• Hallo liebe Kollegen,

    bei uns ist die Frage aufgekommen, wie und vor allem zu welchem Preis man den OP an niedergelassene Ärzte vermieten könnte, ohne daß das KH mit irgendwelchen Leistungen (Anästhesie, OP-Pflege...) mit beteiligt ist.
    Es wäre also quasi ein reiner Mietvertrag. Gibt es dazu irgendwelche Anhaltspunkte? Ich habe schon hier und im Netz recherchiert, es gibt praktisch keine konkreten Informationen.

    Vielen Dank

  • Hallo RW2010,

    wenn Sie wirklich nur den Op als Raum vermieten und keinen Gewinn machen wollen müssen Sie sich nur um die sog. Kopfkosten des OPs im Klaren werden (Reinigung, Strom, Klima, Abschreibung).
    Es werden also keine Instrumente, Medikamente, Personal usw. zur Verfügung gestellt ?

    Sie können z.B. im DRG-Browser 2010 eine operative DRG suchen, die die Mieter in Ihrem OP durchführen und schauen einmal unter \"Kosten Infrastruktur\" nach.
    Oder sie recherchieren mal in

    http://www.operieren.de/content/e3472/…nOperierens.pdf

    Grüße
    J. Korsten

  • Hallo,
    klären Sie unbedingt vorher die steuerrechtliche Problematik mit dem Berater Ihres Vertrauens, damit es kein böses Erwachen gibt.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo J. Korsten,
    es geht tatsächlich nur um die reine Vermietung inklusive Strom, Reinigung, Afa usw. Für das Krankenhaus soll natürlich noch ein kleiner Gewinn erwirtschaftet werden. Instrumente, Personal usw. sollen nicht gestellt werden.
    Das Problem mit den EBM-Ziffern wie in Ihrem Link ist, daß dort die OP-Leistung als Ganzes berechnet wird, also nach meinem Verständnis auch inklusive der Operationsleistung des Arztes.
    Vermutlich ist als Anhaltspunkt die Position medizinische Infrastruktur im OP-Bereich im DRG-Browser recht sinnvoll. Wir hatten erst überlegt, Minutengrundkosten des OPs (s.o. mit Afa, Reinigung usw.) zu errechnen, aber die variieren natürlich sehr stark nach Auslastung. Mal schauen, was die weitere Diskussion bringt.
    Gruß RW2010

    @ E. Horndasch
    PS: Die steuerrechtliche Problematik ist mir bewußt, da wir eh schon andere Flächen vermieten. Aber ich halte es im Zweifelsfall für sinnvoller, Einnahmen zu generieren und darauf Steuern zu zahlen, statt bei schlechter Auslastung auf den hohen Fixkosten vollständig sitzen zu bleiben. Vielen Dank aber trotzdem für den Hinweis.