Erhöhter Behandlungsaufwand

  • Bei uns ist eine Diskusion entbrand, wenn ein Pat. am Tag unauffällig war und zu seinen Therapien gegangen ist. Dann am Abend in eine Krise rutscht- also sich der erhöhte Behandlungsaufwand ergibt.
    Alle Voraussetzungen erfüllt sind, um diesen Kode auch anzuwenden. Bleiben dann die Therapie- Einheiten auch kodiert an diesem Tag und der Erh. Beh. Aufw. wird zusätzlich kodiert? Ich bin der Meinung es geht dann nur der Erh. Beh. Aufw, zu kodieren.(an dem Tag) Die Spez. Therapeuten fühlen sich, wenn ich die geleisteten Therapien wieder löschen möchte, an dem Tag, irgendwie benachteiligt. Deshalb wüßte ich gerne, wie ist es denn nun richtig zu kodieren, oder wie wird es in anderen Kliniken gehandhabt?
    Danke, Gruß Leponex

  • Schönen guten Tag Leponex,

    der erhöhte Behandlungsaufwand ist ein Zusatzkode und kann daher nur zusätzlich zu (mindestens einem) Therapiekode verschlüsselt werden.

    Zudem ist mir nicht klar, warum Sie die vor der Krise galaufenen TE des Tages löschen (bzw. wohl eher umwandeln? ) wollen. Sie sind doch als ganz normale TE gelaufen und zu diesem Zeitpunkt nicht als Krisenintervention. Den erhöhten Behandlungsaufwand können Sie selbstverändlich erst ab dem Zeitpunkt geltend machen, ab dem die Krise und der Aufwand dokumentiert ist.

    Also: So lange die TE nomal laufen die TE kodieren, ab dem Zeitpunkt einer Krise den erhöhten Behandlungsaufwand kodieren, sofern die Bedingungen erfüllt sind.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
    Dann werde ich an dem Tag alle TE so lassen, auch die von Arzt oder Psychologen, falls an dem Tag ein Einzelgespräch stattgefunden hat.
    Ich habe da wohl einen dicken Denkfehler gemacht.
    Gruß, Leponex

  • Hallo zusammen,

    kann mir zu diesem Thema jemand sagen, ob es dem IneK und/oder dem DIMDI mal rückgemeldet worden ist, dass die Vergabe eines Zusatzcodes NUR bei gleichzeitigem Vorhandensein einer Therapieeinheit in dieser Woche Humbug ist?!
    Konkreter Fall: ein Patient, fixiert, wird 1:1 betreut, Intensivbehandlung. Therapieeinheiten entstehen aber nicht, da z.B. keine Gespräche über 25 min stattfinden können.
    Dann kann ich eben auch nicht die 1:1 Betreuung kodieren.
    Wird so etwas rückgemeldet?
    Gibt es eine Liste mit Dingen, die dem ineK schonmal gemeldet worden sind?
    An wen wende ich mich am besten? DIMDI oder Inek?
    Herzlichen Dank für eine Antwort!

  • Hallo nxproject!
    Ich gehe davon aus, dass dem InEK dies bekannt ist.
    Daher vermute ich, dass der zugefügte Abschnitt in den Kodierrichtlinien einen deutlichen Hinweis liefert, dass wir ab 2011 auch Behandlungsbereiche abrechnen können, für die es keine Leistungen gab.
    Siehe hier.

    Liebe Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • ein Hallo an Alle,
    bei uns hat der \" ERhöhte Behandlungsaufwand\" Mal wieder zu Verunsicherung geführt. Einige Kollegen sind der Meinung das der Kode ( 9-640xx) nach mindestens 2 Stunden erst genommen werden kann. Das sehe ich auch so. Aber müssen diese 2 Std. am Stück sein? Oder können die sich auch aus 25 Minuten Einheiten zusammensetzen? Alle Anderen Bedingungen sind allen klar. ( 1:1, und Fremd und Eigengefährdung)

  • Hallo Leponex,

    In den Zusatzcodes steht nichts von 25- Minuten- Einheiten, sie sind deshalb m.E. nach Summencodes, berechnet pro Tag.

    Wenn ein Patient bei uns auffällig wird und wir vermuten, dass sich das Ganze etwas länger \"hinziehen\" wird, beginnen wir mit der Dokumentation zu den Zusatzcodes. Dabei haben wir als Untergrenze von 10- Minuten- Dauer der Einzelkontakte festgelegt (so werden 3- Minuten- Gespräche z. B. nicht erfasst). Diese Kontakte werden dann ab 1. Kontakt bis zur Uhrzeit 23:59 Uhr eingetragen- immer mit ihrer tatsächlichen Dauer und auch unabhängig von 25-Minuten-Schritten. Anschließend werden alle Einzelkontakte summiert und entsprechend der Gesamtsumme ein Code (z. B. 2 bis 6 h) ausgewählt.

    LG
    NZi

  • Hallo Leponex,
    hier eine schlichte Darstellung der Codierung bei uns:
    nach unserem Verständnis, so wie wir immer codiert haben, ist das so, dass 1:1 soll mindestenst 2 Stunden durchgehende Betreuung statt gefunden haben, um codiert werden zu können. Wenn man ein Code 9-640.00 einträgt, hat man automatisch 2 bis 6 Stunden generiert, daher ist es nach 2 Stunden durchgehende 1:1 Betreuung egal, ob nach diesem Zeitraum immer wieder 1:1 Betreuung ausgesetzt war oder nicht!
    ANsonsten auch so:
    Wenn Pat. zur Aufnahme=> dann Gefährdung aller Art => 1:1 Betreuung beginnend um 22 Uhr (heute), beendet 1:00 Uhr am morgen => 22 Uhr bis 0:00 Uhr 2 Stunden=> Code 9-640.00, von 0:00 Uhr bis 1:00 Uhr keine Codierung möglich.

    Viele Grüße
    Rasmas

  • Hallo an Alle,
    danke für Eure Anworten, aber jetzt habe ich wieder beide Möglichkeiten in den Antworten. Vielleicht gibt es ja doch noch ein Nachschlagewerk wo es genauer steht. Hat jemand eine Idee?
    Gruß Leponex

  • Hallo Leponex!
    Folgt man dem Wortlaut des OPS-Katalogs 2011, so findet sich kein Hinweis darauf, ob die Betreuungszeit am Stück absolviert werden muss. In den DKR-Psych findet sich auch Nichts.

    Daraus folgt für mich (für uns), dass wir tatsächlich jede einzelne Minute mitzählen können und dann am Ende sehen, welche Gesamtzeit dabei herausgekommen ist.

    Zur Verdeutlichung: es steht dort \"Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag\". Dort steht jedoch nicht(!): \"Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag am Stück\".

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.