Kodierung von therapeutischen Leistungen für jugendliche Patienten

  • Hallo , ich würde gerne mal Eure Meinung zu folgendem Problem hören:

    Wir sind eine Einrichtung der ERwachsenenpsychiatrie, haben natürlich ab und an Patienten unter 19 Jahren.

    Nach Psych-PV Eingruppierung haben wir hier die KJ2,

    würde ich die für den Aufenthalt notwendigen Codes errechnen,

    hätte ich hier: 9-983.1 für die Psych-PV Eingruppierung, für die therapeutischen Leistungen: 9-660.0, 9-662.0, 9-663.0 und so weiter.

    Ein Mindestmerkmal ist hier aber der Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, den wir aber nicht in der Klinik haben.

    Beim Umswitchen auf die Regelbehandlung für die Allgemeinpsychiatrie, gibt mir aber das System die Fehlermeldung, das das Alter nicht mit der Behandlungskategorie zusammenpasst, wir also das Alter des Patienten ignorieren müssen.

    Könnte ich überhaupt die Kodes für die allgemeine Psychiatrie / Regelbehandlung (9-600.0, 9-601.0, etc) für diese Patientin hernehmen?

    Dirk Kühler

  • Hallo Dirk Kühler,

    das ist ein ziemlich verzwicktes Problem. Das Problem beginnt wahrscheinlich mit der Indikation für eine Behandlung eines Patienten vor dem abgeschlossenen 18. Lebensjahr in der Erwachsenenpsychiatrie. Aus meiner Sicht ist dann wahrscheinlich mit Erwachsenen-Kodes abzurechnen, also in dem obigen Fall A1, 9-980.0, 9-600.0, 9-602.0, 9-603.0, ...

    Beste Grüße, TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Guten Tag!
    Nach meinem Verständnis verhält es sich so, dass die Codes für Erwachsene mitnichten für Jugendliche herangezogen werden dürfen.

    Meiner Meinung nach ist dies auch durch die gewählte Formulierung der Hinweise der OPS ausdrücklich so vorgesehen:

    Zitat


    9-65:
    Ein Kode aus diesem Bereich ist für die Behandlung von Patienten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres anzuwenden

    Zitat


    9-66:
    Ein Kode aus diesem Bereich ist für die Behandlung von Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (bei deutlichen Entwicklungsdefiziten auch für Heranwachsende bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) anzuwenden

    Ebenso verhält es sich mit den Codes für Erwachsene. Hier steht eigentlich eindeutig im Titel der OPS, für welche Patientengruppe diese gedacht sind:

    Zitat


    Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
    (9-60...9-64)


    Kommen wir nun zu den Fragen von Herrn Kühler:

    Zitat


    Wir sind eine Einrichtung der ERwachsenenpsychiatrie, haben natürlich ab und an Patienten unter 19 Jahren.


    Aus reinem Interesse: Warum?

    Zitat


    Ein Mindestmerkmal ist hier aber der Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, den wir aber nicht in der Klinik haben.


    Da kommen wir zum spannenden Punkt. Ist dies nicht vielleicht eher ein strukturell-strategisches Problem Ihres Unternehmens?
    Ich denke nicht, dass die Kassen sich tatsächlich (in meinen Augen) eindeutig falsche OPS unterjubeln lassen, weil Sie Kinder/Jugendliche behandeln, ohne die Mindestmerkmale zu erfüllen.
    Wie oben erwähnt, würde es mich tatsächlich sehr interessieren, warum Sie Jugendliche in der Erwachsenenpsychiatrie behandeln.

    Ob dies ethisch-moralisch und vor allem entwicklungspsychologisch vertretbar ist, sei eine ganz andere Frage, die wir hier nicht beantworten wollen und die ich mich nicht anmaße, ausführen zu können.

    Vielen Dank im Vorraus für eine hoffentlich spannende Diskussion,

    bgohr.

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Sehr geehrter Herr Gohr,

    es ist ja nun nicht so das wir regelmäßig Jugendliche Patienten in unserer Klinik behandeln. Da aber die nächstgelegende Akuteinrichtung für Kinder- und Jugendpsychiatrie ca 100 km entfernt ist, die ebenfall nicht über eine Unterbelegung klagen kann, kommt es schon ab und an vor das bei uns Jugendliche behandelt werden.
    Ich denke dabei auch, das es nicht ratsam ist diese Akutpatienten kategorisch abzuweisen mit den Hinweis die Fachklinik für Jugendpsychiatrie aufzusuchen.

    mfg

    Dirk Kühler

    Dirk Kühler

  • Sehr geehrter Herr Kühler,

    Zitat


    Original von D.Kühler:

    Ich denke dabei auch, das es nicht ratsam ist diese Akutpatienten kategorisch abzuweisen mit den Hinweis die Fachklinik für Jugendpsychiatrie aufzusuchen.

    Sehr richtig, die Vorschriften sind das eine, das Leben das andere.
    Jedoch können Sie für diese Ausnahmen tatsächlich keine PSY-OPS-Codes verwenden, weil die einen eben nur für Erwachsenen sind und Ihnen für die anderen die Mindestvoraussetzungen fehlen.

    mfG
    AnMa

  • Hallo Herr Kühler!

    Zitat

    Original von D.Kühler: Beim Umswitchen auf die Regelbehandlung für die Allgemeinpsychiatrie gibt mir aber das System die Fehlermeldung, dass das Alter nicht mit der Behandlungskategorie zusammenpasst, wir also das Alter des Patienten ignorieren müssen.

    Meinen Sie hier Ihr Klinikinformationssystem, Ihre Kliniksoftware?

    Nachdem Sie Ihre Umstände beschrieben haben, würde ich an Ihrer Stelle so vorgehen, wie Sie es ursprünglich vorhatten, also mit der Psych-PV-Eingruppierung KJ2, dem daraus folgenden Primärkode 9-983.1 und den KJP-Komplexkodes 9-66..., auch wenn die Mindestvoraussetzungen fehlen. Sie haben ja meiner Ansicht nach sehr verständliche Gründe für eine Behandlung der Jugendlichen trotz Fehlens der Mindestvoraussetzungen. Darüberhinaus würde ich an Ihrer Stelle das Gespräch mit dem MDK suchen, um sicherlich bald aufkommenden Rückfragen zuvorzukommen und ggf. ein Übereinkommen mit den Kassen zu treffen.

    Beste Grüße, TicTac

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    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
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  • Schönen guten Tag TicTac

    Zitat


    Original von TicTac:
    ..., auch wenn die Mindestvoraussetzungen fehlen. Sie haben ja meiner Ansicht nach sehr verständliche Gründe für eine Behandlung der Jugendlichen trotz Fehlens der Mindestvoraussetzungen...

    Es tut mir leid, aber dieser Aussage kann ich beim besten Willen nicht zustimmen. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder - auch mit möglicherweise gutem Grund - die Vorgaben ignorieren oder nach seienm Gusto interpretieren würde.

    Abgesehen davon ist das nicht allein ein Kodierungsproblem. Die Klinik hat gar vermutlich gar keinen Versorgungsauftrag für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Schon aus diesem Grund darf sie diese Patienten nicht behandeln und die Krankenkassen können mit dieser Begründung die Zahlung auch bei korrekter Kodierung verweigern.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Kühler, hallo liebe Mitdiskutanten!

    Eine eventuelle Lösung für Ihr Problem ist mir tatsächlich eingefallen.
    Sie könnten in Ihrer Klinik einen niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater einstellen, der einmal in der Woche Visite bei den seltenen Gästen macht und an einer entsprechenden Teamsitzung teilnimmt.
    Ein solcher Arzt könnte auf Honorar-Basis oder als Belegarzt in der Klinik arbeiten.

    Somit hätten sich für Sie die Mindestanforderungen erledigt und Patienten der Altersklasse wären abrechenbar.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.