abrechnung von leistungen bei nicht kassenärztlicher Zulassung

  • Guten Abend liebes Forum,
    man stellte mir diese Frage:
    Eine Pat kommt mit einer Überweisung in unser Haus um eine Mammographie durchführen zu lassen. Unser Radiologe hat keine kassenärztliche Zulassung.
    Der Radiologe bat den Überweiser doch eine Einweisung auszustellen, damit unser Haus, die Leistungen evtl. vorstationär abrechnen zu können. Der lehnte ab, mit der Begründung :regresspflichtig zu sein, weil es vielleicht nicht rechtens ist.Natürlich hat der Radiologe die Unterscuhung duchgeführt. Der Pat. muss ja nicht darunter leiden.Vielleicht noch zur Info:In unserem Haus haben wir ein Brustzentrum, weswegen die Pat gerne die Mammografie oder Sonografie im gleichen Haus durchführen lassen. Seltsame Frage?
    Über eine Antwort würde ich mich freuen.Vielen Dank

  • Hallo Maxruebe,

    was genau ist denn Ihre Frage? Ich habe in Ihrem Beitrag nur eine einzige finden können, nämlich: \"Seltsame Frage?\".

    Wenn Sie keine Zulassung zur ambulanten Versorgung in der Radiologie haben, dann geht es tatsächlich nur über vorstationär oder auch im Rahmen der Notfallversorgung. Vorstationär geht wegend fehlender Einweisung nicht, die Notfallabrechnung dürfte in dieser Konstellation auch schwerfallen. Sie werden m. E. auf den Kosten sitzenbleiben und sollten sich vielleicht im Zusammenhang mit dem Brustzentrum etwas überlegen.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Guten Tag,
    und da sie die Leistung nicht abrechnen können, hat sich Ihr radiologe auch noch berufsrechtlich falsch verhalten, da er gegen die ärztliche Berufsordnung verstossen hat, in dem er Leistungen umsonst angeboten hat und durchgeführt hat.

    Auch hier können mitunter unliebsame Nachfragen / Anschwärzungen aus dem Kreis der niedergelassenen Kollegen (in dem Fall Radiologen) kommen. Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.

    Und zum Thema: der Patient muss nicht darunter leiden.
    Auf Privatbasis hätte die Patientin sicher untersucht und abgerechnet werden können. War denn die Überweisugn auf Ihr Haus ausgestellt oder auf Radiologie?
    Wollte die Patientin vielleicht nicht zum niedergelassenen Radiologen. Fragen über Fragen....

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Gute Tag maxruebe,

    ich verstehe Ihre \"Zwickmühle\", nur eine vorstationäre Behandlung scheidet meiner Meinung nach aus weil:

    Die vorstationäre Behandlung dient der Vorbereitung einer sich anschließenden vollstationären Behandlung oder der Klärung einer event. Behandlungsbedürftigkeit. In jedem Falle sollte eine Diagnose/ein Befund bestehen, der bei Bestätigung den Behandlungskriterien einer KH-Behandlung entspricht und mit den herkömmlichen ambulanten Möglichkeiten nicht genau klassifizierbar ist. Das diese diagnostische Maßnahme gerne von den Patientinnen in Anspruch genommen wird, wo eine geballte Fachkompetenz zu erwarten ist (Brustzentrum) ist allzu verständlich, aber unter den von Ihnen beschriebenen Umständen nicht berechnenbar. Vom niedergelassenen Arzt im Nachhinein bei Überweisung zu erbitten, halte ich persönlich für sehr gewagt. Hauptkriterium ist für mich der unklare Befund, der mit den ambulant zur Verfügung stehenden Mitteln nicht ausreichend beurteilt werden kann.

    MfG
    di-stei

  • Guten Abend liebes Forum,

    erstmal Allen ein Danke schön.
    Ich habe dadurch viele Denkanstöße bekommen.
    und noch eine Menge zu lernen.
    Von dem Tag an wo ich mich zur Kodierfachkraft hab ausbilden lassen, vergeht kein Tag ohne etwas Neues dazu zu lernen.Spannend und auch beänstigend.

    Einen schönen Abend
    mfg maxruebe