Sonografien und Fragen dazu

  • Hallo Zusammen,

    ich bin neu und bin seit August in einer Psychiatrie tätig als Kodierer. Jetzt habe ich trotzdem mal ein paar Fragen zur Somatik:

    - Oberbauchsono oder Schilddrüsensono --> im OPS sind nur Endosonografien z.b. des Magens. Welchen OPS -Schlüssel bekommen Oberbauchsono oder Schilddrüsensono? Ist das dann 3-053 bzw. 3-05x?

    - bei uns werden viele UKGs (transthorakale Echos) gemacht. Im OPS gibt es aber nur den 3-031 als Komplexe differentialdiagn. transthorakale Stress-Echokardiographie. Ist das dann der korrekte Schlüssel oder gibt es für ein normales UKG keinen OPS?

    - Gibt es irgendwelche Dokumenten, welche ICD nicht gezahlt wird? z.B. die akute Alkoholintox. (F10.0) wird wohl nicht bezahlt, hingegen das Abhängigkeitssyndrom (F10.2) schon. Wo finde ich solche INfos?

    -wie wird es in anderen Häusern gehandhabt mit den Verweildauern? hier wird initial bei Aufnahme vom Arzt mal eine ungefähre Verweildauer festgelegt. Wenn der Patient aber statt z.b. 32 Tage plötzlich 3 Monate bleibt- wann muss diese Verweildauer geändert werden?

    Das sind für den Anfang viel Fragen - sorry- aber ich hoffe auf Feedback.

    Viele Grüsse

    esframa

  • Hallo esframa!
    Willkommen im Forum und ebenso willkommen beim Kodieren!

    - Sonographien, die nicht Endosonographien sind, tauchen überhaupt nicht mehr im OPS 2010 auf und können entsprechend nicht kodiert werden.

    - Soweit ich mich erinnere, gibt es keinen OPS für Transthorakale Echos.

    - Welche Diagnose mit welchem Behandlungen wie bezahl werden, ist noch nicht bekannt und da wird man wohl noch warten müssen (zumindest was die OPS betrifft).

    - Verweildauer? Im neuen Entgeltsystem für Psychiatrien ist kein Platz für Verweildauern. Mir ist nicht bekannt, dass es da Probleme gibt. Zumal es auch keinen OPS gäbe für \"mehr als 3 Wochen Aufenthalt\". Man darf nicht den Fehler machen, die DRGs auf das Psych-OPS-System zu übertragen.
    Wenn der Patient länger bleiben muss, als bisher angenommen, stellt der Arzt Verlängerungsanträge bei der Kasse. Das wars dann.

    Liebe Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo esframa,
    ich nehme an, Sie meinen die prognostizierte Verweildauer im Aufnahmedatensatz nach §301.
    Diese VWD wird nicht geändert.
    Sie ist noch ein Relikt aus alten Tagen (in der Somatik) nach der die Kostenträger die KÜ festlegen und begrenzen konnten.
    Wenn Sie eine zeitlich befristete KÜ für einen Patienten bekommen, dann dürfen Sie es einfach nicht versäumen, bei Überschreitung der Frist eine Verlängerung zu beantragen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Schönen guten Tag allersieits,

    Zitat


    Original von B. Gohr:
    - Verweildauer? Im neuen Entgeltsystem für Psychiatrien ist kein Platz für Verweildauern.

    Auch im neuen Entgeltsystem wird die Verweildauer die gleiche Rolle wie bisher spielen, weil das Gesetz ( §17d KHG ) festlegt, dass es keine Fallpauschalen wie im DRG System, sondern weiterhin ein tagesbezogenes Entgelt geben wird. Der Unterschied zur bisherigen Abrechnung ist, dass es keinen festen Abteilungssatz geben, sondern sich die Höhe des Tagesentgeltes nach dem Aufwand richten wird.

    Bezüglich der Meldung der voraussichtlichen VWD im Datensatz nach §301 SGB V ändert sich somit voraussichtlich nichts zum bisherigen Verfahren, d. h. nach Ablauf der voraussichtlichen VWD bzw. der Kostenzusage ist ein Verlängerungsantrag mit med. Begründung fällig.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Herzlichen Dank für die schnellen Antworten. Die haben mir schon sehr geholfen. Ich finde teilweise die OPS Kataloge schwierig zu verstehen, gerade im Bezug auf manche Untersuchungen.

    Danke erstmal und Grüsse vom Ammersee.

    esframa

  • Hallo allerseits!

    Zitat

    Original von esframa: Ich finde teilweise die OPS Kataloge schwierig zu verstehen, gerade im Bezug auf manche Untersuchungen.

    Nicht nur Sie ... ;)

    Somatische Untersuchungen wie allgemeine körperliche Untersuchung, Labor, EKG etc. sind ja im Sockelbetrag eines Komplexkodes enthalten. Ultraschalluntersuchungen sind in internistischen DRGs enthalten, doch für einen psychiatrischen Fall sicher eher ungewöhnlich, möglicherweise durchaus ein Kostentrenner. Daher bin ich mir nicht sicher, ob wir Psychiater solche für somatische Fächer vielleicht selbstverständlichen Untersuchungen einfach ebenfalls als Sockel-Untersuchungen abbuchen sollten, oder ob wir einen Weg finden müssen, diese bezahlt zu bekommen. Ginge das vielleicht über die Abrechnung als Konsilleistung oder als internistische Untersuchung?

    Herzliche Grüße aus dem Herbststurm,
    TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams