Grenzverweildauer

  • Einige unserer "Spezialist(inn)en", dh. Pat., die 2 Wochen stat. liegen, 1 Woche zu Hause sind und dann wieder zurückkommen, weil z.B. die Trinkcompliance bei Herzinsuffizienten nur unter stat. Bed. gegeben ist, können bei rel. frühzeitiger Entlassung innerhalb der Grenzverweildauer schwer dekompensiert wieder "aufschlagen". Lässt man sie allerdings etwas länger stat., z.B. bis wenige Tage vor oberer Grenzverweildauer, hat man die reelle Chance, dass die Pat. erst nach Passieren dieser magischen Grenze zurückkommen. Ist ein solches Vorgehen ratsam, wie reagiert der MDK bei wiederholten solchen Vorfällen? Hat er rechtliche Möglichkeiten, uns dann die Bezahlung des nächsten stationären Aufenthaltes mit der HD I50.0 zu verweigern?

    :teufel:

    M.Rost

  • Hallo,

    Erfahrungen mit dem MDK sind mir noch nicht bekannt. Natürlich kann man "Planspiele" mit unterschiedlicher Handhabung der VWD durchführen. Was hätte man eigentlich davon, einen Patienten länger (als evtl.nötig?) im KH zu belassen? "Unbezahlte" VWD-Tage + Zuschläge bei Überschreitung der oberen GVD versus Abrechnung einer neuen DRG? Wenn's allzu offensichtlich sein sollte ("Optimierung"), kann ich mir schon vorstellen, dass auch dies Gegenstand von Kassenprüfungen sein wird (müsste man doch DV-seitig ganz gut per Abfrage ermitteln können).

    Doch möchte ich generell davor warnen, dass wir dem Trugschluss erliegen, dass alles planbar sei. Wer weiss schon im obigen Beispiel genau, an welchem Tage ein Patient dekompemsieren wird?

    Im Ernst: Ich würde in erster Linie darauf Wert legen, dass korrekt dokumentiert wird. Dies umschliesst nicht nur, dass aus der Dokumentation hervorgehen muss, warum (und dass) eine vollstationäre Behandlung (an jedem einzelnen Tage) notwendig war, sondern auch, wie sie beendet werden konnte (Begründung). Hier steckt dann auch der eigentliche Paradigmenwechsel unter DRGs: Von nun an gilt es (auch) zu dokumentieren, warum ein Patient (frühzeitig) entlassen werden konnte.

    Natürlich kann ich mir auch vorstellen, dass die Länge der KH-Behandlung (bei Überschreiten der oberen GVD aber auch bei Neuabrechnung einer DRG nach kurz vorher erfolgter stat. Behandlung wie im obigen Beispiel) von den Kassen und in der Folge auch vom MDK überprüft wird.

    Dies halte ich jedoch für nicht so interessant, da ich erwarten würde, dass das "Fehlbelegungspotential" bei Überschreiten der oberen GVD hier nicht sehr ausgeprägt sein dürfte (Zuschläge dürften auch nicht als "Fehlbelegungsmotivation" wirken).

    Die Frage nach der Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der KH-Behandlung bleibt also aktuell, wenn auch im Falle der Dauer evtl. mit verändertem Vorzeichen. Das einzige probate Mittel gegen allzu großen Ärger mit denm Kostenträgern scheint mir in der korrekten und ausreichenden Dokumentation zu liegen.

    Zum Schluss noch ein kleiner "Tipp": Heben Sie sich doch mal die alten Schreiben der Kollegen und Kolleginnen vom MDK auf, in denen eine fraglich zu lange Verweildauer moniert wurde. Bei evtl. erneuten Nachfragen der selben MDK-Kolleginnen und Kollegen diesmal evtl. mit dem Fokus auf eine zu kurze Verweildauer hätten Sie mit den archivierten Ausführungen vielleicht eine nette Quelle zum Zitieren.
    --
    Mit freundlichem Gruß

    Hermann Scheffer
    Berlin

    Hermann Scheffer
    Berlin

  • Guten Morgen,

    sehe das ein wenig anders:
    Patient wird dekompensiert aufgenommen und rekompensiert entlassen. Kommt nach einer Woche redekompensiert wieder. Zwei Fälle. Zwei DRGs. Im Streitfall ist hier wohl gute Dokumentation entscheidend.

    Zusammenfassung von 2 Fällen zu einer DRG gibts (Verlegungen mal beiseitegelassen) doch nach §8 Abs. 5 KHEntgG nur, wenn "wegen Komplikationen wieder in dasselbe Krankenhaus aufgenommen" wird. Und das ist hier m.E. nicht der Fall, da ich das als "Komplikationen der Behandlung" und nicht allgemein als "Kompliaktionen der Grunderkrankung und alles was damit irgendwie zu tun hat" interpretiere. Sonst behandelt bald niemand mehr Patienten, die potentiell wiederkommen. Zumindest nicht mehr im gleichen KH.

    Dass KH, die sehr viele Wiederaufnahmen haben, in Zukunft daraufhin abgeklopft werden, ob sie vielleicht Erlösoptimierung über Fallsplit betreiben, ist ja nur ok, das liegt im geschilderten Fall aber nicht vor, ich sehe daher keine Erfordernis zu den genannten Tricks zu greifen, zumal diese, wie bereits ausgeführt, sich nicht wirklich rechnen werden.

    Freundlichen Gruß

    Christian Jacobs