• Hallo, verehrte Fangemeinde,

    im Jahr 2008 bekam ein Patient auf der Intensivstation über Maske ausschließlich CPAP/ASB, vorangegangene Bypass-OP, kein dokumentiertes Weaning.

    Hier die Zeiten:
    OP:
    21.10 08:27 - 21.10. 11:55
    Intensiv:
    21.10. 12:20 - 21.10. 19:16
    22.10. 07:00 - 22.10. 08:07
    22.10. 15:15 - 22.10. 18.00
    22.10. 20:38 - 22.10. 21.18
    22.10. 23.51 - 23.10. 00:39
    23.10. 08:28 - 23.10. 08:46
    23.10. 15.20 - 23.10. 16.09
    23.10. 18:08 - 23.10. 19:00
    23.10. 21:59 - 23.10. 22:36
    24.10. 04:50 - 24.10. 05:47

    Wieviel Beatmungsstungen ergeben sich nach DKR 2008 ?

    Ich bitte um zahlreiche Vorschläge :biggrin: ....

    Grüße vom
    Caseschnüffler

  • Hallo Caseschnüffler,

    also ich würde mal auf ca. 15 Stunden tippen, da er ja auf Intensiv lag und deswegen die Beatmung zählt trotz Maske. Da nix von weaning erwähnt, würde ich die Zeiten dazwischen nicht zählen.

    Was gibt`s denn für den richtigen Tipp :d_zwinker: ?

    Gruß,
    greenhorn

  • Nun, ich würde den gesamten Zeitraum (21.-24.) als \"Beatmungszeit\" bewerten.

    Wenn zusätzlich noch Pflegedoku/Verlaufsdoku sowie BGAs die Notwendigkeit der NIV unterstützen umso besser.

  • Moin.

    Mal abgesehen davon, dass der Patient offenbar im OP extubiert wurde, diese Stunden dann sicher nicht mitzählen, ist mir nicht erfindlich, warum die Zeiten als durchgehend verschlüsselt werden könnten.

    Mir erschließt sich auch nicht, wie sich die 70 Stunden in der Gruppierung niederschlagen, allerdings kenne ich ja auch nicht Ihre ggf. konplizierenden Konstellationen.

    Die einfache Bypass OP bleibt aber m.E. mit 15 oder 70 Stunden egal in der F06F.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,
    habe hier gerade eine interessante Konstellation zu Beatmung, Weaning und CPAP.

    Eine Patientin wird nach einer OP noch nachbeatmet und am Nachmittag gegen 16.00 Uhr extubiert. Direkt im Anschluss daran wird ihr (bei bekannter obstruktiver Schlafapnoe) ihr eigenes CPAP-Gerät kombiniert mit 6 Litern Sauerstoff angehangen. Am nächsten Morgen bekommt sie dann 6-2 Liter Sauerstoff über die Nasensonde und intermittierend immer mal wieder für ca 15 Minuten ihr CPAP-Gerät und am Abend ihr CPAP-Gerät mit 2 l Sauerstoff für die Nacht. Am nächsten Vormittag wird sie von der Intensivstation verlegt.
    Für meine OP ist diese Beatmungsdauer nicht von Belang.
    Ich frage mich aber, was wäre wenn es sich um eine kardiologische oder pulmonale Erkrankung handeln würde. Dort sind ja 24 Std. schon entscheidend über Beatmungs-DRG oder nicht.
    Wo hört die Beatmung auf?
    Gilt das eigene Schlafapnoegerät/CPAP-Gerät auch als Weaning??

    Liebe Grüße
    G. Seine

  • N´abend
    Das kann nach meiner Auffassung nur an der Frage orientiert werden, ob die Einstellungen des Gerätes verändert / intensiviert wurden.
    Allein die Tatsache, dass das Gerät etwas häufiger zum Einsatz kam, wäre nach meinem Empfidnen nicht relevant.

    Gruß

    merguet

  • Guten Tag,

    eine CPAP-Therapie bei OSAS zählt grundsätzlich nicht als Beatmung im Sinne der DKR.

    Herzliche Grüße

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim