Entwöhnungszeiten Beatmung

  • Liebes DRG-Forum !

    Mich quälen heute folgende Fragen:

    1.) Wenn ein oral intubierter Patient nach z.B. 4 Tagen Beatmung extubiert wird und nach 23 h wieder intubiert werden muss, gilt für dieses Beispiel auch die Regel : Beatmet bis 7 Tage = Entwöhnungszeitraum 24 h ??
    Oder beende ich den 1. Beatmungszeitraum und starte die Beatmung nach 23 h erneut ??

    2.) gilt der Entwöhnungszeitraum bei Beatmung
    bis 7 tage = 24 h
    > 7 Tage = 36 h
    nur für \"tracheotomierte\" Patienten ???

    Ich finde da lassen die DKR Interpretationsspielraum.
    Zum einen steht dort, dass eine Beatmung beendet wird mit folgenden Ereignissen:

    -Extubation ( dann wäre das die Antwort für meine 1. Frage), ggf mit hinterher Entwöhnung durch Masken-CPAP für 6 h tgl, dann wäre ich jedoch im Entwöhnungszeitraum und was wäre dann mit meiner Reintubation ??
    -Beendigung der B nach Entwöhnung ( das würde ja sonst für alle Pat gelten, die >24 h beatmet sind )

    Wer kann mir bitte schnell weiterhelfen ??
    Vielen Dank
    Martha

  • Hallo Martha,

    1. Die Pause von 23h + die folgende Zeit der maschinellen Beatmung wird in diesem Fall zur bestehenden Beatmungsperiode gerechnet, es beginnt keine neue Beatmungsperiode (Entwöhungszeitraum <24h bis zum Erreichen einer stabilen respiratorischen Situation).

    2. Der Entwöhnungszeitraum bezieht sich auf eine \"maschinelle Beatmung\", definiert als Vorgang, bei dem Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt werden. Dies beinhaltet auch die maschinelle \"Unterstützung\" der Atmung. Klar für intubierte und tracheotomierte Patienten. Aber auch für maschinelle Beatmung über Maskensysteme bei intensivmedizinisch versorgten Patienten gilt dies, wenn diese an Stelle der üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt werden.
    Somit gelten die Entwöhnungszeiträume natürlich nicht nur für tracheotomierte Patienten.

    Das Ende der Beatmung ist nach Extubation zu definieren, wenn keine Phase der Entwöhnung mit erneuter maschineller Unterstützung (<24h o. <36h) folgt. Wenn aber ein Weaning folgt (egal in welcher Form, entscheidend ist die \"maschinelle\" Beatmung (auch Maskensysteme) ist dieser Entwöhnungszeitraum in Berechnung einzubeziehen.

    VG
    geoff

  • Hallo Geoff,

    vielen Dank für Deine Antwort !
    Ich hatte schon Sorge, dass mir keiner antwortet...

    Ich hänge immer ein wenig an der Formulierung\"Phase der Entwöhnung\".
    Ich finde, dass ein Pat der mal gerade ca 4 Tage beatmet ist nicht wirklich ein \"Weaningfall\" ist, so wie ein z.B. 4 -6 Wochen LZ-beatmeter COPD\'ler.
    Aber ok, ist ja gut für die Kodierung :)

    Und dann die Definition der \"Beatmung\" wo reines CPAP ohne ASB ( brauche ich ja für die \"Unterstützung der Atmung\" nicht die Kriterien einer Beatmung erfüllt, aber in der \"Phase der Entwöhnung\" mit Maskensystemen ist es lt DKR plötzlich ok...Logisch finde ich das nicht.

    Vielen Dank nochmal !

    Grüsse von Marha