Adhäsiolyse

  • \"Wes Brot ich ess\', des Lied ich sing!\"

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Schön gesagt, Herr Balling :)

    Aber, riol, das Raster der KK findet die Adhäsiolyse so gar nicht überflüssig, wenn bei einer LH diese gemacht wird und der Patient dann nur eine Nacht liegt...Zufälle gibts.

  • Zitat


    Original von Schneehase:
    Schön gesagt, Herr Balling :)

    Aber, riol, das Raster der KK findet die Adhäsiolyse so gar nicht überflüssig, wenn bei einer LH diese gemacht wird und der Patient dann nur eine Nacht liegt...Zufälle gibts.


    guten tag allerseits!

    wir hatten gerade den MDK zu besuch- die monokausale codierung ist der knaller- alle adhäsiolysen auf dem weg zum wirklichen op-gebiet werden damit gekippt- außer wenn bei der ops-procedur ein hinweis steht\"die adhäsiolyse sei gesondert zu codieren\"-> nur fdann akzeptiert der mdk die adhäsiolyse....
    und nun ist herr selter gefragt- siehe oben...

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket

  • Hallo Herr Wacket,

    wo steht, dass nur bei dem Hinweis \"die Adhäsiolyse sei gesondert zu kodieren\" so zu verfahren ist??
    Wenn ein Pat. an Appendix und Galle offen voroperiert ist und ich erst nach ausgedehnter Adhäsiolyse zu der Leistenhernie re komme, darf ich das nicht als Aufwand kodieren, weil es dazu gehört?! Wo steht das??

    Mit Gruß

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von riol:
    wo steht, dass nur bei dem Hinweis \"die Adhäsiolyse sei gesondert zu kodieren\" so zu verfahren ist??

    Das steht so nirgends, wird aus dem abgeleitet, P001:
    Prozedurenkomponenten
    Normalerweise ist eine Prozedur vollständig mit all ihren Komponenten, wie z.B. Vorbereitung, Lagerung, Anästhesie, Zugang, Naht, usw., in einem Kode abgebildet (siehe Beispiel 1 und 2).
    Abweichungen davon sind in den Hinweisen beschrieben. Bei den Operationen am Nervensystem zum Beispiel ist gewöhnlich der Zugang zusätzlich zu kodieren.

    Dazu noch P003:

    Informationsgehalt eines Einzelkodes
    Grundprinzip des OPS ist die Abbildung eines durchgeführten Eingriffes möglichst mit einem Kode (monokausale Kodierung). Das bedeutet: jeder Einzelkode enthält normalerweise alle Informationen für eine Prozedur mit allen notwendigen Komponenten, wie z.B. Vorbereitung, Lagerung, Anästhesie, Zugang, die eigentliche Operation, Naht, usw. (s.a. den Abschnitt „Prozedurenkomponenten“ in DKR P001 Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren (Seite 35)).

    Fakt ist aber, dass dies die allgemeine DKR P001/P003 ist, es aber die spezielle DKR 1102a gibt, die expresis verbis die Adhäsiolyse beschreibt. Bedeutet = inhaltlich ist der Vorgabe der speziellen DKR zu folgen und sonst gar nichts....

    Für die, die noch Überzeugungsarbeit nötig haben, Auszug aus der Einleitung zu den DKR:

    „Der erste Teil enthält allgemeine Richtlinien zur Kodierung von Diagnosen und Prozeduren. Es werden Begriffe wie Haupt- und Nebendiagnose definiert und Hinweise zur Verschlüsselung von Prozeduren gegeben. In den Speziellen Kodierrichtlinien werden besondere Fallkonstellationen beschrieben, die entweder der konkreten Festlegung dienen oder bei denen aus Gründen der DRG-Logik von den Allgemeinen Kodierrichtlinien abgewichen werden muss.

    Für den Fall, dass zwischen den Hinweisen zur Benutzung der ICD-10 (Band 2 der WHOAusgabe) bzw. des OPS-301 und den Kodierrichtlinien Widersprüche bestehen, haben die Kodierrichtlinien Vorrang.“

    Bedeutet: Die spezielle DKR fordert die Kodierung in den dort genannten Fällen. Dass kein Hinweis im OPS zur zusätzlichen Kodierung zu finden ist, spielt überhaupt keine Rolle.

  • ]Original von Selter:
    Das steht so nirgends, wird aus dem abgeleitet, P001:
    Prozedurenkomponenten


    Fakt ist aber, dass dies die allgemeine DKR P001/P003 ist, es aber die spezielle DKR 1102a gibt, die expresis verbis die Adhäsiolyse beschreibt. Bedeutet = inhaltlich ist der Vorgabe der speziellen DKR zu folgen und sonst gar nichts....


    Für den Fall, dass zwischen den Hinweisen zur Benutzung der ICD-10 (Band 2 der WHOAusgabe) bzw. des OPS-301 und den Kodierrichtlinien Widersprüche bestehen, haben die Kodierrichtlinien Vorrang.“

    Bedeutet: Die spezielle DKR fordert die Kodierung in den dort genannten Fällen. Dass kein Hinweis im OPS zur zusätzlichen Kodierung zu finden ist, spielt überhaupt keine Rolle.Zitat Ende


    dazu kann ich nur sagen, dass der MDK betont hat, dass \"aufwand eben nicht mehr gezählt werden kann\"- sprich : die monokausale codierung (BSG, Urteil vom 18. 9. 2008 - B 3 KR 15/ 07 R
    (http://Lexetius.com/2008,3444)) sticht auch die speziellen kodierrichtlinien - ich finde, hier wäre eine klarstellung via dimdi oder inek sinnvoll
    ...

    was meinen sie?

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket

    • Offizieller Beitrag

    Beantworten wir das doch einfach mit einem Zitat aus der Urteilsbegründung:

    \"Daher sind allein der OPS-301 und die Kodierrichtlinien, die das Handeln der Beteiligten in Form einer Selbstbindung bestimmen, für die Frage maßgebend, wann eine zusätzliche Prozedur oder Prozedurenkomponente zu kodieren ist.\"

    Wie die DKR hier gestrickt sind, ist zur Genüge oben dargestellt. In dem verhandelten Fall ging es einzig um die Allgemeine DKR P001 ohne Relativierung über eine Spezielle DKR. Daher ist dies vom Inhalt her gar nicht vergleichbar.

  • Zitat


    Original von Selter:
    Beantworten wir das doch einfach mit einem Zitat aus der Urteilsbegründung:

    \"Daher sind allein der OPS-301 und die Kodierrichtlinien, die das Handeln der Beteiligten in Form einer Selbstbindung bestimmen, für die Frage maßgebend, wann eine zusätzliche Prozedur oder Prozedurenkomponente zu kodieren ist.\"

    Wie die DKR hier gestrickt sind, ist zur Genüge oben dargestellt. In dem verhandelten Fall ging es einzig um die Allgemeine DKR P001 ohne Relativierung über eine Spezielle DKR. Daher ist dies vom Inhalt her gar nicht vergleichbar.

    ok- ich werde es dem mdk mal via mail schreiben- über die antwort werde ich dann berichten

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket

    • Offizieller Beitrag

    Es sollte eigentlich klar sein, dass die P001 nicht alleine ausschlaggebend und die Spezielle DKR nicht als zu ignorierender Seitenfüller zu werten ist. Wie soll dieses Urteil dann eine Relevanz bezüglich der Kodierung von Adhäsiolyse haben? Es erstaunt immer wieder, um was man sich streiten muss.

  • moin !

    habe mit dem mdk konferiert: antwort-> zitat:
    es heißt dort: \"kann im Einzelfall relevanten Aufwand verursachen\"
    ok - aber bestimmt nicht in jedem Fall und was ist \"relevant \"? zB mehr Aufwand als der Haupteingriff?\"

    folglich wird weiter munter an den adhäsiolysen rumdiskutiert werden...
    wäre das nicht etwas , was man (dr.selter zB ?? ) dem inek vorshlagen könnte( einfügen von : eine adhäsiolyse ist gesondert zu codieren...)

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket