Alkoholintox bei Lebenskrise

  • Guten Tag,
    nach längerer Zeit melde ich mich mal wieder im Forum.
    Fall: Pat. wird unterkühlt und mit Alkoholintox. eingeliefert, nachdem er sich in möglicherweise suidicaler Absicht eine Flasche Wodka auf eingeflößt hatte und sich auf dem Feld hingelegt hatte, dort wurde er gefunden. Zugrunde liegt eine existentielle Krise, da ein Unwetter einen großen Teil der zu erwartenden Ernte verhagelt hatte und weil seine Frau ohnehin schon lange ihn unter Druck setzte, die landwirtschaftliche Tätigkeit aufzugeben. Wegen der Situation blieb der Pat. länger als bei einer normalen Alkoholintox, und es wurde auch ein psychiatrisches Konsil durchgeführt.
    Kann hier als HD auch die akute Belastungsreaktion gelten, oder muss die F10.0 als HD akzeptiert werden? M.E. war hier die akute Belastungsreaktion/anpassungsstörung die eigentliche zugrunde liegende Ursache.

    Vielen Dank für die bekannt kompetenten Antworten!

    OKIDOCI 8)

  • Hallo,

    meiner Meinung nach ist die F10.0 HD, da deswegen der Patient aufgenommen. Je nach Aufnahmebefund könnte noch die Hypothermie ins Spiel kommen – wenn hier der Aufwand vergleichbar mit dem des Alkoholintoxes wäre... Die Krise hatte er ja auch schon vor der Aufnahme, wie Sie schreiben... Die Gründe, die zum übermäßigen Alkoholkonsum geführt haben, sind in meinen Augen „nur“ ND. Den Aufwand hatten Sie dann durch das Konsil. Sonst wäre ja auch bei jedem Tablettenintox. (in suizidaler Absicht) dieser ND...

    GK-Nicole

  • Zitat


    Original von GK-Nicole:
    Hallo,

    Die Krise hatte er ja auch schon vor der Aufnahme, wie Sie schreiben...

    Naja, so kann man nicht argumentieren. Wenn jemand mit Krebs aufgenommen wird, hatte er den ja sicher auch schon vorher...

    OKIDOCI 8)

  • Hallo okidoci,

    ich denke, es hängt davon ab, was in Vordergrund stand:

    - Klärung der psychischen Situation und Einleitung geeigneter Maßnahmen um einer Wiederholung des Suizidversuchs vorzubeugen

    oder

    - Behandlung einer akuten, unter Umständen lebensbedrohlichen Alkoholintoxikation und Unterkühlung

    War der Patient bei Bewusstsein bei Aufnahme? Wie schwer war die Unterkühlung? Wie haben Sie beides behandelt?

    Ein ähnlicher, wenngleich doch aus meiner Sicht etwas anders gelagerter Fall wurde z.B. hier diskutiert.

    Schöne Grüße,
    B. Liebermann

  • Hallo,

    eine Krebserkrankung behandelt man aber i.d.R. nicht mit einem Konsil...
    Ich denke, dass man die Kausalkette nicht „allzu weit“ zurückverfolgen sollte (Alkoholintox wegen akuter Belastungsreaktion auf Unwetterschaden wegen existenzieller Krise wegen... )
    Der Patient wurde eingeliefert, weil er volltrunken und unterkühlt war. Und die Behandlung dieses akuten, eventuell sogar lebensbedrohlichen Zustandes steht mit Sicherheit an erster Stelle und stellt für mich die Veranlassung der Aufnahme dar. Ob bei Aufnahme die psychische Belastung schon bekannt war, und somit zur Veranlassung der Aufnahme führte, ist Ihrer Schilderung nicht ersichtlich...
    Ich denke aber, dass der o.g. Link das Thema ausführlich diskutiert...

    GK-Nicole