Doppelkodierung - andere DRG

  • Hallo Forum,

    sitze gerade über folgendem Fall (2009)
    W, *01.05.1936, VWD 06.-27.12.

    HD C56
    ND J95.2 , N17.9, I50.14, T81.3, T81.4, B95.6 etc.
    OPS 5-543.2 (7.12.), 5-543.2 (7.12.), 5-469.20 (7.12.), 5-545.0 (16.12.)
    DRG N01C

    Wie man sieht, versehentliche Doppelerfassung der Omentektomie, bei korrekter einfacher Kodierung DRG N11A.

    Nach meinem Verständnis ist nach einer Omentektomie das Omentum weg. Hat jemand eine Idee, warum der Grouper die Doppelerfassung nicht \"nullt\"? Oder wird hier etwa auf die Restintelligenz des Kodierenden vertraut... :)

    Danke für Erklärungen
    (Def.-HB von hier zu groß für den Download, sonst hätte ich da schon mal geschaut)
    H.-P. Wolkenstein

  • Moin,

    das hat m.E. etwas damit zu tun, dass sich der Grouper der Prozedur aus mehreren Untertabellen bedienen kann.
    In der Konstellation: Wenn ICD in Tabelle KOM -1 und OPS aus Tabelle KPP -3 und ICD aus Tabelle KD- 4 und OPS aus Tabelle KOP -17 dann N11A, sonst N11B.
    Nun kann eine Kode in mehreren Tabellen auftauchen. Wenn er zweimal auftaucht, ist er bei der Gruppierung sozusagen noch nicht \"verbraucht\" und wird dann in der jeweils nächsten Tabelle nochmals berückschtigt.
    Inhaltlich wird der Grouper sicher keine Bewertung vornehmen.
    Die Konstellation ist nicht so ganz selten und hat es in allen Verfahrensjahren gegeben.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Herr Wolkenstein,

    einer der drei Hauptzweige der Basis-DRG N01 verlangt neben der passenden HD \"mindestens zwei Prozeduren aus der Tabelle Tab-N01-3 Radikale Vulvektomien\" (NICHT zwei unterschiedliche!). Da die Omentektomie in dieser Tabelle verzeichnet ist, landen sie korrekterweise in der N01C.

    Da der OPS nicht zwischen totaler und partieller Omentektomie unterscheidet, wäre eine Doppelkodierung bei einer mehrzeitigen partiellen Omentektomie übrigens ja durchaus auch sinnvoll.

    Schöne Grüße,
    B. Liebermann