Hallo Liebes Forum,
Ich habe immer wieder Probleme bei Narbenhernien die operativ bei uns versorgt worden sind.
Die Kassen verlangen grundsätzlich die Entlassung unter der Unteren- Grenz-Verweildauer.
Meine Frage wie kann ich mich wehren.?
Es fällt nicht in den ambulanten Op- Katalog, warum werde ich dann gezwungen einen Abschlagstag in Kauf zu nehmen.
Wie verfahren andere Kliniken damit?
Bin ich verpflichtet zu dokumentieren warum noch keine Entlassung unter der unteren Grenz-Verweild. erfolgt ist?
Lieben Dank schonmal