unerwünschte Nebenwirkungen der Medikation bei Depression

  • Hallo,

    wie ist das, wenn ein Patient mit eine Medikation bei depressiver Störung aufgenommen wurde und die Laborergebnisse zeigen eine Lebererhöhung auf, die dann ein umsetzen der alten Medikation nötig machen. Kodiert man die unerwünschte Nebenwirkung der alten Medikation auch oder fällt die unter den Tisch?
    Z03.6 Beobachtung bei Verdacht auf unerwünschte Nebenwirkung von Arzneimitteln trifft da jetzt nicht sooo dolle zu, oder?

    Könnt Ihr mir da helfen?

    Gruss aus der Sonne :d_zwinker:

    esframa

  • Hallo,

    im somatischen Bereich gilt die DKR 1917d Unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln (bei Einnahme gemäß Verordnung):

    \"Unerwünschte Nebenwirkungen indikationsgerechter Arzneimittel bei Einnahme gemäß Verordnung werden wie folgt kodiert:
    ein oder mehrere Kodes für den krankhaften Zustand, in dem sich die Nebenwirkungen manifestieren, optional ergänzt durch
    Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen.\"

    Hier käme bspw. R74.0 oder R74.8 in Frage, wenn sonst nichts gefunden wurde. Aber vielleicht wurde die Leberschädigung näher beschrieben?

    Gruß
    GenS

  • Hallo GenS,

    danke für die Rückmeldung, aber R74.0/ R74.8 trifft ja nur zu als \'Abnorme Blutuntersuchungsbefunde ohne Vorliegen einer Diagnose\'. Aber ich habe ja durch die psychische Erkrankung eine Diagnose. Und da diese mit Medikamenten behandelt wird und diese dann die Leberwerterhöhung gemacht hat, wurde die Medikation umgesetzt. Es ist also kein Leberschaden entstanden. INsofern dachte ich halt an Z03.6 - bin mir da aber auch nicht sicher.

    Gruss
    esframa

  • Hallo esframa,

    die psychische Erkrankung macht ja keine Erhöhung der Leberwerte, daher hat der Patient nach Einnahme vom Medikament noch eine andere Erkrankung (Nebendiagnose). Wenn Sie diese Nebendiagnose spezifischer bezeichnen können (bspw. arzneimittelinduzierte Hepatitis o.ä.), dann nehmen Sie einen entsprechenden Code, wenn nicht, dann nur einen Code für die abnormen Laborbefunde. Die Hauptdiagnose einer psychischen Erkrankung bleibt davon unberuht.

    Gruß
    GenS

  • Hallo GenS,

    jetzt muss ich noch blöd fragen- der Zusatzkode Y57.9! passt ja ausgezeichnet, aber der Patient hat keinen Leberschaden. REicht es dann, wenn ich den Zusatzkode zur psychischen Erkrankung kodiere?

    Gruss

    esframa

  • Hallo esframa,

    der Sekundärcode Y57.9 bezieht sich auf eine unerwünscht hervorgerufene Störung. Würden Sie diesen Kode der psychischen Erkrankung zuordnen, hieße das, dass die depressive Störung aufgrund der eingenommenen Medikamente hervorgerufen worden wäre.

    Daher ist dieser Zusatzcode entweder der durch die Medikamente verursachten Kranheit, Störung oder, falls beides nicht zutrifft, dem entsprechenden Symptom zuzuordnen.

    Freundliche Grüße RoMi