Dauer neurologische Komplexbehandlung

  • Moin,

    Ein großer Kostenträger legt zunehmend GA eines Medizinischen Dienstes vor, in denen die Notwendigkeit der Dauer der neurol. Komplexbehandlung strittig gestellt wird.

    Es wird z.B. vorgetragen, dass die Patienten schon um 9 statt erst um 11 hätten verlegt werden können, damit wären dann 24 (oder 72) Stunden unterschritten worden.

    Nachdem alle anderen Diskussionen mit dem Med. Dienst ausgetrocknet wurden, weil wir weitestgehend bei allen Patienten peinlich auf die Erfüllung aller Vorgaben achten, schwenkt die Diskussion jetzt auf die VWD. Die Anzahl der geprüften Fälle bleibt damit Konstant bei ca. 50% bzgl. dieser Kasse.

    Wer aht ähnlich Erfahrungen. Wie reagieren?

    noch anekdotisch: Anlässlich unseres Audits zur Zertifizierung der SU wurde vom Fachauditor gesagt, dass die Patienten aus schierem Platzmangel eh´schon eher zu kurze VWD auf der SU aufweisen.

    Gruß

    merguet

  • Tag,

    2. Versuch. Hat denn wirklich niemand außer uns diese Diskussion am Bein?

    merguet

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,


    Zitat


    Original von merguet:
    ...Wie reagieren?


    Frage:
    \"Was soll ich tun?\"


    Reagieren gemäß eines Buchtitels:


    HURRA, WIR KAPITULIEREN!
    Von der Lust am Einknicken


    oder


    gestern im TV

    „Steherqualitäten“ sind gefordert

    Lasst uns mal \"Kante beweisen\"!

    http://www.sueddeutsche.de/medien/tv-krit…weisen-1.998541


    oder

    um mit Jürgen Habermas zu sprechen:


    Die „Lebenswelt“ begehrt auf gegen das „System“
    (MDK)


    Gruß

    Eberhard Rembs

  • Danke,

    leider keine wirklich praktischen Hinweise. Mich wundert einfach, dass keiner darauf antwortet, da ich mir kaum vorstellen kann, dass nur wir dieses Problem haben. Das sind aktuell schon 5 Fälle.

    Mir sträubt sich dabei alles, weil dann auch über die Länge von Beatmungen oder Dialysen gestritten werden könnte.

    Gruß

    merguet

  • Hallo merguet,

    diese Taktik des \"Medizinischen Dienstes\" ist soweit ausserhalb des Konsensrahmens, dass einem dazu einfach die Worte fehlen...vielleicht haben deshalb bisher nicht viele dazu geschrieben.

    Unsere MDK-Gutachter verkürzen gerne mal einen Aufenthalt um viele Tage mit dem Vermerk, eine Antibiose hätte frühzeitig oralisiert und dann ambulant weitergeführt werden können. Oder eine befürchtete, aber dann ausgebliebene Komplikation wird als Grund für eine Zurückhaltung eines Patienten nicht anerkannt.
    U.s.w.

    Meiner Ansicht nach sind solche \"ex post\"-Tatsachenverdrehereien unzulässig, unanständig und inakzeptabel.

    Beste Grüße - NV

  • Hallo,

    bei uns zum Glück noch nicht soweit. Aber daß Fehler bewußt gesucht werden, merken wir schon! Siehe auch unter 8-98b.0/1

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo merguet,

    auch bei uns ist das ein Dauerthema. Nachdem die komplette Prozedur in den vergangen Jahren wegen des Fehlens von ein paar Strichen abgelehnt wurde haben sich einige Kostenträger jetzt auf die Dauer eingeschossen, da die Doku mittlerweile wasserdicht geworden ist.

    Die/Der Kasse/MDK argumentiert mit \"wirtschaftlichem Handeln\" und nimmt dem Behandler seine Entscheidung der Überwachungsdauer \"ex post\" ab. :i_baeh:

    Dabei ist die Trennung bei 72h im OPS auf eine Pilotstudie aus dem Jahre 2003 zurückgeführt, bei der den Patienten die mehr als 72h auf einer für Schlaganfall spezialisierten Einheit überwacht wurden, ein besseres Outcome bescheinigt wird.
    Komische Doppelmoral: Überwacht bitte länger, sonst gibts Abschläge!!! Ja das tun wir, Abschläge solls trotzdem geben? :i_respekt:

    Beste Grüße!

  • Hallo zusammen
    Ich wundere mich seit langem, dass die Kassen bzw der MDK die Baustelle \"Indikation zur OPS über den gesamten Zeitraum\" so wenig aufmachen. Dies betrifft ja nciht nur die Schlaganfallbehandlung, sondern alle mit einer Zeitdauer bemessenen OPS Leistungen bsp. die Frührehabilitation. Auch ich finde die Argumentation unsittlich, aber ich befürchte, dass es oft schwer sein wird, etwas rechtswirksames (und nicht Emotionen) dem Ansinnen gegenüber zu stellen.
    Ergebniss bei uns. Jeden Tag trägt ein Arzt bei verweildauerabhängigen OPS den Grund in dei Kurve ein, warum heute noch kein Ende der Leistung möglich ist. Ich hoffe, dass in diesen Fällen zumindest die Beweislast etwas verschoben ist.
    Es bleibt aber unzweifelhaft dabei, das diese Versuche Versuche der Kassen sind, im Nachhinein in die Therapeientscheidungen einzugreifen.
    Gruss Schmitz

  • Hallo Zusammen,

    ich habe auch schon früher mit einer solchen ANfragewelle gerechnet. Allerdings würde ich hier einmal eine Wasserdichte Ex-Ante-Begründung des Gutachters verlangen, woran man den Nichteintritt von Komplikationen erkennen kann.

    Sollte dass einem der Herren (oder der Damen) gelingen, würde ich die für den Nobelpreis vorschlagen. (keine Ironie)

    mfg

    Bern

    PS: in solchen Fällen sollte man immer klagen, wenn man anders nicht zu einer Lösung kommt.

    ehemaliger Versicherungsvertreter

  • Moin,

    Danke für die Hinweise soweit. Unser Konflikt ist noch ein ganz anderer. Wir behandeln die Patienten auf der Stroke nach meinem Empfinden sehr kurz. Nachrückende Patienten führen zu einer frühzeitigen Verlegung. Der betroffene Med. Dienst greift die Patienten heraus, bei denen Stundengrenzen nur knapp erreicht werden. Natürlich steht da nicht bei jedem Übergang über die näcshte Grenze drin, warum der Patient grade zu dem Zeitpunkt noch der SU bedurfte. Nach meinem Empfinden sprengt das jeden Rahmen einer Dokumentation. Nur wird hinterher wieder gesagt, es müsse jederzeit auch retrospektiv nachvollziehbar sein.
    Mir gehen da die Argumente aus. Wahrscheindlich ist das einzige Argument wirklich das im SGBV festgeschriebene Nichteingreifen des Prüfarztes. Bis auch das wieder von einem Sozialgericht ausgehebelt wird.

    Gruß

    merguet

    Gruß

    merguet

  • Moin merguet,

    Zitat


    Original von merguet:
    Natürlich steht da nicht bei jedem Übergang über die näcshte Grenze drin, warum der Patient grade zu dem Zeitpunkt noch der SU bedurfte. Nach meinem Empfinden sprengt das jeden Rahmen einer Dokumentation.


    nach meinem Dafürhalten müsste in diesem Fall der MDK nachweisen, woran er prospektiv erkennen will, dass der Patient nicht mehr dort liegen muss.

    ansonsten: Falls sie eine genaue Dokumentation über alle ihre Fälle haben, wie lange die jeweils auf der Stroke gelegen haben, und es dabei eine Normalverteilung gibt, oder wenigstens keine Spitzen direkt nach den OPS-Grenzen, sollten Sie auch einen Richter überzeugen können.

    mfg

    Bern

    PS: je mehr ich darüber nachdenke, vielleicht ist Statistik nicht immer das richtige Werkzeug für Richter...

    ehemaliger Versicherungsvertreter