die J96.9

  • Diese J96.9, die bringt leider nichts,
    so dass der MdK immer wieder versucht
    diese statt einer J96.0 oder J96.1 geltend zu machen.
    Insbesondere wenn er meint,
    dass es keine saubere Differenzierung zwischen akut vs chronisch gäbe dann sei die J96.9 zu wählen.

    Vorab: ja - ich war schon in der Suchefunktion

    Frage: ich will hier klagen, und glaube das ist erfogreich, oder ?

    Und so isses:

    Dekomp. Herzinsuffizienz und Leberzhirrose
    Sättigung 77%
    2 L/O2, initial bei Bedarf (Fehleintrag) notiert, dann (Tag 2) kontinuierlich
    PO2 erst 4,5, dann 7,2 kPa (mit O2), zuletzt PCO2-Ansteig
    Patient, geb 1925 und schwere irrev Ko-Morbisitäten verstarb zuletzt

    MdK:
    1...O2-Gabe sei nicht eindeutig dokumentiert
    ....da steht aber 2 L/O2 und dann tägl der Strich i.S.v. fortgesetzt
    ....nur am Tag 1 hat jemand bei Bedarf hingeschrieben
    2...Welche J96.-- sei nicht geklärt,
    ....dazu hätte irgendwann PO2 normal werden müssen
    ....(Patient verstarb aber vorher)

    ich retournierte:
    1...O2-Gabe dokumentiert
    2...a. perakutes Ereignis mit Herzinsuff und schliesslich Versagen
    .....b. am Tag vorher in anderem KH (wegen Hämorrh-OP),
    .........dort resp Insuff nicht gegeben (kein Thema, nicht erwähnt)
    .....c. Auch in den Vorjahren war die resp Insuff kein Thema:
    .........- 11/2006 Anästhesieprotokoll Sa 97-100%
    .........- 11/2009 ide, mit 97 - 98%
    .........- Hausarzt: \"war nie Thema oder gegeben\"
    3....Fiel mir gerade auf:..bei PO2 4,2 kPa initial normokapnisch
    ....................................- erst im Verlauf PCO2-Anstieg
    .......................................bei PO2 4,2 kPa und chron Insuffizienz
    ....................................- wäre schon längst der PCO2 angestiegen
    ....................................- mit komp. metabol. Alkalose

    Mein Fazit:
    1...respirat. Insuffizienz nicht vorbekannt
    2...akutes Ereignis innerhalb eines Tages
    3...O2-Gabe (wie auch immer, ich sehe es war korrekt)
    4...Patient verstarb vor Normalisierung
    ....(geb. 1925, schwere Hämochromatose, usw)

    Frage an Euch wilde DRG & Kodiertypen in teutschen Landen:
    ...Da gibt es doch keine Frage, dass:
    ...1. J96.1 gegeben war
    ...2. J96.9 nicht zu wählen ist
    ...3. und dieses Verfahren 100%-ig zu gewinnen sein muss.

    Oder ?

    Gruss & Dank

    Peter Hien

  • Hallo,
    was heisst schon 100%ig?
    Aber ich würde es mit dieser Doku versuchen und bin durchaus optimistisch.
    Aber vorher der Kasse ankündigen. Vielleicht sitzt dort ja Sachverstand und man kann das SG umgehen

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Naja,

    Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.

    Gruß

    merguet

  • Hallo zusammen,

    sorry für OT, aber das ist doch ein Motiv für ein Haiku:

    J96
    wieder Gutachten mit 9
    Agnostizismus


    Gruß
    GenS

  • Vor Gericht und auf hoher See ...

    Die Herren Horndasch und merguet haben absolut Recht! Vor Gericht kann alles passieren und 100%ige Sicherheit hinsichtlich eines Verfahrensausgang ist äußerst selten. Bitte bedenken Sie, pmh1958, dass das Gericht sehr wahrscheinlich einen Gutachter bestellen wird. Was für ein Kaninchen der aus dem Hut zaubert, kann vorher auch niemand absehen.

    Herr Horndasch schlägt zu Recht vor, dass Sie es erst noch mal bei der KK versuchen sollten. Weisen Sie den dortigen Sachbearbeiter darauf hin, dass das Gutachten des MDK zu einem objektiv falschen Ergebnis kommt. Nachdem alle Voraussetzungen der J96.1 gegeben sind und Sie diese gegenüber dem MDK durch entsprechende Aktenauszüge nachgewiesen haben, könne eine verständige Würdigung aller entscheidungserheblichen Tatsachen nur zu dem Ergebnis J96.1 führen.

    Ihrem Beitrag entnehme ich, dass Sie im Laufe des MDK-Verfahrens alle Belege beigebracht haben. Erlauben Sie mir dennoch eine allgemeine Bemerkung zum Widerspruch:
    Ohne den Ärzten des MDK Böses unterstellen zu wollen, sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass der für Ihren Fall zuständige Gutachter die gesamte Krankenakte eingehend studiert hat. Deshalb kann es bei streitigen Einzelfragen hilfreich sein, wenn Sie die einzelnen Voraussetzungen der streitigen ICD/OPS-Ziffer Punkt für Punkt erläutern und dann noch durch Kopien untermauern. Mit einem derart sorgfältigen, wenn auch zeitintensiven Vorgehen, bereiten Sie zugleich eine evt. erforderlich werdende Klage vor.

    Ihr Schreiben an die KK könnten Sie beispielsweise damit abschließen, dass Sie ein Zweitgutachten anregen, um im beiderseitigen Interesse eine rasche Klärung der Streitfrage und Erledigung der Sache herbeizuführen. (Mit dem Wort Rechtsstreit sollte man immer vorsichtig sein, denn es hat was von einer Drohung. Je nachdem wie \"sensibel\" der Sachbearbeiter ist, wird der \"dann mach doch\" sagen.) Bitten Sie zugleich um Hinweis, falls dem Zweitgutachter nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, damit Sie diese alsbald nachreichen können.

    Wenn das alles nichts bringt, dann können Sie die Akte immer noch zu Ihrem Prozessbevollmächtigten schicken und um Rat fragen. Der wird vermutlich auch erst mal mit der KK Kontakt aufnehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
    DRGRecht

  • Lieber Unbekannter,

    das stimmt genau & so mach ich´s.

    Schriftverkehr gab´s schon,
    1te MdK-GA war Gynäkologin und hob auf die O2-gabe ab,
    2te Internistin und meinte J96.9 sei richtiger,
    Schreiben vom Anwalt retourniert von der Sachbearbeiterin
    mit Hinweis auf die beiden Vor-MdK-GA.

    ABER:

    Sie haben natürlich völligst Recht.
    So ein Gutachter vor Gericht,
    der schaut sich vielleicht auch nicht alles so genau an - stimmt & sehr wichtig,
    und das muss man nochmals für die Kasse
    und evtl auch für die Kasse extrem sauber darstellen.

    Danke - guter Tipp

    pmh

  • Hallo pmh1958,

    ich schließe mich DRGRecht an und habe wie so oft in anderen Fällen das Gefühl, dass der MDK-Gutachter nicht nur die Krankenakte nicht eingehend studiert hat, sondern hier die ins Detail gehende Fachkompetenz fehlt. Zu oft wird aus einer \"allgemeinmedizinischen\" oberflächlichen Sicht heraus argumentiert, jegliche nachvollziehbare/eingehende Begründung fehlt.

    Wenn Sie Ihre o. g. Argumente vorbringen, ist diese Begründung für eine akute Insuffizienz absolut korrekt und sowohl aus internist. u./o. intensivmedizinischer Betrachtung nicht wegzudiskutieren. Bleiben Sie beim anamnestischen Vergleich (keine chron. Insuffizienz bekannt) und heben Sie insbesondere auf die (patho)physiologischen Begründungen (BGA) ab.

    Aber wie die Vorredner würde ich dies auch zunächst der KK vortragen.

    VG
    geoff

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag


    Zitat


    Original von pmh1958:

    1te MdK-GA war Gynäkologin und hob auf die O2-gabe ab,


    Protokoll der 1. Sitzung der Ständigen Konferenz „Ärztliche
    Weiterbildung“ der BÄK am 25.6. 2003 in Kön:
    TOP 4 Seite 12:

    „Gebietsferne Gutachten sind prinzipiell
    abzulehnen“. Ausnahme: Unfallchirurgie/Orthopädie
    wegen der Nähe und Gemeinsamkeit der beiden Fachrichtungen


    Gruß

    E Rembs