Facelifting im stationären Kontext

  • Guten Abend an das Forum,

    habe folgendes Abrechnungsproblem: eine ältere Dame soll ein nicht medizinisch indiziertes Facelifting erhalten, wegen zahlreicher internistischer Vorerkrankungen im stationären Kontext. 3 Tage stationär und 1 Tag IMC. Wie würden Sie den Aufenthalt abrechnen? Welche DRG käme in Frage?

    Vielen Dank an alle

    Susanne Seiler

  • Guten Abend Frau Seiler,

    Zitat

    Original von SuSeKA:
    .....ein nicht medizinisch indiziertes Facelifting .....
    Wie würden Sie den Aufenthalt abrechnen?


    Wir ringen Tag für Tag um die korrekte Vergütung INDIZIERTER Therapien im Rahmen der stationären Versorgung - da sollte m.E. das medizinisch nicht indizierte Facelifting von der Dame aus eigener Tasche bezahlt werden. Auch auf die Gefahr hin, daß Ihr wegen der Rechnungshöhe die soeben geglätteten Gesichtszüge wieder entgleiten....
    Sorry bitte!

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo Frau Seiler,

    es kommt gar keine DRG in Frage, denn was bitte soll die Hauptdiagnose sein ?

    Ich rate Ihnen dringend, die Kostenübernahme vorab zu klären, ansonsten bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

    Grüße
    J. Korsten

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    zur Wahl der HD:
    1205d Plastische Chirurgie
    Der Einsatz plastischer Chirurgie kann aus kosmetischen oder medizinischen Gründen erfolgen.
    Bei Operationen aus medizinischen Gründen ist der Krankheitszustand bzw. Risikofaktor, der Grund für den Eingriff war, als Hauptdiagnose zu kodieren. Ist der Grund für den Eingriff rein kosmetisch, dann ist ein „Z-Kode“ die Hauptdiagnose.

    Wollen Sie der Dame eine DRG-analoge Rechnung stellen? Die Kasse wird es ja nicht übernehmen. Z41.1 und 5-910 = J10B, RG 0,753.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo an alle,
    vielen Dank für die Hinweise! Habe mich unvollständig ausgedrückt, selbstverständlich muss die Patientin SELBST zahlen und es geht jetzt um den Kostenvoranschlag und die Vorauszahlung. Es gibt keinerlei medizinische Notwendigkeit für den Eingriff.

    Habe jetzt mit der J10B kalkuliert.

    Gibt es noch etwas zu berücksichtigen außer der MwSt-Pflicht? Wie gehen Sie in anderen Häusern mit stationären Selbstzahlerwunschleistungen um?

    Einen schönen Abend an alle
    Susanne Seiler

  • Hallo Frau Seiler,
    wenn ihre Kostenstruktur grundsätzlich mit denen des InEK übereinstimmt, ist es sicher die einfachste Methode sich an einer DRG zu orientieren.
    Falls sie das häufiger machen würde ich aber mal \"durchkalkulieren\": Kosten Stationstag, Arzt, OP-Kosten etc. und dann eigne \"Pauschalen\" abrechnen.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold