Hallo liebes Forum,
ich hab folgende Frage: Nach der Entbindung wurde bei der Mutter wegen Lippenherpes die Therapie mit Aciclovir-Salbe begonnen - die zur Behandlung von Infektionskrankheiten durch bestimmte Viren aus der Familie der Herpesviren verwendet wird. Die Patientin erhielt einen Mundschutz und sie wurde über die notwendigen hygienischen Maßnahmen aufgeklärt. Wir haben die O98.5 (Viruskrankheit die Wochenbett komplizieren) und zusätzlich die B00.1 (Dermatitis vesicularis Lippe) abgerechnet. Jetzt fordert der Gutachter ein Herpesnachweis und wenn dieser vorliegt kann dies nur durch die O26.4 (Herpes gestationis) kodiert werden. Was kann ich an Argumenten entgegen bringen? Vielen Dank im voraus! Liebe Grüße