Verlegung Neugeborene

  • Hallo Forum!

    Ich habe mal wieder ein Problem mit der korrekten Verschlüsselung eines Neugeborenenfalls.
    Ein Sectiokind wurde 5 Stunden post partum in die Kinderklinik eines anderen Krankenhauses verlegt wegen Bradykardie und Hyperthermie.
    Zwei Tage später wird uns das Kind wieder zurück verlegt, da es sich offensichtlich nur um eine verlängerte postpartale Adaptationsstörung handelte. Wie verschlüssele ich das Kind richtig?
    Beim ersten Fall haben wir Z38.0, P29.1 (Bradykardie Neugeborenes), P80.8 (Hypothermie Neugeborenes) und als Prozedur die 9-262.1 verschlüsselt. Eine Fallpauschale haben wir damit nicht abgerechnet.
    Was aber verschlüssele ich für das rückverlegte Kind? Z76.3 (Gesundes Begleitkind bei kranker Mutter). Die Z38.0 kann ich ja wahrscheinlich nicht nochmal verschlüsseln, da sonst irrtümlich das gleiche Kind zweimal gezählt wird?! Wie steht es denn mit der Fallpauschale? Letzlich haben wir ja doch das Kind postpartal erstversorgt und später noch vier Tage "gehütet". Können wir da gar nichts abrechnen?

    Hoffe auf Hilfe

    Uli Runge

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Frau Runge,

    leider sind Ihre Angaben etwas widersprüchlich:
    Hyperthermie <--> Hypothermie
    Z38.0 <--> 9-262.1

    Mit der genannten Kodierung sprechen Sie in der Tat keine der beiden FP 16.01 / 16.02 an, da Sie einerseits mit ICD Z38.0 ein "Termingeborenes", andererseits mit OPS 9-262.1 ein "Frühgeborenes" implizieren (Was wars denn wirklich ?).

    Definition der FP 16.01 / 16.02:
    Versorgung eines Neugeborenen / Frühgeborenen auf der Säuglingsstation oder im Säuglingszimmer, einschl. der Versorgung eines nach der Geburt erkrankten Neugeborenen / Frühgeborenen bis zu dessen interner oder externer pädiatrischer Verlegung oder nach dessen Rückverlegung, Mindestaufenthalt ein Belegungstag; nach Rückverlegung zwei aufeinanderfolgende Belegungstage (ohne Verlegungs- und Entlassungstag), nur einmal abrechenbar.

    Da Sie DRG-gruppierungstechnisch nichts wissen wollten und ohnehin erst obige Frage/n geklärt werden müssten, gehe ich darauf nicht weiter ein. Die Abrechenbarkeit der Rückverlegung geht aus der FP-Definition hervor.

    Schöne Grüße
    B. Sommerhäuser

  • Hallo Herr Sommerhäuser,

    erst mal sorry, wenn ich Sie mit meinen Angaben verwirrt habe. Die Hyperthermie war natürlich nur ein Rechtschreibfehler.
    Die 9-262.1 haben wir lediglich eingegeben, um 1. Keine Fallpauschale zu generieren und 2. weil lt. Katalog dies die Versorgung eines Risiko-Neugeborenen ist, was ja bei einer anhaltenden Bradykardie eigentlich gegeben ist?!
    Damit bleibt aber meine Frage noch offen, wie ich das Kind bei der Rückverlegung kodieren muß (es wird ja im Computer ein neuer Fall gebildet).
    Dass ich bei der Abrechnung explicit nur nach der Fallpauschale gefragt habe, liegt einfach daran, dass wir reell ja noch so abrechnen. Natürlich interessiert mich aber für die Zukunft auch, wie der Fall DRG technisch aussieht.
    Hyperthermie

    Hoffe also weiterhin auf Hilfe

    Gruß
    U. Runge