Lippenherpes im Wochenbett

  • Hallo liebes Forum,

    ich hab folgende Frage: Nach der Entbindung wurde bei der Mutter wegen Lippenherpes die Therapie mit Aciclovir-Salbe begonnen - die zur Behandlung von Infektionskrankheiten durch bestimmte Viren aus der Familie der Herpesviren verwendet wird. Die Patientin erhielt einen Mundschutz und sie wurde über die notwendigen hygienischen Maßnahmen aufgeklärt. Wir haben die O98.5 (Viruskrankheit die Wochenbett komplizieren) und zusätzlich die B00.1 (Dermatitis vesicularis Lippe) abgerechnet. Jetzt fordert der Gutachter ein Herpesnachweis und wenn dieser vorliegt kann dies nur durch die O26.4 (Herpes gestationis) kodiert werden. Was kann ich an Argumenten entgegen bringen? Vielen Dank im voraus! Liebe Grüße

  • Hallo tessa,

    also ein Herpes gestatonis sieht hier irgendwie anders aus als ein Lippenherpes. Auch wir verschlüsseln Lippenherpes hier mit B00.1, auch gibt es kein Exklusivum, welches auf eine O-Nummer verweisen würde. Hier handelt es sich m.E. um zwei unterschiedliche Krankheitsbilder. Was den Herpesnachweis angeht würde ich auf \"Verdachtsdiagnose --> behandelt wie\" verweisen.

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo Tessa,

    mal wieder ein Gutachten unbeleckt von jedweder Fachkenntnis. Ein \"Herpes gestationis\" gehört zur Gruppe der bullösen (Schwangerschafts)dermatosen, ist also eine blasenbildende Erkrankung wahrscheinlich autoimmunologischer Genese, hat also mit Herpesviren nicht das geringste zu tun. Vielleicht weisen Sie den Mitarbeiter des MDK mal auf ein entsprechendes Fachbuch hin oder schlagen Sie vor, einfach mal im Internet zu recherchieren. Meine eigene Erfahrung bezüglich der Begutachtung seltener, meist unbekannter Krankheitsbilder legt allerdings nahe, daß diese Informationsquellen nicht genutzt werden.

    Viel Erfolg,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo liebes Forum,

    zu diesem Thema habe ich auch eine Frage. Mir liegt gerade ein Widerspruchsgutachten vom MDK vor. Die Konstellation des Falles ist in etwa die gleiche. Einen Tag nach der Entbindung bekommt die Mutti eine Erkältung und einen Lippenherpes, wir mit Mundschutz, Handschuhen und Aciclovir Salbe versorgt und in die Hygienerichtlinien eingewiesen. Kodiert hatte ich dies mit J00+O99.5 und B00.1+ O98.5. Der MDK fordert nun die Streichung der erlösrelevanten O98.5. Er beruft sich auf die Kodierrichtlinie 1510p, da es dort heißt :
    mit Kodes aus O98-99, die zusammen mit einem ND Kode aus anderen Kapiteln der ICD 10 GM zur Bezeichnung der jeweils vorliegenden Erkrankung anzugeben sind, Komplikationen in der Schwangerschaft (oder Zustände die sich in der Schwangerschaft verschlimmern oder die hauptsächlich für geburtshilfliche Maßnahmen sind) zu kodieren sind.
    Der Gutachter ist nun der Meinung, dass der Herpes ja erst einen Tag nach der Entbindung aufgetreten ist und nach DKR demnach nur mit B00.1 ohne O98.5 zu verschlüsseln ist.
    Liegt er da richtig? Der Kode heißt ja sonstige Viruskrankheiten die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren.... Außerdem hatte die Pat. ja sicher den Herpes auch schon vorher... Ergänzend zu sagen ist, dass der Gutachter den Kode O99.5 nicht anzweifelt (ist ja auch nicht erlösrelevant)
    Der Diacos meckert übrigens sofort mit einer roten Plausi, sobald ich den O98.5 lösche.

    Bin ich auf dem Holzweg?

    Liebe Grüße

    G.K.

  • Hallo G.K.,

    in den speziellen Kodierrichtlinien werden besondere Fallkonstellationen beschrieben. Aus dem ICD Kapitel Kapitel XV Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett werden auch einige Fallkonstellationen beschrieben, unter anderem in der Kodierrichtlinie 1510p die beschreibt, wie und mit welchen ICD Codes Komplikationen in der Schwangerschaft (so die Überschrift der Kodierrichtlinie) abgebildet werden können. Wie der Name schon sagt, beschreibt diese Richtlinie eben ausschließlich wie Komplikationen in der Schwangerschaft verschlüsselt werden können. Auf Ihren Sachverhalt wird in dieser speziellen Richtlinien nicht eingegangen, noch gibt es eine andere spezielle Richtlinie, die ihn beschreibt.
    Denn bei Ihnen geht es eben um eine Erkrankung, die das Wochenbett "verkompliziert", da haben Sie aus meiner Sicht korrekt kodiert, da die O98.- ja nach Wortlaut auch diesen Sachverhalt abbilden soll:
    "Sonstige Krankheiten der Mutter, die anderenorts klassifizierbar sind, die jedoch Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren"
    Freundliche Grüße
    Margherita

  • Hallo G-K,

    Da hat der MDK Gutachter die DKR 1510 missverstanden. Bei einer Wöchnerin muss-wie bei Schwangeren- vor der spezifischen Krankheit ( hier: B00) immer ein O- Kode vorangestellt werden. Der von Ihnen vorgeschlagene Kode O98.5 ist richtig und obligat.
    Mit freundlichen Grüßen
    Breitmeier

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier