Wunsch-Sectio

  • Hallo zusammen,

    habe zu dem Thema im Forum noch nichts Passendes gefunden; ich hoffe, dass die Frage noch nicht \"abgenutzt\" ist:

    Wie gehen Sie denn in Ihren Häusern mit Wunsch-Sectios um? Im Vorfeld Kostenübernahme von der Patientin einholen und Mehraufwand zu natürlicher Geburt nach GOÄ abrechnen? Oder Differenz zwischen den DRGs an Patientin? Oder nach MDK-Prüfung an Patientin wenden?

    Vielen Dank für Eure Tipps.

    Grüße
    Susanne Seiler

  • Hallo SuSeKa,

    in der Regel lief vorher ein Gespräch mit der Patienten, in dem der Geburtsmodus festgelegt wurde.

    Bei einer \"Wunsch-Sectio\" gibt es Gründe von Seiten der Patientin, die in der Kodierung abgebildet werden können, z.B. \"Uterusnarbe bei vorangegangener Sectio\" (O34.2) oder schlechte Erfahrungen bei einer vorherigen Geburt oder andere Gründe.

    Besteht kein anderer Grund für die Schnittentbindung , außer dass die Patientin es eben will, dann wird die O82 als Hauptdiagnose kodiert.

    Außerdem ist das in zuletzt beschriebenen Fall immer eine primäre Sectio, für die es ja seit diesem Jahr eine Extra-DRG gibt.

    Viele Grüße
    kemia

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten! Habe mich mal durch die alten Beiträge durchgelesen und erkannt, dass das Thema ja ganz differenziert beleuchtet werden muss und die \"reine\" Wunschsectio ohne irgendwelche medizinischen Indikationen eher die Ausnahme darstellen wird. Ich bin jetzt mal gespannt auf die Aussagen unserer Frauenklinik.

    Ein schönes WE
    und viele Grüße
    Susanne Seiler

  • Hallo,

    das ist ein interessante Fragestellung?

    Was macht eine Klinik oder eine Kasse, wenn die Pat. eine Wuschsectio haben möchte und def. Panik vor einer herkömmlichen Spontangeburt hat???

    Die Sectio verweigern? Kann die Kasse die Zahlung verweigern? Ja klar!

    Was passiert, wenn eine Klinik dem Wunsch der Pat. nicht folgt??? Irgendwie muss ja dann wohl das Kind geboren werden?

    Ist das dann unterlassene Hilfeleistung ? Sog. Verweigerung einer von der Pat. erwünschten Körperverletzung?

    Wer bleibt dann auf den Kosten sitzen, wenn von der Patientin kein Geld zu holen ist??? Ist meiner Meinung nach nicht so einfach, dass eine Pat. einen Kostenübernahmeantrag stellt, wenn dieser dann verweigert werden sollte dann einfach sagt, ok dann eben spontan auch kein Problem.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal