Hallo,
Bei uns laufen einige Prüfverfahren nun ca 4 Jahre, bedingt durch die MDK-Bearbeitungszeit von >3 Jahren. Gibt es eine Verjährungs/Verfristungregelung, wenn die Vierjahresgrenze ab ursprünglicher Rechnungsstellung überschritten wird?
Beispiel: 23.2.06 Rechnungsstellung, 15.03.06 MDK Anfrage, 24.10.06 Erstgutachten, 06.11.06 Widerspruch, 22. Juli 10 Zweitgutachten MDK.
Haben die Widersprüche/Gutachten jeweils aufschiebende Wirkung auf die Verjährung?
Grüsse
vulkano