Zustand nach Suizid

  • Hallo,

    und noch eine Frage.
    Wir eigentlich bei psychischen Erkrankungen der Zustand nach Suizid mit Suizidgedanken somatisch kodiert?

    Wenn die Patienten auf Station kommen nach Suizidversuch werden sie ja schon, auch im Rahmen der Grunderkrankung, beobachtet und \'aufgefangen\'. Ist das nicht auch wichtig zu kodieren?

    Gruss und Dank im voraus.

    esframa

  • Hallo esframa!
    Ich kann bei bestem Versuch keinen ICD finden für einen Zustand nach Suizid. Fraglich auch, ob es sich tatsächlich um eine Erkrankung handelt, wenn sich jemand umgebracht hat.
    Ansonsten hätten wir noch folgende unspezifische Codes zur Verfügung für Suizidgedanken (wobei ich, wenn ich ehrlich bin, eher keinen davon kodieren würde):
    - R45.8 : Sonstige Symptome, die die Stimmung betreffen
    - Z03.9 - Beobachtungen bei sonstigen Verdachtsfällen

    Was die Beobachtung des Verhaltens betrifft, können Sie sich doch einfach im OPS bedienen:
    - 9-61x : Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    PS: Zum Verschlüsseln des Suizid haben Sie natürlich die Möglichkeit, die üblichen ICDs für Todesfälle anzuwenden.

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo,

    wie schauts denn mit der X84.9! aus? (z.B. als Zusatz für eine Vorliegende psychische Erkrankung)

    _______________
    Freundliche Grüße

    S.

  • Hallo zusammen,

    in den DKR findet sich unter 1916e der Hinweis: \"Die Absicht der Selbstttötung (X84.9!) ist nicht zu kodieren.\"

    In den DKR für die Psychiatrie scheint dieser Hinweis zu fehlen.

    Demnach wäre als Sekundärdiagnose X84.9! oder bei Suizidversuch in der Anamnese evtl. Z91.8 kodierbar.

    Grüße - NV

  • Hallo NuxVomica,

    Sie sollten die DKR schon komplett abbilden, denn die Nichtangabe der Selbstverletzung bezieht sich hier nur auf das Kapitel \"Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive
    Substanzen\".

    _______________
    Freundliche Grüße

    S.

  • Hallo Herr A.,

    was haben Sie an der Formulierung \"...findet sich unter 1916e der Hinweis...\" auszusetzen? 1916e ist die DKR \"Vergiftung durch Arzneimittel usw.\"

    Na ja, geschenkt. Die Sonne scheint, das Leben ist kurz...

    Grüße - NV

  • Hallo zusammen,

    es scheint ja ein schwieriges Thema zu sein. Zuerst dachte ich auch, dass der Z91.8 geeignet wäre, aber weil es unter dem Kapitel \'Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen ....\' stand, war ich verunsichert.
    Danke aber für die Rückmeldung.

    Gruss
    esframa

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von esframa:
    Zuerst dachte ich auch, dass der Z91.8 geeignet wäre, aber weil es unter dem Kapitel \'Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen ....\' stand, war ich verunsichert.


    Z91.8 steht nicht unter \'Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen ....\', dort wird X84.9 erwähnt.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo esframa,

    wie Herr Gohr schon zutreffend geantwortet hat, ist die Eigengefährdung des Patienten sowohl in der Einstufung als auch in der Anwendung des Intensivkomplexcodes für die Leistungen inkludiert.

    Sollte der Patient sich beispielsweise in Selbstötungsabsicht Schnittverletzungen o.ä. zugefügt haben, die behandelt worden sind, könnte man diese Verletzungen mit dem Sekundärcode X84.9 versehen.

    Freundliche Grüße RoMi