Liebes DRG-Forum !
Mich quälen heute folgende Fragen:
1.) Wenn ein oral intubierter Patient nach z.B. 4 Tagen Beatmung extubiert wird und nach 23 h wieder intubiert werden muss, gilt für dieses Beispiel auch die Regel : Beatmet bis 7 Tage = Entwöhnungszeitraum 24 h ??
Oder beende ich den 1. Beatmungszeitraum und starte die Beatmung nach 23 h erneut ??
2.) gilt der Entwöhnungszeitraum bei Beatmung
bis 7 tage = 24 h
> 7 Tage = 36 h
nur für \"tracheotomierte\" Patienten ???
Ich finde da lassen die DKR Interpretationsspielraum.
Zum einen steht dort, dass eine Beatmung beendet wird mit folgenden Ereignissen:
-Extubation ( dann wäre das die Antwort für meine 1. Frage), ggf mit hinterher Entwöhnung durch Masken-CPAP für 6 h tgl, dann wäre ich jedoch im Entwöhnungszeitraum und was wäre dann mit meiner Reintubation ??
-Beendigung der B nach Entwöhnung ( das würde ja sonst für alle Pat gelten, die >24 h beatmet sind )
Wer kann mir bitte schnell weiterhelfen ??
Vielen Dank
Martha