eine Woche später übermittelt wird. Scheinbar scheint es sie jedoch nicht zu stören (sonst hätten Sie und Ihr Unternehmen sicher bereits Bescheid bekommen).
    Was ich jedoch besonders finde am §4 Satz 5 ist die Formulierung.

    Zitat


    Der Rechnungssatz ist in der Regel einmal pro Kalenderwoche an die Krankenkasse oder
    die von der Krankenkasse benannte Stelle zu übermitteln.


    Wenn mein jursitisches Verständnis noch soweit reicht, ist eine Formulierung wie oben eine Anweisung, jede Kalenderwoche (in der Regel) einen Rechnungssatz zu schicken.

    Ich kann mich allerdings auch sehr gut irren.

    Viele Grüße,

    bgohr.

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    der Passus \"einmal pro Kalenderwoche ... zu übermitteln\" bedeutet nicht, dass von jedem Patienten jede Woche ein Rechnungssatz zu übermitteln ist.

    Vielmehr sollen die Rechnungen des Krankenhauses \"in der Regel\" einmal wöchentlich (gesammelt) übermittelt werden, d.h. nicht täglich (oder gar für jeden Behandlungsfall einzeln).

    Die Übermitllung betrifft dabei weiterhin auch nur diejenigen Behandlungsfälle, bei denen auch tatsächlich eine Rechnung (sei es als Zwischen- oder Schlußrechnung) erstellt wurde. Somit muss keinesfalls von jedem anwesenden Patienten wöchentlich eine Rechnung erstellt werden.

    Allerdings ist es bei \"Langzeitaufenthalten\" ggf. sogar sinnvoll regelmäßige Zwischenrechnungen zu übermitteln. Ob diese allerdings wöchentlich, 14-tägig, monatlich oder überhaupt erfolgen, bleibt eine Entscheidung des Krankenhauses.

    Dr. med. Jürgen Linz
    Weiterbildungsassistent Orthopädie/Unfallchirurgie
    Facharzt für Chirurgie (BLÄK), Sportmedizin (BLÄK)
    Diplom-Krankenhausbetriebswirt (VKD), Qualitätsmanagement (BLÄK)

  • Sehr geehrte Herren,
    vielen Dank für die detaillierten Informationen. Da wart ich wohl auf dem Holzweg.

    Viele Grüße,

    bgohr.

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Schönen guten Tag allerseits,

    ich stimme Herrn Linz vollkommen zu, dass sich die Regelung \"einmal pro Woche\" auf die (gesammelten) Rechnungsdatensätze bezieht und keinesfalls auf den einzelnen Patienten.

    Zur Frage der Zwischenrechnungen findet sich eine gesetzliche Regelung im § 8 Abs. 7 KHentgG, nicht aber in der BPflV (jedenfalls habe ich keine gefunden). Allerdings findet sich z. B. für Hessen eine vertragliche Regelung im §10 Abs. 2 des hessischen Landesvertrages über die allgemeinen Bedingungen der Krankenhausbehandlung nach § 112 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Schönen Tag allen,

    und vielen Dank für das Weiterdiskutieren! Sehr hilfreiche Infos!

    Herzliche Grüße, TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams