Moin,
Ein großer Kostenträger legt zunehmend GA eines Medizinischen Dienstes vor, in denen die Notwendigkeit der Dauer der neurol. Komplexbehandlung strittig gestellt wird.
Es wird z.B. vorgetragen, dass die Patienten schon um 9 statt erst um 11 hätten verlegt werden können, damit wären dann 24 (oder 72) Stunden unterschritten worden.
Nachdem alle anderen Diskussionen mit dem Med. Dienst ausgetrocknet wurden, weil wir weitestgehend bei allen Patienten peinlich auf die Erfüllung aller Vorgaben achten, schwenkt die Diskussion jetzt auf die VWD. Die Anzahl der geprüften Fälle bleibt damit Konstant bei ca. 50% bzgl. dieser Kasse.
Wer aht ähnlich Erfahrungen. Wie reagieren?
noch anekdotisch: Anlässlich unseres Audits zur Zertifizierung der SU wurde vom Fachauditor gesagt, dass die Patienten aus schierem Platzmangel eh´schon eher zu kurze VWD auf der SU aufweisen.
Gruß
merguet