Periprothetische Fraktur

  • Hallo zusammen,

    muß das Thema nochmal aufgreifen.
    Periprothetische Frakturen mit M96.6 als ND zu kodieren ist ja nach wie vor umstritten (SEG-Empfehlung, FoKA KDE-254, DIMDI-Stellungnahme).
    Es gibt jetzt ein aktuelles SG-Urteil, wobei Gericht und Gutachter dabei nicht gerade auf unserer Seite zur Kodierung der M96.6 sind. (SG Berlin - Urteil vom 19.09.2014 Az. S 89 KR 1936/11)

    Was meint ihr dazu?

  • das Urteil ist bekannt, es gibt allerdings auch ein entgegengesetztes vom SG Augsburg, 30.07.2013, S 6 KR 449/11, welches beim LSG BY anhängig sein soll. Aktuell steht noch eine Entscheidung des SG Heilbronn (S 15 KR 2035/13) aus, die dann wahrscheinlich vor das LSG BaWü gehen wird. Mir liegen für beide Ansichten jeweils bestätigende Gutachten vor, eine abschließende Klärung ist derzeit nicht absehbar...

  • Danke, kannte ich nicht. Ist ja interessant, vielleicht sollte man zu dem Thema noch mehr Klagen einbringen...

  • das Urteil ist bekannt, es gibt allerdings auch ein entgegengesetztes vom SG Augsburg, 30.07.2013, S 6 KR 449/11, welches beim LSG BY anhängig sein soll.

    Hallo Herr Berbuir,

    das Urteil des SG Berlin betraf einen Fall, bei dem es beim Einsetzen der Prothese zu einer Schaftfraktur kam.

    Das Urteil des SG Augsburg (S 6 KR 449/1) hingegen betraf einen Fall, bei dem bereits eine Prothese lag und es aufgrund dieser Prothese zu einer Fraktur kam, also nicht beim Einbau der Prothese.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo medman2,

    ist korrekt (beim SG Heilbronn ging es übrigens um eine Fraktur bei bereits eingebauter Hüft-TEP, Urteil steht weiter aus) und wenn ich das richtig sehe, müsste man nach den 2016er Vorgaben im Fall des SG Berlin die M96.6 durchgehen lassen, während im Fall des SG Augsburg die Kodierung falsch war - also jeweils anders als die Gerichtsentscheidungen es sahen. :P Es bleibt die spannende Frage, ob die Neuregelung des DIMDI als Klarstellung oder Neufassung - also Rückwirkung ja oder nein - zu bewerten ist...

    Beste Grüße
    RA Berbuir

  • Hallo,

    für mich ist es eine Klarstellung. Alle Informationen die das Dimdi (auch mir) zukommen lassen hat, werden jetzt endlich in dem neuen Hinweis bestätigt. Hat zwar gedauert, aber prima das wir ihn endlich haben.

    Gruß Attila

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Hat zwar gedauert, aber prima das wir ihn endlich haben.

    Noch haben wir ihn nicht. Erst mit Veröffentlichung des amtlichen Kataloges ist es dann auch zementiert.

  • Also das DIMDI spricht explizit von einer Klarstellung - mal sehen wie die Gerichte nun in den laufenden Verfahren reagieren...


  • Liebe Kodiergemeinde,

    nachdem die Klarstellung nun amtlich ist:

    M96.6 Knochenfraktur nach Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte
    Diese Schlüsselnummer ist nur bei einer beim Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte aufgetretenen Fraktur anzugeben.

    Bedeutet dies, dass die Fraktur auch schon beim Einsetzen der Prothese erkannt werden muss? Es kommt ja doch vor, dass die Fraktur erst postoperativ diagnostiziert wird, wenn man davon ausgehen kann, dass die Fraktur intraoperativ entstanden ist.
    Ich habe es so verstanden, dass die Klarstellung vor allem dazu dient, andere periprothetische Frakturen abzugrenzen, die längere Zeit nach der Implantation aus traumatischen oder mechanischen Gründen entstehen.

    Für weitere Erhellungen dankt
    AnMa

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    nein, bedeutet das nicht. Sie muss durch die Implantation bedingt sein, nicht notgedrungen bei Implantation festgestellt werden.