• Hallo Kollegen!
    Ich sitze momentan vor einem MDK Gutachten, indem sich der Gutachter auf den nachfolgenden Fall bezieht. Meines Wissens ist das nicht erlaubt. Ist das irgendwo schriftlich fixiert? Bzw. gibt es ein Gesetz oder Ähnliches auf das ich mich beziehen könnte?
    Danke für die Hilfe.

    Gruß
    Maddoc

  • Hallo Maddoc

    In die Verschlüsselung eines Falles darf natürlich nur die Information einfließen, die während dieses stationären Aufenthaltes oder davor erhoben wurde (incl. nachträglich eintreffender Befunde, insofern die betreffende Untersuchung während des stationären Aufenthaltes durchgeführt/initiiert wurde).

    Information aus nachfolgenden Fällen darf definitiv nicht einfließen.

    Berufen können Sie sich auf die DKR D002f (Hauptdiagnose) \"Der Begriff `nach Analyse`bezeichnet die Evaluation der Befunde am Ende des stationären Aufenthaltes, um diejenige Erkrankung festzustellen, die hauptsächlich verantwortlich für die Veranlassung des stationären Krankenaufenthaltes war\".

    Das ist eine wirklich 100%ig beantwortete Frage, in der ich mich auf keine Kompromisse einlassen würde.

    Beste Grüße am Freitag nachmittag

    [center]C. Voll[/center]

    [center]Kinderarzt, Neonatologe, Medizincontrolling
    Kinderklinik Dritter Orden, Passau[/center]